kennan_76 schrieb am 11.04.2007 um 15:37:42:nur das ich einenen schulabschluss habe !
könnte doch von dem absatz 37-3 abgesehen werden
Nein, da geht es um diese Vorraussetzung, von der Abgesehen werden kann:
Zitat:1. der Ausländer sich vor seiner Ausreise acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und sechs Jahre im Bundesgebiet eine Schule besucht hat,
Dein Alter ist wahrscheinlich zu hoch (ca. 30 Jahre alt?), das ist in Punkt 3 geregelt, nicht Punkt 1, deswegen müsste schon eine besondere Härte vorliegen.
kennan_76 schrieb am 11.04.2007 um 15:37:42:und ich verstehe echt immer noch nicht wieso die auslander behörde sich da quer stellt und mir noch steine vor die füssen legt
Nicht die Ausländerbehörde stellt sich quer, es ist so, dass der Gesetzgeber das so vorgeschrieben hat, die
ABH kann und darf garnicht anders entscheiden.
Sorry, aber §37 wird dir nicht helfen.
Gruß,
maki