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Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet, (Gelesen: 14.307 mal)
kennan_76
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Antwort #15 - 11.04.2007 um 15:37:42
 
ja alles schön und gut !!

nur das ich einenen schulabschluss habe !

könnte doch von dem absatz 37-3 abgesehen werden

und wegen der vorstrafe es ging um ein kilo mariona von holland nach deutschland ::
habe eine haar analyse über den vertrauens arzt von der botschaft in der türkei dursch führen lassen .
es kamm nichts rauss also drogen konsumiere ich auch nicht ..
und ich verstehe echt immer noch nicht wieso die auslander behörde sich da quer stellt und mir noch steine vor die füssen legt ..

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maki
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Antwort #16 - 11.04.2007 um 15:59:10
 
kennan_76 schrieb am 11.04.2007 um 15:37:42:
nur das ich einenen schulabschluss habe !

könnte doch von dem absatz 37-3 abgesehen werden

Nein, da geht es um diese Vorraussetzung, von der Abgesehen werden kann:
Zitat:
1. der Ausländer sich vor seiner Ausreise acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und sechs Jahre im Bundesgebiet eine Schule besucht hat,

Dein Alter ist wahrscheinlich zu hoch (ca. 30 Jahre alt?), das ist in Punkt 3 geregelt, nicht Punkt 1, deswegen müsste schon eine besondere Härte vorliegen.

kennan_76 schrieb am 11.04.2007 um 15:37:42:
und ich verstehe echt immer noch nicht wieso die auslander behörde sich da quer stellt und mir noch steine vor die füssen legt

Nicht die Ausländerbehörde stellt sich quer, es ist so, dass der Gesetzgeber das so vorgeschrieben hat, die ABH kann und darf garnicht anders entscheiden.

Sorry, aber §37 wird dir nicht helfen.

Gruß,

maki
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DonCamillo
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Antwort #17 - 11.04.2007 um 16:19:42
 
kennan_76 schrieb am 09.04.2007 um 15:09:06:
zu mindest für mindestens für drei monate

kennan_76 schrieb am 09.04.2007 um 15:27:06:
zweck ist das ich sofortige arbeitsaufnnahme haben werde da meine famileie selbstaendig ist und ich dort ohne dem staat auf der last bin  


Du wurdest ausgewiesen und abgeschoben, nur weil Du 1 Kilo Marihuana
nach D eingeführt hast. Du hast die Einreisesperre befristen lassen.
Jetzt möchtest Du nach D und hast offensichtlich keinen vernünftigen Grund
dafür. Deine obigen Aussagen bekräftigen eher Deine Unehrlichkeit.

Ich empfehle den Gesetzestext  genau zu lesen und danach zu akzeptieren, dass für D keinen Härtefall darstellst, der Dir eine Wiedereinreise ermöglichen könnte.
Von "Steine in den Weg legen" kann hier wohl kaum die Rede sein. Du solltest
langsam die Gesetzgebung in D akzeptieren und verinnerlichen.
Aus Deinen obigen Statements entnehme ich, dass es Dir eigentlich egal ist, welcher Grund zur Einreise angeführt wird. Du erhoffst Dir hier scheinbar Tips dafür.


DC
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 11.04.2007 um 17:25:32
 
ronny schrieb am 09.04.2007 um 15:40:48:
IMHO nein, denn allein dieTatsache dass hier  ein Arbeitsplatz vorliegt ist kein Grund für eine AE.

Besuch wäre z.B. ein solcher Grund



Wenn auch selten für eine AE.

Gruß, ULF
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kennan_76
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Antwort #19 - 12.04.2007 um 13:06:44
 
hallo !!

wie lange muss mann warten wenn mann abgeschoben ist und die abschiebung befristet wurde und in der türkei mit einer deutschen geheiratet hat .
würde mich freuen wenn ich dazu ein paar antworten bekommen würde .
oder gibt es da irgend welche reglungen auf die ich achten müsste  ??
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maki
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Antwort #20 - 12.04.2007 um 13:13:04
 
Wenn es eine Scheinehe ist, wartest du für immer.

Ansonsten dauert es schon mal ein paar Wochen/Monate ab der Antragstellung bis zur Visaerteilung.
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Mick
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Antwort #21 - 12.04.2007 um 13:16:09
 
maki schrieb am 12.04.2007 um 13:13:04:
Ansonsten dauert es schon mal ein paar Wochen/Monate ab der Antragstellung bis zur Visaerteilung. 

Hi,
naja, da ja noch eine Befristung im Raume steht, kann
es auch länger als Wochen/Monate dauern. So weit ich
mich erinnere, war eine Ausweisung im Spiel.

Es wäre sinnvoll, den alten Fred fortzuführen, wenn es
Dich betrifft, kennan_76.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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maki
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Antwort #22 - 12.04.2007 um 13:18:40
 
Stimmt Mick, hatte ich glatt vergessen.
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kennan_76
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Antwort #23 - 12.04.2007 um 13:24:51
 
die ausweisung wurde befristet auf den 3,4,07
es steht doch nichts mehr im wege
ich habe 16 monate gebraucht um die befristung zu bekommen
jetzt möchte ich nur meine damalighe freundin heiraten
ichg denke das es da keine probleme geben könnte wie z.b. scheinehe ??
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maki
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Antwort #24 - 12.04.2007 um 13:29:28
 
kennan_76 schrieb am 12.04.2007 um 13:24:51:
ichg denke das es da keine probleme geben könnte wie z.b. scheinehe ??

Bei der Vorgeschichte könnte es schon sein das dem einen oder anderen der Verdacht kommt.

Solange ihr Nachweise erbringen könnt das es sich um keine Scheinehe handelt, solltet ihr - für den Fall das da wirklich jemand etwas vermuten sollte - alle Zweifel ausräumen.
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Antwort #25 - 12.04.2007 um 13:33:24
 
Mick schrieb am 12.04.2007 um 13:16:09:
Es wäre sinnvoll, den alten Fred fortzuführen, wenn es
Dich betrifft, kennan_76.


Done, da es ihn wohl betrifft:


Zitat:
ich habe 16 monate gebraucht um die befristung zu bekommen 
jetzt möchte ich nur meine damalighe freundin heiraten





Grüße
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Antwort #26 - 12.04.2007 um 13:39:20
 
die gezetzgebung ist ja ziemlich hart in deutschland geboren und aufgewachsen mit 21 in haft gewesen und dann in ein heimat abgeschoben .
es kann doch nicht sein dass mann keine chance bekommt ich habe mich in den 7 jahren ordnungs gemaess aufgehalten aber lebe nicht glücklich in der türkei will nur wieder da leben wo ich aufgewachsen bin .
ich haette zu vor heiraten können  um wieder in deutschand leben zu können . ich kann das nicht nachvollziehen ich weiss nicht ob ich ich heiraten soll oder bis zum verwaltungs gericht gehe um die haerte meine situation zu erlaeutern . ??
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Antwort #27 - 12.04.2007 um 13:43:12
 
kennan_76 schrieb am 12.04.2007 um 13:39:20:
ich kann das nicht nachvollziehen ich weiss nicht ob ich ich heiraten soll oder bis zum verwaltungs gericht gehe um die haerte meine situation zu erlaeutern . ?? 


Hi ,

also besteht noch keine Ehe sondern es soll erst eine geschlossen werden, um damit einen Aufenthaltszweck zu bekommen ??

Da klingeln bei mir sämtliche Alarmglocken, aber...

Lass Dir gesagt sein, wenn kein Anspruch auf ein Ehegattenvisum besteht kann man die dann Ehefrau auch durchaus auf de Führung der Ehe in der Türkei verweisen ..

Grüße
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Antwort #28 - 12.04.2007 um 13:44:51
 
Zitat:
ich kann das nicht nachvollziehen ich weiss nicht ob ich ich heiraten soll oder bis zum verwaltungs gericht gehe um die haerte meine situation zu erlaeutern

VG wird NULL bringen, da du Härte im Zweifelsfall selbst herbeigeführt hast, durch dein BTM-Vergehen. Da beißt die Maus keinen Faden ab. "Einfach so" wieder dauerhaft zurück wird also kaum funktionieren.
Nach Heirat sieht das anders aus, allerdings kann es da bei Scheinehe-Verdacht halt "holprig" werden.
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Antwort #29 - 12.04.2007 um 13:45:04
 
kennan,

deine Situation ist verständlich, allerdings sind die Gesetze so wie sie sind, da kann auch kein Gericht etwas daran ändern.

Eine Ehe würde es theoretisch ermöglichen wieder einzureisen und hier zu leben, allerdings nur eine echte Ehe, keine Scheinehe(!!!).

Ich kann dir nur raten keine Ehe zu schliessen nur um wieder nach D zu kommen, das funktioniert nicht, es bringt nur eine menge Ärger.

Nachtrag: Sie es mal so, falls du heiraten möchtest und mit deiner Frau auch in der Türkei für immer leben wollen würdest, dann ist das eine gute Sache.
Es kann durchaus sein das es darauf hinauslaufen wird.
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