i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1176124147

Beitrag begonnen von kennan_76 am 09.04.2007 um 15:09:06

Titel: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von kennan_76 am 09.04.2007 um 15:09:06
hallo !!

bin in deutschland geboren und mit 21 wurde ich abgeschoben wegen btmg!   meine ausweissung habe ich befristen lassen nachdem habe ich bei der deutschen botschaft antrag gestellt wegen der wiedereinreise jedoch ist das von der auslaender behörde nicht genehmigt worden grund-wegen dem paragrah 37 -wie muss ich meinen antrag stellen um zurück nach deutschland zu mindest für mindestens für drei monate .??
würde mich freuen wenn ich eine antwort bekomme !
bedanke mich..

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von ronny am 09.04.2007 um 15:22:12
Hallo,

hab mal ein eigenes Thema aus Deinem Thread gemacht.

Zu welchem Zweck willst Du einreisen ?

Du darfst zwar theoretisch wieder nach Deutschland, aber einfach so ist nicht. Du brauchst einen Grund für die Einreise, wie Besuch etc.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von kennan_76 am 09.04.2007 um 15:27:06
zweck ist das ich sofortige arbeitsaufnnahme haben werde da meine famileie selbstaendig ist und ich dort ohne dem staat auf der last bin
reicht das aus   .  danke für die antwort

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von Einbeck am 09.04.2007 um 15:29:15
@Kennan  
Du postet wie ich sehe zum ersten Mal
eröffne doch bitte einen eigenen Thread für Dich (neues Thema beginnen)
Du willst doch nicht einen bestehenden Thread fortführen, sondern Antwort zu Deinem eigenen Sachverhalt.


§ 37 AufenthG ist das Recht auf Wiederkehr,
hier handelt es sich um einen geplanten Daueraufenthalt und damit um ein nationales Kategorie D-Visa.

Bis 3 Monate Aufenthalt ist ein sogenanntes Kategorie C Visa, ein Schengen-Visa für Besuchs- oder Tourismus- bzw. Geschäftsaufenthalte.

Falls Du nur bis zu 3 Monate auf Besuch bleiben willst musst Du dieses Visa bei Deiner zuständigen Botschaft beantragen.
Dieses Visum kann erteilt werden wenn Du die notwendigen Dokumente vorlegst und keine Zweifel am beantragten Aufenthaltszweck und Rückkehrbereitschaft bestehen.
Ein Schengenvisum kann nicht erteilt werden solange eine Einreisesperre besteht.
Hast Du schon einen Bescheid über die Befristung der Einreisesperre erhalten?

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von Einbeck am 09.04.2007 um 15:33:26
@kennan

Arbeitsaufnahme,
sorry, da brauchst Du kein Schengen-Visa  (für Besuchszwecke) sondern ein nationales D-Visa.
Du musst schon ein D-Visa zur Arbeitsaufnahme oder wie bereits abgelehnt zur Wiederkehr nach § 37 AufenthG beantragen
Empehle daher evtl Remonstration gegen abgelehnten Visaantrag.

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von kennan_76 am 09.04.2007 um 15:33:47
ja das habe ich ab den 3,4,07  wurde meine einreisse befristet würde natürlich dauerhaft in deutschland bleiben wollen weiss nicht wie ich den antrag beid der botschaft stellen muss per parag. 37 wurde mein visum abgelehnt weiss im moment nicht weiter
habe einen sehr klugen anwalt :) der macht mir nur hoffnungen aber ohne erfolg der meinte ich solle wiedereinreise beantragen für dauaerhaft mit sofortiger arbeitsaufnahme  aber wie gesagt das war ohne erfolg **

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von ronny am 09.04.2007 um 15:40:48

kennan_76 schrieb am 09.04.2007 um 15:27:06:
und ich dort ohne dem staat auf der last bin reicht das aus .  


IMHO nein, denn allein dieTatsache dass hier  ein Arbeitsplatz vorliegt ist kein Grund für eine AE.

Besuch wäre z.B. ein solcher Grund

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von kennan_76 am 09.04.2007 um 15:47:10
was waere denn ein grund dafür um zurück einreisen zu können ?
also mir faellt da echt nichts ein .

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von kennan_76 am 09.04.2007 um 15:54:12
Remonstration gegen abgelehnten Visaantrag

verstehe nichts darunter .

was heisst das genau ??




Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von Einbeck am 09.04.2007 um 16:19:22
Remonstration
Dein Visaantrag auf Rückkehr nach § 37 AufenthG wurde abgelehnt.

Gegen die Ablehnung eines Visums kann man remonstrieren, dies bedeutet Widerspruch einlegen, dann wird alles noch einmal geprüft, entweder
-- positiv gibt es Visa oder
--negativ den Remonstrationsbescheid,
der den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht in Berlin eröffnet.

Schaue dich doch hier im Forum einfach mal um und nutze die Suchfunktion dann wirst Du  schnell schlauer sein.

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von kennan_76 am 09.04.2007 um 16:25:31
danke für die antworten !!!

werde im forum mal schauen


Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von maki am 10.04.2007 um 11:38:42
Hallo kenan,

darf ich fragen wie alt du bist?


Zitat:
§ 37 Recht auf Wiederkehr

(1) Einem Ausländer, der als Minderjähriger rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn

  1. der Ausländer sich vor seiner Ausreise acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und sechs Jahre im Bundesgebiet eine Schule besucht hat,
     
  2. sein Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder durch eine Unterhaltsverpflichtung gesichert ist, die ein Dritter für die Dauer von fünf Jahren übernommen hat, und
     
  3. der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Vollendung des 15. und vor Vollendung des 21. Lebensjahres sowie vor Ablauf von fünf Jahren seit der Ausreise gestellt wird.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Wenn du älter als 21 Jahre alt bist, gibt es nur noch dir Möglichkeit dir eine AE nach §37 zu erteilen wenn es zur Vermeidung einer besonderen Härte dient, diese Vorraussetzung lässt sich so gut wie nie erfüllen, da eine besondere Härte sehr sehr selten ist.

Zitat:
(2) Zur Vermeidung einer besonderen Härte kann von den in Absatz 1 Nr. 1 und 3 bezeichneten Voraussetzungen abgewichen werden. Von den in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Voraussetzungen kann abgesehen werden, wenn der Ausländer im Bundesgebiet einen anerkannten Schulabschluss erworben hat.

Dann wäre da noch die Tatsache, dass du wegen verstoss gegen das BTMG ausgewiesen und abgeschoben worden bist:

Zitat:
(3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann versagt werden,

  1. wenn der Ausländer ausgewiesen worden war oder ausgewiesen werden konnte, als er das Bundesgebiet verließ,
     
  2. wenn ein Ausweisungsgrund vorliegt oder
     
  3. solange der Ausländer minderjährig und seine persönliche Betreuung im Bundesgebiet nicht gewährleistet ist.
...

Dazu kommt noch, dass BTM vergehen vom Gesetzgeber besonders schwer gewertet werden.

Tut mir leid für die schlechten Nachrichten, aber aus meiner (Nicht-Experten) Sicht sind deine Chancen über den §37 eine AE zu erlangen sehr gering, falls überhaupt vorhanden.

Gruß,

maki

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von DonCamillo am 10.04.2007 um 11:52:21

kennan_76 schrieb am 09.04.2007 um 15:47:10:
was waere denn ein grund dafür um zurück einreisen zu können ?
also mir faellt da echt nichts ein .  


Dann gibt es scheinbar auch keinen ernsthaften Grund, kann das sein ?  :o


DC

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von maki am 10.04.2007 um 11:57:19
Das er persönliche Gründe hat ist wohl klar, dass er aber einen Aufenthaltszweck (=offizieller Grund) braucht ist Vorraussetzung für die Erteilung eines Visas für den Daueraufenthalt.

So wie ich das sehe würde ihm höchstens der Anspruch auf eine FZF die Möglichkeit dazu geben, zumindest theoretisch.

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von DonCamillo am 10.04.2007 um 12:27:34

maki schrieb am 10.04.2007 um 11:57:19:
So wie ich das sehe würde ihm höchstens der Anspruch auf eine FZF die Möglichkeit dazu geben, zumindest theoretisch.  


im Rahmen zu den Eltern wohl kaum ,
weitere Möglichkeit der Arbeitsaufnahme auch nicht sehr erfolgreich

wenn ihm selbst nichts dazu einfällt, dann wird es wohl auch nichts


DDC

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von kennan_76 am 11.04.2007 um 15:37:42
ja alles schön und gut !!

nur das ich einenen schulabschluss habe !

könnte doch von dem absatz 37-3 abgesehen werden

und wegen der vorstrafe es ging um ein kilo mariona von holland nach deutschland ::
habe eine haar analyse über den vertrauens arzt von der botschaft in der türkei dursch führen lassen .
es kamm nichts rauss also drogen konsumiere ich auch nicht ..
und ich verstehe echt immer noch nicht wieso die auslander behörde sich da quer stellt und mir noch steine vor die füssen legt ..


Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von maki am 11.04.2007 um 15:59:10

kennan_76 schrieb am 11.04.2007 um 15:37:42:
nur das ich einenen schulabschluss habe !

könnte doch von dem absatz 37-3 abgesehen werden

Nein, da geht es um diese Vorraussetzung, von der Abgesehen werden kann:

Zitat:
1. der Ausländer sich vor seiner Ausreise acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und sechs Jahre im Bundesgebiet eine Schule besucht hat,

Dein Alter ist wahrscheinlich zu hoch (ca. 30 Jahre alt?), das ist in Punkt 3 geregelt, nicht Punkt 1, deswegen müsste schon eine besondere Härte vorliegen.


kennan_76 schrieb am 11.04.2007 um 15:37:42:
und ich verstehe echt immer noch nicht wieso die auslander behörde sich da quer stellt und mir noch steine vor die füssen legt

Nicht die Ausländerbehörde stellt sich quer, es ist so, dass der Gesetzgeber das so vorgeschrieben hat, die ABH kann und darf garnicht anders entscheiden.

Sorry, aber §37 wird dir nicht helfen.

Gruß,

maki

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von DonCamillo am 11.04.2007 um 16:19:42

kennan_76 schrieb am 09.04.2007 um 15:09:06:
zu mindest für mindestens für drei monate


kennan_76 schrieb am 09.04.2007 um 15:27:06:
zweck ist das ich sofortige arbeitsaufnnahme haben werde da meine famileie selbstaendig ist und ich dort ohne dem staat auf der last bin  


Du wurdest ausgewiesen und abgeschoben, nur weil Du 1 Kilo Marihuana
nach D eingeführt hast. Du hast die Einreisesperre befristen lassen.
Jetzt möchtest Du nach D und hast offensichtlich keinen vernünftigen Grund
dafür. Deine obigen Aussagen bekräftigen eher Deine Unehrlichkeit.

Ich empfehle den Gesetzestext  genau zu lesen und danach zu akzeptieren, dass für D keinen Härtefall darstellst, der Dir eine Wiedereinreise ermöglichen könnte.
Von "Steine in den Weg legen" kann hier wohl kaum die Rede sein. Du solltest
langsam die Gesetzgebung in D akzeptieren und verinnerlichen.
Aus Deinen obigen Statements entnehme ich, dass es Dir eigentlich egal ist, welcher Grund zur Einreise angeführt wird. Du erhoffst Dir hier scheinbar Tips dafür.


DC

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von Ulf am 11.04.2007 um 17:25:32

ronny schrieb am 09.04.2007 um 15:40:48:
IMHO nein, denn allein dieTatsache dass hier  ein Arbeitsplatz vorliegt ist kein Grund für eine AE.

Besuch wäre z.B. ein solcher Grund



Wenn auch selten für eine AE.

Gruß, ULF

Titel: familien zusammen führung
Beitrag von kennan_76 am 12.04.2007 um 13:06:44
hallo !!

wie lange muss mann warten wenn mann abgeschoben ist und die abschiebung befristet wurde und in der türkei mit einer deutschen geheiratet hat .
würde mich freuen wenn ich dazu ein paar antworten bekommen würde .
oder gibt es da irgend welche reglungen auf die ich achten müsste  ??

Titel: Re: familien zusammen führung
Beitrag von maki am 12.04.2007 um 13:13:04
Wenn es eine Scheinehe ist, wartest du für immer.

Ansonsten dauert es schon mal ein paar Wochen/Monate ab der Antragstellung bis zur Visaerteilung.

Titel: Re: familien zusammen führung
Beitrag von Mick am 12.04.2007 um 13:16:09

maki schrieb am 12.04.2007 um 13:13:04:
Ansonsten dauert es schon mal ein paar Wochen/Monate ab der Antragstellung bis zur Visaerteilung.  

Hi,
naja, da ja noch eine Befristung im Raume steht, kann
es auch länger als Wochen/Monate dauern. So weit ich
mich erinnere, war eine Ausweisung im Spiel.

Es wäre sinnvoll, den alten Fred fortzuführen, wenn es
Dich betrifft, kennan_76.

Titel: Re: familien zusammen führung
Beitrag von maki am 12.04.2007 um 13:18:40
Stimmt Mick, hatte ich glatt vergessen.

Titel: Re: familien zusammen führung
Beitrag von kennan_76 am 12.04.2007 um 13:24:51
die ausweisung wurde befristet auf den 3,4,07
es steht doch nichts mehr im wege
ich habe 16 monate gebraucht um die befristung zu bekommen
jetzt möchte ich nur meine damalighe freundin heiraten
ichg denke das es da keine probleme geben könnte wie z.b. scheinehe ??

Titel: Re: familien zusammen führung
Beitrag von maki am 12.04.2007 um 13:29:28

kennan_76 schrieb am 12.04.2007 um 13:24:51:
ichg denke das es da keine probleme geben könnte wie z.b. scheinehe ??

Bei der Vorgeschichte könnte es schon sein das dem einen oder anderen der Verdacht kommt.

Solange ihr Nachweise erbringen könnt das es sich um keine Scheinehe handelt, solltet ihr - für den Fall das da wirklich jemand etwas vermuten sollte - alle Zweifel ausräumen.

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von ronny am 12.04.2007 um 13:33:24

Mick schrieb am 12.04.2007 um 13:16:09:
Es wäre sinnvoll, den alten Fred fortzuführen, wenn es
Dich betrifft, kennan_76.


Done, da es ihn wohl betrifft:



Zitat:
ich habe 16 monate gebraucht um die befristung zu bekommen  
jetzt möchte ich nur meine damalighe freundin heiraten





Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von kennan_76 am 12.04.2007 um 13:39:20
die gezetzgebung ist ja ziemlich hart in deutschland geboren und aufgewachsen mit 21 in haft gewesen und dann in ein heimat abgeschoben .
es kann doch nicht sein dass mann keine chance bekommt ich habe mich in den 7 jahren ordnungs gemaess aufgehalten aber lebe nicht glücklich in der türkei will nur wieder da leben wo ich aufgewachsen bin .
ich haette zu vor heiraten können  um wieder in deutschand leben zu können . ich kann das nicht nachvollziehen ich weiss nicht ob ich ich heiraten soll oder bis zum verwaltungs gericht gehe um die haerte meine situation zu erlaeutern . ??

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von ronny am 12.04.2007 um 13:43:12

kennan_76 schrieb am 12.04.2007 um 13:39:20:
ich kann das nicht nachvollziehen ich weiss nicht ob ich ich heiraten soll oder bis zum verwaltungs gericht gehe um die haerte meine situation zu erlaeutern . ??  


Hi ,

also besteht noch keine Ehe sondern es soll erst eine geschlossen werden, um damit einen Aufenthaltszweck zu bekommen ??

Da klingeln bei mir sämtliche Alarmglocken, aber...

Lass Dir gesagt sein, wenn kein Anspruch auf ein Ehegattenvisum besteht kann man die dann Ehefrau auch durchaus auf de Führung der Ehe in der Türkei verweisen ..

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von inge am 12.04.2007 um 13:44:51

Zitat:
ich kann das nicht nachvollziehen ich weiss nicht ob ich ich heiraten soll oder bis zum verwaltungs gericht gehe um die haerte meine situation zu erlaeutern

VG wird NULL bringen, da du Härte im Zweifelsfall selbst herbeigeführt hast, durch dein BTM-Vergehen. Da beißt die Maus keinen Faden ab. "Einfach so" wieder dauerhaft zurück wird also kaum funktionieren.
Nach Heirat sieht das anders aus, allerdings kann es da bei Scheinehe-Verdacht halt "holprig" werden.

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von maki am 12.04.2007 um 13:45:04
kennan,

deine Situation ist verständlich, allerdings sind die Gesetze so wie sie sind, da kann auch kein Gericht etwas daran ändern.

Eine Ehe würde es theoretisch ermöglichen wieder einzureisen und hier zu leben, allerdings nur eine echte Ehe, keine Scheinehe(!!!).

Ich kann dir nur raten keine Ehe zu schliessen nur um wieder nach D zu kommen, das funktioniert nicht, es bringt nur eine menge Ärger.

Nachtrag: Sie es mal so, falls du heiraten möchtest und mit deiner Frau auch in der Türkei für immer leben wollen würdest, dann ist das eine gute Sache.
Es kann durchaus sein das es darauf hinauslaufen wird.

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von kennan_76 am 12.04.2007 um 13:52:18
eine schein ehe soll es auch nicht sein ich weiss welche probleme das erschaffen könnte aber mir faellt da nichts mehr ein ausser der heirat ich bin mittlerweille gewöhnt alleine zu leben weiss auch gar nicht ob ich faehig waere eine ehe zu führen , aber wenn ich keine andere möglichkeit habe
bleibt mir wohl nichts anderes übrig .

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von schweitzer am 12.04.2007 um 14:05:30
Mit Verlaub, kennan-


Zitat:
weiss auch gar nicht ob ich faehig waere eine ehe zu führen , aber wenn ich keine andere möglichkeit habe  
bleibt mir wohl nichts anderes übrig .


Wenn Du das laut sagst, kannst Du's gleich vergessen!

=schweitzer=

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von kennan_76 am 12.04.2007 um 14:22:54
wenn mann keine zeit und chance für eine eingliederrung bekommt,
kann mann sich eben in solchen sachen nicht 100% sicher sein .
naja es gibt ja für fast alles ne möglichkeit wenn mann zu etwas gezwungen wird (ich bezeichne das mal so -gezwungen-nicht falsch verstehen).
dann solle mann finanziell gut gerüsstet sein dann klappt das schon .
meine meinung dazu !!
aber was sollen die personen machen dennen es genauso wie mir geht aber finanziell nicht so gut geht .
ich denke die werden bis ans ende des lebens immer unglücklich sein !!!
hiermit beende ich fürs erste mal zu diesem thema .
bedanke mich für die antworten .
gruss !

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von inge am 12.04.2007 um 14:26:39

Zitat:
aber was sollen die personen machen dennen es genauso wie mir geht aber finanziell nicht so gut geht .
ich denke die werden bis ans ende des lebens immer unglücklich sein !!!

Die könnten sich zB dafür entscheiden, sich an die in Deutschland geltenden Gesetze zu halten und insbesondere keine illegalen Rauschmittel nach Deutschland einführen? Wegen JVA ist das für Deutsche schon 'ne blöde Idee, Ausländer sollten sich aber zusätzlich noch der Gefährdung ihres Aufenthaltsrechts bewußt sein!

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von maki am 12.04.2007 um 14:34:02

inge schrieb am 12.04.2007 um 14:26:39:
Ausländer sollten sich aber zusätzlich noch der Gefährdung ihres Aufenthaltsrechts bewußt sein!

War das nicht einmal einer der Gedanken die zur Schaffung von i4a geführt haben? ;)

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von kennan_76 am 12.04.2007 um 14:41:31
- inge -
das ist schon klar !!
aber wenn mann mal eben ein fehler gemacht hat soll mann das echt ein lebenlang dafür bezahlen . ich habe doch beweissen können das ich ordnungsgemaess mich in der türkei aufgehalten habe und keine drogen konsumiert habe (mariona) meine abschiebungskosten bezahlt meine strafe dafür abgesessen und noch mehr...
was muss ich noch machen machen !!!reicht das nicht um eine
chance zu bekommen ich beherrsche die deutsche sprache besser als die türkische habe mit erfolg eine ein schulabschlussuns....u.s.w.
appropo -gesetze - hast du nie einen fehler gemacht zu deiner jugend zeit ???    -es heisst ja jung und dumm- es gibt viele die schein ehe machen und illegal einreisen . denke das du mich falsch verstanden hast . mal neben bei habe zwar keinen grünen pass mit nen goldenen adler drauf aber fühle mich schon wie ein deutscher  ...!!

Titel: Re: Wie Wiedereinreise, Ausweisungswirkung befristet,
Beitrag von Mick am 12.04.2007 um 14:44:23

kennan_76 schrieb am 12.04.2007 um 14:22:54:
hiermit beende ich fürs erste mal zu diesem thema .  

Jow, ich mach dann mal zu.

:closed

Titel: Re: wiedereinreise
Beitrag von kennan_76 am 13.04.2007 um 18:26:48
hallo!
mal ne frage !!!

wurde ausgwiessen und habe meine ausweissung befristen lassen .
meine frage ist  
kann ich nach deutschland einreisen wenn ich visum für tschechien habe um meine familie in deutschland zu besuchen wenn nicht was waeren die folgen ??

Titel: Re: wiedereinreise
Beitrag von maki am 13.04.2007 um 20:03:46

kennan_76 schrieb am 13.04.2007 um 18:26:48:
kann ich nach deutschland einreisen wenn ich visum für tschechien habe um meine familie in deutschland zu besuchen

Nein, Tschechien stellt keine Visa für Deutschland oder Schengenländer im allgemeinen aus.


kennan_76 schrieb am 13.04.2007 um 18:26:48:
wenn nicht was waeren die folgen ??

Illegale Einreise, illegaler Aufenthalt.

Bei bekanntwerden Festnahme, Abschiebehaft, Abschiebung, etc. pp.

Also besser nicht ;)

Auch solltest du deinen eigenen Thread aufmachen.

Titel: Re: wiedereinreise
Beitrag von schweitzer am 13.04.2007 um 21:48:11

Zitat:
Auch solltest du deinen eigenen Thread aufmachen.


Bitte das nicht auch noch - er hatte die Frage schon an einen anderen thread drangehängt und dort auch schon Antwort bekommen!  :(

siehe hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1171377236/30

=schweitzer=

 

Titel: Re: welche möglichkeit gibt es das er jetzt zurück dar
Beitrag von kennan_76 am 13.04.2007 um 18:20:13
hallo!
mal ne frage !!!

wurde ausgwiessen und habe meine ausweissung befristen lassen .
meine frage ist
kann ich nach deutschland einreisen wenn ich visum für tschechien habe um meine familie in deutschland zu besuchen wenn nicht was waeren die folgen ??

Titel: Re: welche möglichkeit gibt es das er jetzt zurück dar
Beitrag von inge am 16.04.2007 um 08:33:52

Zitat:
kann ich nach deutschland einreisen wenn ich visum für tschechien habe

Nein, weil du für Tschechien (noch) kein Schengen-Visum bekommt. Also darfst du damit nicht in die anderen Länder einreisen.
Wenn du ein Schengen-Visum HÄTTEST, dürftest du damit zwar nach D, allerdings würde evtl. geschaut werden, ob du beim Visumstantrag Falschangabne gemacht hast (zB Ulraub in Frankreich, aber in Wirklichkeit war D das Ziel)

Titel: Re: welche möglichkeit gibt es das er jetzt zurück dar
Beitrag von maki am 16.04.2007 um 08:36:19
Das war jetzt das dritte mal das kennan ein und dieselbe frage beantwortet bekommen hat:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1171377236/43#43
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1176124147/37#37

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.