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Vollmachten für AZR und SIS (Gelesen: 1.894 mal)
fromthesun
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Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vollmachten für AZR und SIS
14.04.2007 um 21:18:19
 
Hallo, ich möchte gerne für meine Freundin Auskunft über das AZR und SIS erhalten.

Für die Auskunft beim AZR benötige ich eine beglaubigte Vollmacht,notariell ok, wie sieht das mit der Auskunft für SIS aus??

Wie muss die Vollmacht ausschauen,mochte nichts falsch machen?

brauche ich da auch eine notariell beglaubigte Vollmacht um eine Auskunft zu erhalten??

Da wir in Brasilien sind, müssen wir uns die Vollmachten vom Deutschen Konsulat beglaubigen lassen und die wollen für eine Beglaubigung 25 Euro. Wucher.

Wie lange dauert es ungefähr bis man eine Antwort bezüglich AZR un SIS erhält??


Tausend Dank Smiley
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SuperGringo
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Beiträge: 18

AQUI, UAI, Brazil
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Brazil
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 15.04.2007 um 17:10:26
 
Nur so interessehalber, da ich auch in BRA lebe, wozu braucht Deine Freundin denn eine Auskunft aus AZR und SIS in Brasilien?
Diese Informationen dürften doch nur für deutsche Behörden interesant sein !??!

Wie auch immer,

zum SZR:

Zitat:
Auskunft an den Betroffenen

Auf schriftlichen Antrag wird dem Betroffenen nach § 34 AZR-Gesetz unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erteilt. Um zu vermeiden, dass eine Auskunft über personenbezogene Daten an Unbefugte erfolgt, kann ein Auskunftsersuchen allerdings erst dann inhaltlich beantwortet werden, wenn die Identität des Betroffenen geprüft ist. Der erforderliche Identitätsnachweis erfolgt durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag (im Ausland durch die Auslandsvertretung, einen Notar oder eine Behörde des Herkunftsstaates). Soll die Auskunft an einen Vertreter (Bevollmächtigten) erteilt werden, muss die Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigt sein. Einer Beglaubigung bedarf es nicht, wenn der Bevollmächtigte ein bei einem deutschen Gericht zugelassener Rechtsanwalt ist. Zudem sind ggf. eine deutsche Übersetzung des Antrags/der Unterschriftsbeglaubigung sowie eine Passkopie beizufügen (siehe § 15 der Verordnung zur Durchführung des AZR-Gesetzes).
Quelle: http://www.bamf.de

Antragsformular:
http://www.bamf.de/cln_042/nn_565446/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Downloads/S...

zum SIS:

Zitat:
Um Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, kann sich ein betroffener Bürger in Deutschland schriftlich entweder an die zuständige nationale Zentralstelle:

Bundeskriminalamt
SIRENE Deutschland
Thaerstraße 11
65193 Wiesbaden

oder an die zuständige nationale Kontrollinstanz:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn

wenden.

http://www.bfdi.bund.de
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Janey
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Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.04.2007 um 18:33:16
 
SuperGringo schrieb am 15.04.2007 um 17:10:26:
Nur so interessehalber, da ich auch in BRA lebe, wozu braucht Deine Freundin denn eine Auskunft aus AZR und SIS in Brasilien?
Diese Informationen dürften doch nur für deutsche Behörden interesant sein !??!

Warum steht hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1175893186/0#0
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 15.04.2007 um 20:19:21
 
SuperGringo schrieb am 15.04.2007 um 17:10:26:
Diese Informationen dürften doch nur für deutsche Behörden interesant sein !??! 

Die Informationen über eine Person im Schenger Informationssystem sind wahrscheinlich auch für die anderen Schengener Staaten von Interesse Zwinkernd

Gruß,

maki

Ps:

SuperGringo schrieb am 15.04.2007 um 17:10:26:
da ich auch in BRA lebe

Nur mal so aus Neugierde, wie kann man in BRA Leben und in der Beratungsstelle für Einbürgerung arbeiten?
Zitat:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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