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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Auswirkungen auf "alte" Einbürgerungsanträge
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Beitrag begonnen von starter am 07.04.2007 um 23:18:29

Titel: Auswirkungen auf "alte" Einbürgerungsanträge
Beitrag von starter am 07.04.2007 um 23:18:29
Liebe Experten,

Ihre Erfahrung wird wieder gefragt.

Welche Auswirkungen hat das geplante bzw. neue Zuwanderungsgesetz auf Anträge, die sich schon in Bearbeitung befinden?
Angenommen, das Gesetz tritt in Juli 07 in Kraft. Werden die Anträge, die nach dem alten Gesetz gestellt wurden neu geprüft (gemäß neuem Gesetz) oder sind hier Übergangsregelungen vorgesehen?
Mich interessiert besonders die neue Vorraussetzung „Einbürgerungstest“ zur Anspruchseinbürgerung (STAG §10). Wobei (mit großer Wahrscheinlichkeit) keine abgestimmten Testmethoden bis Juli 07 vorliegen werden.

MfG,

Starter
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Titel: Re: Auswirkungen auf "alte" Einbürgerungsanträge
Beitrag von maki am 08.04.2007 um 13:44:56
Es gibt bis jetzt nur einen Vorschlag, kein Gesetz.

Wenn das Sta. Gesetz verabschiedet wird, wird es automaisch auf alle Anträge angewendet die bearbeitet werden, egal wann diese eingereicht wurden.

Zumindest verstehe ich als Laie die Bedeutung des Begriffs "intertemporales Gesetz" so, wozu das Sta. zählt.

Gruß,

maki

Titel: Re: Auswirkungen auf "alte" Einbürgerungsanträge
Beitrag von Ralf am 08.04.2007 um 13:46:27

starter schrieb am 07.04.2007 um 23:18:29:
Welche Auswirkungen hat das geplante bzw. neue Zuwanderungsgesetz auf Anträge, die sich schon in Bearbeitung befinden?


Schau mal in den Gesetzentwurf:
http://www.info4alien.de/gesetze/entwuerfe/stag2007_1.htm
Darin findest du unter § 40 c:


Zitat:
Auf Einbürgerungsanträge, die bis zum … [einsetzen: Tag der ersten Veröffentlichung dieses Entwurfs als BT-Drs.] gestellt worden sind, sind die §§ 8 bis 14 und 40c weiter in ihrer vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 10 Abs. 1 und Fundstelle im BGBl.] geltenden Fassung anzuwenden, soweit sie günstigere Bestimmungen enthalten.

Das heißt: Für bereits gestellte Anträge bleibt es beim alten Recht, wenn
das günstiger ist. Ist neues Recht günstiger, gilt dieses.

Titel: Re: Auswirkungen auf "alte" Einbürgerungsanträge
Beitrag von maki am 08.04.2007 um 13:52:24
Sehr interessant Ralf,

d.h. der Gesetzgeber hat in das neue Gesetz extra einen Paragraphen dafür aufgenommen, und der ist natürlich anzuwenden sobald das Gesetz in Kraft tritt.

Titel: Re: Auswirkungen auf "alte" Einbürgerungsanträge
Beitrag von starter am 08.04.2007 um 17:02:48
@ Ralf,

Vielen Dank für die Info. Es ist gut, dass die voher gestellten Anträge berucksichtigt werden! ;)

Viele Grüße,

Starter

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