So schockiert wäre ich auch!
Ich würde SOFORT Widerspruch einlegen, auch wenn das
nicht sofort etwas ändert.
Außerdem denke ich es ist Zeit über Unterstützung einer einschlägigen Beratungsstelle oder gar eines Anwalts zur Erwägung einer Klage oder Beantragung einer einstweiligen Verfügung (oder wie es in dem Fall genau heißen mag) nachzudenken.
Denk nicht, dass ich mich nun gegenüber meinem ersten Posting in Deinem Thread hier widersprechen würde. Da ging es um Gezänk mit der
ABH, welches ich nach wie vor nicht für sinnvoll halte um schnellstmöglich an Leistungen für Deine Frau zu gelangen.
Doch mir scheint sich nun der Kreis in negativer Richtung zu schließen. (Ist nicht im Mindesten erfreulich für mich, aber ich hatte genau dies befürchtet.)
Jetzt kann ich nur noch sagen: "Oh Sch... "
Am Rande sei erwähnt, dass wir (meine Frau und ich) seit geraumer Zeit ein ähnlich gelagertes Problem am Hals haben.
Mein Widerspruch wird seit sechs Monaten nicht bearbeitet und mir wurde geschrieben, ich solle von Rückfragen absehen, um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern.
Ich drücke Euch alle Daumen!
lG.,
Zeppelin