Hallo miteinander,
ich habe eine Frage. Ich beziehe aufstockendes Alg2 und habe vergangenes Jahr in einem außereuropäischen Drittland geheiratet.
Meine Frau hat ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt; dies ist bewilligt worden und sie ist vergangenen Samstag (31.3.) mit diesem FZV, das bis 28.6. gültig ist, eingereist.
Am Montag dann ordnngsgemäß beim Einwohnermeldeamt unter Vorlage der Heiratsurkunde angemeldet, sowie der zuständigen
ALB in einer formlosen email die Einreise angezeigt.
Nun zum eigentlichen Problem:
Ich habe bereits am Samstag der zuständigen PAP in meiner ARGE den Zuzug meiner Ehefrau in meine Ehewohnung angezeigt und ALG2 für die Bedarfsgemeinschaft beantragt.
Heute kam ein Schreiben meiner PAP mit dem Hinweis, meine Frau müsse sich -da von außerhalb zugezogen - persönlich bei der Erstantragstelle vorstellen, um dort Alg2 zu benatragen.
Dies haben wi unverzüglich getan.
Das Gespräch mit der SB dort war aber nach 5 Minuten zu Ende. Diese sehr unfreundliche Dame hat sich den Paß meiner Frau angeschaut, sofort gefragt, wo geheiratet wurde(was sie im Übrigen gar nichts angeht), und dann gemeint, es würde sich um eine Familienzusammenführung handeln, und im FZV würde stehen, es sei keine Erwerbsfähigkeit gestattet und deshalb könne sie nichts für uns tun.
Wir sollen erst einen Aufenthaltstitel bei der
ALB beantragen und dann wiederkommen. Paß und mitgebrachte Unterlagen kopiert und - fertig wars!!!!
Diese Dame war sehr unfreundlich.
Das Visum meiner Frau läuft noch bis 28.6.; eigentlich wollen wir die Zeit nutzen und AUF GAR KEINEN FALL vor Ablauf dieses Visums einen neuen Aufenthaltstitel beantragen.
FRAGE:
1. Hat diese ARGE-Mitarbeiterin sich uns gegenüber korrekt verhalten?
2. Was würdet ihr da jetzt tun?
Ich wünsche frohe Ostern und freue mich über Rat und eine rege Diskussion.
Danke