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wiedereinreise (Gelesen: 20.051 mal)
denno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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06.03.2007 um 12:28:34
 
hallo ich habe mal eine frage/hoffe hier kann mir jemand helfen!!!
ich bin verheiratet mit einen statts buerger von serbien ich bin deutsch!!
er wuerde nach serbien abgeschoben und wir haben geheiratet bereit haben wir einen familienzusammenfuehrungs antrag gestellt . jedoch muss erstmal die sper wirkung der abschiebung erfolgen!!
nun meine frage ist weis jemand wieviel so eine abschiebung kostet??
und was bei den fam... antrag alles geprueft wird???



ich hoffe das mir jeman helfen kann
mfg reichelmann
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Zkai
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Antwort #1 - 06.03.2007 um 12:56:35
 
Das kann von ein paar hundert Euro bis zu einigen tausend Euronen gehen, wenn er z.b. monatelang in Abschiebehaft war und die Abschiebung begleitet werden muss.

Letzendlich alles Ratespiel.

Da müßt ihr wohl auf das Schreiben der ABH warten, in denen ihr die genauen Abschiebekosten mitgeteilt bekommt.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 06.03.2007 um 13:27:41
 
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1173037358;revpost=yes;start...

Das ist nicht zufällig der gleiche Thread ?

Wenn ja, bitte beachten dass nicht ständig ein neuer angefangen wird Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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denno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.03.2007 um 17:55:30
 
hallo ich habe gerade erfahren das mein mann aus wichtigen gruenden trotz seiner sperrwirkung eauf bestimmte zeit einreisen kann.
weil ich ja schwanger bin und in deutschland mein kin kind zur welt bekommen moechte. weis jemand was darueber???
und wenn ich mein kind in serbien zur welt bekommen wuerde ob ich anspruch auf kindergeld haette und muterschafts geld.
vielen dank fuer jede antwort
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.03.2007 um 18:06:05
 
"Betretenserlaubnis"
Zitat:
§ 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot
(2) Vor Ablauf der nach Absatz 1 Satz 3 festgelegten Frist kann außer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 5 dem Ausländer ausnahmsweise erlaubt werden, das Bundesgebiet kurzfristig zu betreten, wenn zwingende Gründe seine Anwesenheit erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde. Im Fall des Absatzes 1 Satz 5 gilt Absatz 1 Satz 6 entsprechend..

Geburt des Kindes und Anwesenheitswunsch dürfte allerdings kein "zwingender" Grund oder eine "unbillige" Härte sein (IMHO).

Kindergeld gibt's für Leute (auch Ausländer) die sich in D aufhalten.
So ist's auch mit so ziemlich jeder anderen staatlichen Leistung. Voraussetzung ist eigentlich (fast?) immer, dass Wonsitz und/oder gewöhnlicher Aufenthalt in D sind.
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Giesinger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #5 - 13.03.2007 um 08:00:52
 
inge schrieb am 12.03.2007 um 18:06:05:
"Betretenserlaubnis"
Geburt des Kindes und Anwesenheitswunsch dürfte allerdings kein "zwingender" Grund oder eine "unbillige" Härte sein (IMHO).

Kindergeld gibt's für Leute (auch Ausländer) die sich in D aufhalten.
So ist's auch mit so ziemlich jeder anderen staatlichen Leistung. Voraussetzung ist eigentlich (fast?) immer, dass Wonsitz und/oder gewöhnlicher Aufenthalt in D sind.


Letzteres ist so m.E. etwas ungenau, es gibt durchaus staatliche Leistungen, wo es auf speziellere Voraussetzungen ankommt und z.B. mit Duldung kein Anspruch besteht. Warum auch ? Hinzu kommen zwischenstaatliche Vereinbarungen, wie etwaige Fürsorgeabkommen (z.B. deutsch-türkisches FSA) etc. pp

Hier -bei deutscher Staatsangehörigkeit- sehe ich das Problem nicht, oder ist`s noch zu früh ?  Zwinkernd
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Ulf
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Antwort #6 - 14.03.2007 um 19:01:19
 
inge schrieb am 12.03.2007 um 18:06:05:
"Betretenserlaubnis"
Geburt des Kindes und Anwesenheitswunsch dürfte allerdings kein "zwingender" Grund oder eine "unbillige" Härte sein (IMHO).


Eine Betretenserlaubnis kann gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG erteilt werden, wenn zwingende Gründe die Anwesenheit des Ausländers erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde. Zwingende Gründe für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt während der Sperrzeit nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG sind anzuerkennen, wenn sie in den persönlichen Verhältnissen des Ausländers begründet sind, etwa für die Wahrnehmung von Terminen bei Gerichten oder Behörden. Eine unbillige Härte kann vor allem im verwandtschaftlichen oder humanitären Bereich vermieden werden, z.B. durch die Erlaubnis, an einer wichtigen Familienfeier teilzunehmen, oder durch die Erlaubnis, wegen der Erkrankung oder des Todes eines nahen Familienangehörigen vorübergehend einreisen zu dürfen (Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 11 AufenthG RdNr. 16).

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200600039311+ME

Gruß, ULF
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Antwort #7 - 22.03.2007 um 15:12:37
 
hallo wollte malfargen objemand weiss wielange der  sperrwirkungs antrag bearbeitet werden muss??
der anwaltmeines mannes hat den bereits gestellt aber die auslaender behoerde hat seit dem 16.01.07 nicht auf schreiben geantwortet.
ich binja im 7 monat schwanger wie bekomm ich mein mann nach deutschland??
bis zum geburtstermin???
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inge
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Antwort #8 - 22.03.2007 um 15:20:47
 
Zitat:
hallo wollte malfargen objemand weiss wielange der  sperrwirkungs antrag bearbeitet werden muss??

Im Regelfall nicht länger als 3 Monate würde ich sagen.

Zitat:
ich binja im 7 monat schwanger wie bekomm ich mein mann nach deutschland??
bis zum geburtstermin???

Wahrscheinlich (99% ?) gar nicht innerhalb dieses Zeitraums.
Abschiebekosten schon bezahlt?
Nach Befristung muss Antrag auf Visum gestellt werden.
Außerdem muss "Befristung" ja nicht "sofort" heißen. Hängt ja auch davon ab, aus welchem Grund die Abschiebung erfolgte.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #9 - 22.03.2007 um 15:24:40
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #10 - 22.03.2007 um 16:05:50
 
ja mein mann hatte einen asylantrag gestellt und der wurde abgelehnt und er hatte kein bleiberecht des wegen wurde er abgeschoben!!!
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denno
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Antwort #11 - 22.03.2007 um 16:07:04
 
wir warten ja aufden leistungs bescheid von der auslaenderbehoerde. schon seit drei monaten!!!
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Antwort #12 - 22.03.2007 um 16:16:05
 
wir haben den visum antrag am 29.12.06 bereits gestellt.
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Antwort #13 - 22.03.2007 um 16:20:53
 
Visumantrag vor Befristung der Einreisesperre bringt normalerweise eh' nix. Es sei denn, man ist bereits informiert bis WANN befristet wird und sagt der Botschaft, dass der Antrag erst ab xx.xx.xx zur Entscheidung kommen soll (wenn nämlich die Einreisesperre weg ist).
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Antwort #14 - 22.03.2007 um 16:22:17
 
denno schrieb am 22.03.2007 um 16:07:04:
wir warten ja aufden leistungs bescheid von der auslaenderbehoerde. schon seit drei monaten!!!


Was meinst Du mit Leistungsbescheid?? - Habt Ihr die Abschiebekosten schon bezahlt? (Hatte inge oben schon mal gefragt!) - Dann wartet Ihr wahrscheinlich auf den Bescheid über die Befristung der Einreisesperre.

Ich denke, da hilft nur bei der ABH nachzufragen - grundsätzlich beträgt in Verwaltungsangelegenheiten die Bearbeitungsfrist für Anträge bis zu drei Monaten. Ansonsten sollte die Behörde einen Zwischenbescheid, ob und warum es länger dauert, geben.

Von hier aus kann das niemand beeinflussen - also höflich nachfragen, scheint momentan das einzig Mögliche und Sinnvolle.

=schweitzer=


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