Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einreisesperre aufheben, wie Vorgang? (Gelesen: 2.922 mal)
pooky_rules
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 27
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreisesperre aufheben, wie Vorgang?
16.04.2007 um 16:59:17
 
Hallo,
ich fliege in drei Wochen zu meinem Freund nach Argentinien, weil wir uns entschlossen haben, dort zu heiraten da es um einiges einfacher ist.
Er hat eine Einreisesperre und die Frage die ich habe: wir haben bereits einen Heiratstermin am 18.05 und dies auch schriftlich. Kann ich damit schon zur ABH und einen Antrag zur Befristung der Einreisesperre stellen oder benötigen die dort die Heiratsurkunde? Mein SB hatte mir (da wir zuerst vorhatten, in D zu heiraten), gesagt, ich solle zu ihm kommen mit dem Ok des OLG und dem voraussichtlichen Heiratstermin und ich könne dann schon den Antrag stellen. Das ist doch in etwa das Gleiche, oder?

Und weiter verwirrt war ich, weil der SB gesagt hat, die Befristung dauert etwa 6-8 Wochen von Antragstellung an. Bedeutet das, dass er seine Befristung in 6-8 Wochen hat oder dass es 6-8 Wochen dauert, bis wir den Bescheid bekommen, für wann befristet wird?

Und was benötigt man alles für diesen Antrag? Es stehen nur noch geringe Kosten für die Dolmetscherin aus, die ich direkt begleichen kann.

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre aufheben, wie Vorgang?
Antwort #1 - 16.04.2007 um 17:19:16
 
pooky_rules schrieb am 16.04.2007 um 16:59:17:
Kann ich damit schon zur ABH und einen Antrag zur Befristung der Einreisesperre stellen oder benötigen die dort die Heiratsurkunde?


Die Befristung der Einreisesperre kann er bereits jetzt stellen und die
Heiratsurkunde nachreichen.
Der abschließende Bescheid kann offensichtlich frühestens 6-8 Wochen nach Eingang des Antrages von ihm ergehen.


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pooky_rules
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 27
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre aufheben, wie Vorgang?
Antwort #2 - 16.04.2007 um 17:25:24
 
Ach so, okay, er muss den Antrag stellen aber ich bin hier in Deutschland quasi seine "Beauftragte" dafür, die ABH weiss Bescheid.
Was benötigt man denn für so einen Antrag?
Könnte man den Antrag auch stellen ohne den Bescheid vom Standesamt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre aufheben, wie Vorgang?
Antwort #3 - 17.04.2007 um 07:55:06
 
pooky_rules schrieb am 16.04.2007 um 17:25:24:
Könnte man den Antrag auch stellen ohne den Bescheid vom Standesamt? 


Klar kann man, aber der Wiedereinreisegrund entgeht dann der ABH und dieser scheint  mir hier für die Befristung entscheidend zu sein.


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pooky_rules
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 27
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre aufheben, wie Vorgang?
Antwort #4 - 17.04.2007 um 17:22:12
 
jetzt noch eine kurze frage: wisst ihr, ob ich die argentinische anmeldung zur eheschließung richtig offiziell übersetzen lassen muss von einem vom OLG anerkannten übersetzer, um sie bei der ABH vorzuzeigen? das ist nämlich natürlich auch eine kostenfrage...
meine spanischkenntnisse sind auf jeden fall gut genug, um das auch selber zu machen...könnte das reichen??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre aufheben, wie Vorgang?
Antwort #5 - 17.04.2007 um 17:27:18
 
pooky_rules schrieb am 17.04.2007 um 17:22:12:
meine spanischkenntnisse sind auf jeden fall gut genug, um das auch selber zu machen...könnte das reichen??


nee, aber ein normaler vereidigter Übersetzer reicht da aus


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pooky_rules
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 27
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre aufheben, wie Vorgang?
Antwort #6 - 17.04.2007 um 22:57:36
 
hallo, was bedeutet dies hier, was ich auf der seite der stadt hamburg gefunden habe zum thema befristung der einreisesperre:

4. Ausweisungen gemäß § 55 AufenthG (§§ 45,46 AuslG)
Sie werden auf 3 Jahre ab nachgewiesener Ausreise oder Abschiebung befristet.
Sofern ein gesetzlicher Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis besteht, wird eine zeitnahe Befristung vorgenommen.

Ich hab mir die Paragraphen durchgelesen aber bin nicht sicher, ob durch eine Ehe mit mir ein gesetzlicher Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis besteht...

(3) Bei der Entscheidung über die Ausweisung sind zu berücksichtigen

1. die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts und die schutzwürdigen persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet,

2. die Folgen der Ausweisung für die Familienangehörigen oder Lebenspartner des Ausländers, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und mit ihm in familiärer oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft leben,

Das sagt zwar aus, wann wieso ausgewiesen wird aber nicht, wann und wie befristet wird...sorry, bin mit diesem "behördenchinesisch" nicht so vertraut...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreisesperre aufheben, wie Vorgang?
Antwort #7 - 18.04.2007 um 08:05:20
 
pooky_rules schrieb am 17.04.2007 um 22:57:36:
Ich hab mir die Paragraphen durchgelesen aber bin nicht sicher, ob durch eine Ehe mit mir ein gesetzlicher Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis besteht... 


guckst Du hier:
§ 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG
Formulierung:  ist zu erteilen = Anspruch

pooky_rules schrieb am 17.04.2007 um 22:57:36:
wann und wie befristet wird


guckst Du hier:
§ 11 AufenthG

pooky_rules schrieb am 17.04.2007 um 22:57:36:
"behördenchinesisch" 


Kein Behördenchinesisch, sondern geltendes Recht = Gesetz
Die Befristungen werden landesintern verschieden geregelt durch Verwaltungsvorschriften. Auskunft darüber gibt Dir die ABH.


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema