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wiedereinreise (Gelesen: 20.052 mal)
Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #15 - 22.03.2007 um 16:44:06
 
schweitzer schrieb am 22.03.2007 um 16:22:17:
Was meinst Du mit Leistungsbescheid??

Hi,
da ja im ersten Post nach der möglichen Höhe der
Kosten gefragt wurde, die Situation seit drei Monaten
unverändert ist, gehe ich davon aus, dass noch nicht
bezahlt wurde.
Gemeint ist ein Bescheid nach § 67 Abs. 3 AufenthG.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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denno
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Antwort #16 - 22.03.2007 um 17:11:20
 
mit leistungsbescheid meine ich die abschiebungkossten !!!wokann ichmich wenden oder mich beschweren gegen die sachbearbeiterin???sie hatte ja vor zwei wochen einen vorgesetzten aber jetzt ist sie nur fuer sie zustaendig.????
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 22.03.2007 um 17:18:04
 
denno schrieb am 22.03.2007 um 17:11:20:
sie hatte ja vor zwei wochen einen vorgesetzten aber jetzt ist sie nur fuer sie zustaendig.???? 


hä?

Beim nächsten Vorgesetzten, wenn es denn sein soll !

DC
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inge
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Antwort #18 - 22.03.2007 um 17:45:34
 
@denno:
WANN genau wurde denn der Antrag auf Befristung der Einreisesperre gestellt?

Und ist die aktuelle ABH denn auch die ABH die ihn damals abgeschoben hat. Die "alte" ABH muss nämlich hinzugezogen werden. Außerdem müssen natürlich alle an der Abschiebung beteiligten Behörden ihre Kosten übermittelt haben.

Fragt sich also erstmal, WO genau es hängt. Habt ihr schon einen Zwischenbescheid beantragt?


BTW: Er ist NICHT abgeschoben worden, weil er eine Duldung hatte. Er ist abgeschoben worden, weil er nicht selbst gegangen ist. Das hätte dann nämlich sonst auch zu einer Kostenmreduzierung geführt ...
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denno
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Antwort #19 - 23.03.2007 um 17:02:25
 
wir haben den antrag auf befristung am 16.1.07 gestellt. eine sachstands anfrage habe ich auch los geschickt aber kam keine antwort den habe ich den leiter der abh angerufen und er hat mir gesagt das alle krank sind und naechste woche wieder da sind.  nach einer woch habe ich dann die sach bearbeiterin erreicht. sie hat mit mir gesagt das sie es versucht bis ende diesen monat den leistungsbescheid ueber die abschgiebungs kosten los schickt. und wenn ich nachweisen kann das die kossten bezahlt wurden dann wird sie die sperrwirkung auf das datum vom bescheid aufheben.der antrag auf faz  ist in berlin  ist da wo ich gemeldet bin die bearbeiterin sagt mir das sie den fall nicht bearbeiten kann bis die sperrwirkung nicht aufgehoben wurde ist . darauf hin haben wir den antrag auf befristung der sperwirkung der abschiebung bie der abh die ihn abgeschoben hat. ich hatte nochmal versucht bei den vorgesetzten anzurufen aber er ist nicht mehr im dienst. die sachbearbeiterin ist jetzt die leitende.  ich danke fuer jede antwort
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Antwort #20 - 23.03.2007 um 17:05:28
 
muessen die mein mann wieder nach deutschland lassen er hat auch keine straftaten die gegen den frieden gegen die menschlichkeit und militer
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Antwort #21 - 24.03.2007 um 01:34:36
 
Zitat:
muessen die mein mann wieder nach deutschland lassen

grundsätzlich ja
Der zeitliche Rahmen dürfte das interessante sein
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Antwort #22 - 28.03.2007 um 20:09:06
 
wir haben den antrag auf befristung am 16.1.07 gestellt. eine sachstands anfrage habe ich auch los geschickt aber kam keine antwort den habe ich den leiter der abh angerufen und er hat mir gesagt das alle krank sind und naechste woche wieder da sind.  nach einer woch habe ich dann die sach bearbeiterin erreicht. sie hat mit mir gesagt das sie es versucht bis ende diesen monat den leistungsbescheid ueber die abschgiebungs kosten los schickt. und wenn ich nachweisen kann das die kossten bezahlt wurden dann wird sie die sperrwirkung auf das datum vom bescheid aufheben.der antrag auf faz  ist in berlin  ist da wo ich gemeldet bin die bearbeiterin sagt mir das sie den fall nicht bearbeiten kann bis die sperrwirkung nicht aufgehoben wurde ist . darauf hin haben wir den antrag auf befristung der sperwirkung der abschiebung bie der abh die ihn abgeschoben hat. ich hatte nochmal versucht bei den vorgesetzten anzurufen aber er ist nicht mehr im dienst. die sachbearbeiterin ist jetzt die leitende.  ich danke fuer jede antwort
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Antwort #23 - 28.03.2007 um 21:15:57
 
wir haben den antrag auf befristung am 16.1.07 gestellt. eine sachstands anfrage habe ich auch los geschickt aber kam keine antwort den habe ich den leiter der abh angerufen und er hat mir gesagt das alle krank sind und naechste woche wieder da sind.  nach einer woch habe ich dann die sach bearbeiterin erreicht. sie hat mit mir gesagt das sie es versucht bis ende diesen monat den leistungsbescheid ueber die abschgiebungs kosten los schickt. und wenn ich nachweisen kann das die kossten bezahlt wurden dann wird sie die sperrwirkung auf das datum vom bescheid aufheben.der antrag auf faz  ist in berlin  ist da wo ich gemeldet bin die bearbeiterin sagt mir das sie den fall nicht bearbeiten kann bis die sperrwirkung nicht aufgehoben wurde ist . darauf hin haben wir den antrag auf befristung der sperwirkung der abschiebung bie der abh die ihn abgeschoben hat. ich hatte nochmal versucht bei den vorgesetzten anzurufen aber er ist nicht mehr im dienst. die sachbearbeiterin ist jetzt die leitende.  ich danke fuer jede antwort
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Antwort #24 - 28.03.2007 um 21:54:38
 
Hi Denno,

Wenn ich das alles richtig verstanden habe..
(Etwas wirsch deine Schreibweise Zwinkernd)

laufen gerade 3 Sachen auf einmal

Ihr habt das Visum Verfahren am laufen,
Den Antrag auf befriestung der Einreisesperre,
Und Antrag auf FZF ,

Konnte bis jetzt auch nicht raulesen ob die Abschibekosten nun bez. sind!?

Erst dann wird die über die Eireisesperre bestimmt ..

Vieleicht noch ein od.zwei Besuche bei der ABH..

Und zum schluss dann das Visum..

Vieleicht kann die ABH(wo du jetzt gemeldet bist) noch nicht über den Antrag auf FZF entscheiden weil die ABH (die Ihn abgeschoben hat)noch nicht über die Befriestung entschieden hat (wie du auch schreibst)

Und Du schreibst auch Ihr habt ein Anwalt was sagt er?

Musst schon etwas auf die Fragen eingehen Zwinkernd

Dann kann man Dir auch helfen!

Viel Glück

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Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
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Antwort #25 - 05.04.2007 um 15:13:16
 
hallo an alle, wir haben die abschiebekosten  bezahlt !!! nun wird eine befristung vorgenommen!! wie lange dauert in der regel eine zustimmung fuer das faz visum???? und was wird dabeiimmer geprueft??? die auslaenderbehoerde hat die kosten fuer seine inhaftirung mit einberechnet obwohl das landgericht entschieden hat das die festnachme meines mannes rechtwiedrig gewessen sein soll und das der   antragsteller in dem fall der abh die kosten des betroffenen zu targen hat!! kann mann ein eilantrag fuer das visum machen???wuerde mein mann ein turisten visum bekommen nach dem die einreisesperre befristet wurde und nichtmehr gueltig ist.  danke im vorraus
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Antwort #26 - 05.04.2007 um 16:02:00
 
hallo an alle, wir haben die abschiebekosten  bezahlt !!! nun wird eine befristung vorgenommen!! wie lange dauert in der regel eine zustimmung fuer das faz visum???? und was wird dabeiimmer geprueft??? die auslaenderbehoerde hat die kosten fuer seine inhaftirung mit einberechnet obwohl das landgericht entschieden hat das die festnachme meines mannes rechtwiedrig gewessen sein soll und das der   antragsteller in dem fall der abh die kosten des betroffenen zu targen hat!! kann mann ein eilantrag fuer das visum machen???wuerde mein mann ein turisten visum bekommen nach dem die einreisesperre befristet wurde und nichtmehr gueltig ist.  danke im vorraus. zu der letzten frage von sibo nein wir haben zwei sachen amlaufen das faz visum und die befriestung
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Antwort #27 - 05.04.2007 um 16:10:03
 
Zitat:
nun wird eine befristung vorgenommen

Hat die ABH schon was über das Befristungsende gesagt??

Zitat:
wie lange dauert in der regel eine zustimmung fuer das faz visum

2 Wochen bis 2 Jahre.

Zitat:
und was wird dabeiimmer geprueft

Vorgeschichte des Antragstellers + ggfs Prüfung wg. Scheineheverdacht.

Zitat:
kann mann ein eilantrag fuer das visum machen

Nein. Er kann die Botschaft zwar auf die "Dringlichkeit" hinweisen, aber ob das was ändert kann keiner sagen. "Eilanträge" stellt man vor Gericht, nicht bei der Botschaft (afaik)

Zitat:
wuerde mein mann ein turisten visum bekommen nach dem die einreisesperre befristet wurde und nichtmehr gueltig ist.

Möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich
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Antwort #28 - 05.04.2007 um 16:26:55
 
hallo inge deranwalt hat den antrag gestellt das die befristung vom 24.10.06 bis auf das datum des befristung bescheides u befristen. das hat siemir auch am telefon gesagt. aber ob sie es macht das weis ich  nicht. den antrag haben wir ja am 16. 1.07 gestellt und die bearbeitungs frist bei antaegen betraegt ja bist zu drei monaten.muss die befristung dann bis zum 16.4.07 bearbeitet werden??? gruss

Änderung:
hab mal die beiden inhaltsgleichen Beiträge gelöscht... bitte etwas Geduld, wenn nicht gleich eine Antwort kommt. sunnysunshine
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« Zuletzt geändert: 06.04.2007 um 18:17:10 von N/V »  
 
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Antwort #29 - 11.04.2007 um 14:32:29
 
hallo inge deranwalt hat den antrag gestellt das die befristung vom 24.10.06 bis auf das datum des befristung bescheides u befristen. das hat siemir auch am telefon gesagt. aber ob sie es macht das weis ich  nicht. den antrag haben wir ja am 16. 1.07 gestellt und die bearbeitungs frist bei antaegen betraegt ja bist zu drei monaten.muss die befristung dann bis zum 16.4.07 bearbeitet werden??? gruss
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