Mein Mann DER IST SERBISCHER STATSBUERGER ICH BIN DEUTSCH, lebte seit dem Jahr 92 in Deutschland.
Zustaendig fuer Ihn war die Auslaenderbehoerde Rosslau, [inv]Frau Sanftenberger und Herr???[/inv] waren seine Ansprechpartner.
Wir hatten im Sommer 2006 die Absicht uns vermaehlen zu lassen in Zerbst Elbe-Ehle-Nuthe.
Kurze Zeit spaeter bekam die Auslaenderbehoerde mit, dass mein Mann einen Reisepass besitzt, den aber leider ich kurze Zeit zuvor zusammen mit meinen Dokumenten in der U-Bahn in Berlin verlor.
Die Auslaenderbehoerde hatte vor meinen Mann von seiner Unterkunft die sich in Loburg befand hinter seinen Ruecken polizeilich abzumelden, was sie auch gemacht haben.
Eine polizeiliche Fahndung wurde schon ein Monat zuvor im Computer der Auslaenderbehoerde gespeichert.
Mein Mann bekam eine Einladung zur Klaerung des Sachverhaltes (Wiederanmeldung), welche er auch nachkam.
Wir sind gemeinsam zu der Auslaenderbehoerde gefahren um das Missverstaendnis aufzuklaeren, kurze Zeit spaeter wurde mein Mann von der Polizei abgefuehrt welche von der Frau [inv]Sanftenberger[/inv] verstaendigt wurde und um eine Abfuehrung vor den Richter fuer seine sofortige Abschiebung bat.
Der Richter vom Amtsgericht Zerbst hat ihn zur Sicherheitsverwahrung fuer hoechstens 1 Woche verurteilt.
Anschliessend wurde mein Mann in die JVA Dessau eingeliefert. Dort uebernachtete er und sollte eigentlich um 7 Uhr den Richter fuer seine Abschiebung vorgefuehrt werden, was aber nicht eintraf sondern um 6 Uhr morgens wurde er nach Berlin Tegel gefahren um die Abschiebung zu vollziehen.
An dem selben Tag hat der Anwalt meines Mannes eine Klage gegen die Auslaenderbehoerde beim Landesgericht Dessau eingereicht. Der Beschluss vom Landgericht Dessau lautet, dass die Freiheitsentziehung meines Mannes rechtswidrig war. Sie haben meinen Mann keine Aufforderung gegeben, die Bundesrepublik Deutschland freiwillig zu verlassen sondern Ihn gegen seinen Willen abgeschoben obwohl er freiwillig ausreisen wollte.
Mitlerweile bin ich im 6. Monat schwanger und verheiratet. Den Antrag auf Familienzusammenfuehrung haben wir bereits in Belgrad gestellt. Der Antrag liegt bereits in Berlin vor, unser Problem liegt bei der Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung welche nicht zustande gekommen waere wenn die Auslaenderbehoerde meinen Mann aufgefordert haetten das Land zu verlassen.
WIR HABEN einen antrag aus aufhebung der sperwirkung eingereicht . wer weis wie hoch abschiebung kosten sind????
fons:
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