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ABSCHIEBUNG -AUFHEBUNG DER EINREISESPERRE (Gelesen: 6.892 mal)
denno brown
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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04.03.2007 um 20:42:37
 
Mein Mann DER IST SERBISCHER STATSBUERGER ICH BIN DEUTSCH, lebte seit dem Jahr 92 in Deutschland.
Zustaendig fuer Ihn war die Auslaenderbehoerde Rosslau, [inv]Frau Sanftenberger und Herr???[/inv] waren seine Ansprechpartner.
*

Wir hatten im Sommer 2006 die Absicht uns vermaehlen zu lassen in Zerbst Elbe-Ehle-Nuthe.
Kurze Zeit spaeter bekam die Auslaenderbehoerde mit, dass mein Mann einen Reisepass besitzt, den aber leider ich kurze Zeit zuvor zusammen mit meinen Dokumenten in der U-Bahn in Berlin verlor.
Die Auslaenderbehoerde hatte vor meinen Mann von seiner Unterkunft die sich in Loburg befand hinter seinen Ruecken polizeilich abzumelden, was sie auch gemacht haben.
Eine polizeiliche Fahndung wurde schon ein Monat zuvor im Computer der Auslaenderbehoerde gespeichert.
Mein Mann bekam eine Einladung zur Klaerung des Sachverhaltes (Wiederanmeldung), welche er auch nachkam.
Wir sind gemeinsam zu der Auslaenderbehoerde gefahren um das Missverstaendnis aufzuklaeren, kurze Zeit spaeter wurde mein Mann von der Polizei abgefuehrt welche von der Frau [inv]Sanftenberger[/inv] verstaendigt wurde und um eine Abfuehrung vor den Richter fuer seine sofortige Abschiebung bat.
Der Richter vom Amtsgericht Zerbst hat ihn zur Sicherheitsverwahrung fuer hoechstens 1 Woche verurteilt.
Anschliessend wurde mein Mann in die JVA Dessau eingeliefert. Dort uebernachtete er und sollte eigentlich um 7 Uhr den Richter fuer seine Abschiebung vorgefuehrt werden, was aber nicht eintraf sondern um 6 Uhr morgens wurde er nach Berlin Tegel gefahren um die Abschiebung zu vollziehen.
An dem selben Tag hat der Anwalt meines Mannes eine Klage gegen die Auslaenderbehoerde beim Landesgericht Dessau eingereicht. Der Beschluss vom Landgericht Dessau lautet, dass die Freiheitsentziehung meines Mannes rechtswidrig war. Sie haben meinen Mann keine Aufforderung gegeben, die Bundesrepublik Deutschland freiwillig zu verlassen sondern Ihn gegen seinen Willen abgeschoben obwohl er freiwillig ausreisen wollte.

Mitlerweile bin ich im 6. Monat schwanger und verheiratet. Den Antrag auf Familienzusammenfuehrung haben wir bereits in Belgrad gestellt. Der Antrag liegt bereits in Berlin vor, unser Problem liegt bei der Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung welche nicht zustande gekommen waere wenn die Auslaenderbehoerde meinen Mann aufgefordert haetten das Land zu verlassen.

WIR HABEN einen antrag aus aufhebung der sperwirkung eingereicht . wer weis wie hoch abschiebung kosten sind????

fons: Änderung:
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bitte keine Namen von Mitarbeitern hier posten!
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« Zuletzt geändert: 04.03.2007 um 20:55:10 von N/V »  
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.03.2007 um 20:49:41
 
Doppelpost gelöscht, war sicher ein Versehen....
Auch die offensichtlich unsinnige Umfrage habe ich entfernt   Cool
Ggf die Fragestellung durch neues Posting (als Antwort im thread
hier) ergänzen.

Und nochmal die Bitte (gilt natürlich für alle): keine echten Namen
von Behördenmitarbeitern hier posten. Danke.
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.03.2007 um 21:01:11
 
In deinem Posting kann ich neben Verärgerung gegenüber der ABH einige Widersprüche erkennen:

denno brown schrieb am 04.03.2007 um 20:42:37:
obwohl er freiwillig ausreisen wollte.  


und

denno brown schrieb am 04.03.2007 um 20:42:37:
Wir hatten im Sommer 2006 die Absicht uns vermaehlen zu lassen  


Das passt ja wohl überhaupt nicht zusammen !

denno brown schrieb am 04.03.2007 um 20:42:37:
Kurze Zeit spaeter bekam die Auslaenderbehoerde mit, dass mein Mann einen Reisepass besitzt, den aber leider ich kurze Zeit zuvor zusammen mit meinen Dokumenten in der U-Bahn in Berlin verlor.  


Er hat offensichtlich seinen Pass gegenübe den Ausländerbehörde unterdrückt, um eine Abschiebung zu verhindern. Und das Argument "Pass verloren", sorry, dass habe ich shon so oft gehört, dass man dsa nur noch als Schutzbehauptung auslegen kann.

Aber um den Sachverhalt mal weiter aufzuklären:

Warum war dein Mann in Deutschland ? Asyl?
Hat er eine Ausreiseaufforderung/Abschiebungsandrohung bekommen ?
Hatte er einen gültigen Aufenthaltstitel/Duldung bei der Festnahme ?
Hat er sich in seiner UNterkunft oder bei dir aufgehalten ?

Wichtige Fragen um dein Posting zu beantworten.

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Antwort #3 - 04.03.2007 um 21:30:01
 
Zitat:
Mitlerweile bin ich im 6. Monat schwanger und verheiratet.


Zitat:
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Ein Missverständnis wäre wohl auch noch zu klären Zwinkernd
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Antwort #4 - 05.03.2007 um 10:13:43
 
Zitat:
wer weis wie hoch abschiebung kosten sind????

Hier weiß das keiner!
Das kann nur die ABH sagen, die ihn damals abgeschoben hat.

Ansonsten bitte erstmal Proll's Fragen beantworten.
Insbesondere wegen seines Aufenthalts möglicherweise interessant, denn eine Aufforderung zur Ausreise oder Abschiebungsandrohung wäre wohl an seine "offizielle" Adresse verschickt worden. Wenn er sich da aber nicht aufhält, kriegt er ja evtl auch kein Schreiben von der ABH.
Ist es denn sicher, dass die ABH ihn nie zur Ausreise aufgefordert hat?
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Antwort #5 - 05.03.2007 um 11:05:30
 
Zitat:
Ist es denn sicher, dass die ABH ihn nie zur Ausreise aufgefordert hat?

Genau das hab ich mich auch gefragt.

Er hatte eine Duldung, welche Abschiebehindernisse haben denn bestanden?

Wenn es nur an der Passlosigkeit lag, ist es nicht allzu verwunderlich das die Behörden aktiv geworden sind nachdem bekannt war das er einen Pass hatte.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 05.03.2007 um 12:15:01
 
denno brown schrieb am 04.03.2007 um 20:42:37:
An dem selben Tag hat der Anwalt meines Mannes eine Klage gegen die Auslaenderbehoerde beim Landesgericht Dessau eingereicht. Der Beschluss vom Landgericht Dessau lautet, dass die Freiheitsentziehung meines Mannes rechtswidrig war. Sie haben meinen Mann keine Aufforderung gegeben, die Bundesrepublik Deutschland freiwillig zu verlassen sondern Ihn gegen seinen Willen abgeschoben obwohl er freiwillig ausreisen wollte.



Dann könnte ggf. ein Folgenbeseitigungsanspruch bestehen und die Sperrwirkung womöglich nicht eingetreten sein.

Siehe:

"VG Sigmaringen: Nach einer rechtswidrigen Abschiebung ist aufgrund eines Folgenbeseitigungsanspruches der Zustand wiederherzustellen, der vor der Abschiebung bestand; das bedeutet, dass eine erneute Einreise nicht unerlaubt war und dass die Unterbrechung des Aufenthalts und die Sperrwirkung der Abschiebung gem. § 8 Abs. 2 AuslG nicht berücksichtigt werden dürfen.
Beschluss vom 5.11.2002 - 8 K 760/02"


Hat bei Euch wirklich das Landgericht entschieden oder ein Verwaltungsgericht?
Gruß, ULF
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proll
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Antwort #7 - 06.03.2007 um 16:46:22
 
Ronny,

du zitierts mich vom 04.03.2007, 21.01 Uhr mit den Worten
"Mittlerweile bin ich im 6. Monat schwanger und verheiratet"

Hä, was'n jetzt los ??????

Frage an Radio Eriwan: Können Männer schwanger werden ?
Antwort: Im Prinzip nicht, manche versuchen es aber immer wieder !!

Also
1. erstens würde es mich schwer wundern als männlicher Vertreter dieser Welt geschwängert zu werden
2. Was würde man Frau zu Schwangerschaft und zur erneuten Eheschließung sagen (Oh Gott oh Gott, dass will ich mir mal lieber nicht vorstellen)
3. Das Zitat stammt nicht von mir !

Sollte sich da vielleicht irgend ein Systemfehler eingeschlichen haben ?

Außerdem warte ich immer noch auf Antworten, anstatt auf einen zweiten Thread !

proll
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Antwort #8 - 06.03.2007 um 16:53:45
 
wieso DU da zitiert wurdest weiß ich ned  unentschlossen

Mir war nur bei denno xyz aufgefallen dass er männliches Geschlecht angab und dann was im Ausgangspost von sechs-Monats-Schwangerschaft stand Zwinkernd

Aber wir werden wohl nicht mehr aufgeklärt ....
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Antwort #9 - 06.03.2007 um 16:56:08
 
ronny schrieb am 06.03.2007 um 16:53:45:
Aber wir werden wohl nicht mehr aufgeklärt .... 


das ist aber schade, ich dachte ich könnte hier neben AuslR noch etwas Biologie dazu lernen !
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denno brown
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 10.03.2007 um 22:03:02
 
mein mann war seit 1992 in berlin als bosnischer fluechtling und 2004 hat er in berlin ein ausreise termin bekommen und dannach einen asyl antrag gestellt der wurde vom amtsgericht abgelehnt
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Ralf
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Antwort #11 - 10.03.2007 um 22:15:21
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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denno brown
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Antwort #12 - 10.03.2007 um 22:53:07
 
ich bin eine frau ihr deppen .
was muss nun mein mann bezahlen nur die ausreise kosten.die fuer die auslaenderbehoerde entstanden sind?? er hat auch ein asyl antrag gestellt und hatte bei seiner festnachme eine gueltige duldung
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denno brown
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Antwort #13 - 10.03.2007 um 23:09:28
 
hallo sorry das ich so spaet antworte, ja mein mann hate sasyl beantragt und eine ablehnung bekommen .
er hatte bei seiner verhaftung eine gueltige duldung.
wir habe auch ein beschlus vom land gerlicht
das die auslaenderbehoerde rechtwiedrig gehandelt hat.
das mit der festnahme und ein tag knast.
er war meinstens in seiner unterkunft.
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dete
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Antwort #14 - 10.03.2007 um 23:43:25
 
dann ändere dein profil,damit ersichtlich wird,dass du weiblich bist.
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