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F.Y.I. (Gelesen: 30.444 mal)
chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 09.03.2007 um 17:18:30
 
Blaise schrieb am 09.03.2007 um 15:20:11:
Hallo,

Sorry. Ich wollte eigentlich wissen, wofür die Feststellung einer selbstverschuldeten Staatenlosigkeit denn wichtig ist.

Blaise


Ah soooo... Smiley Ok, ich erkläre es auf einem Beispiel...

Ein Mann war mit einer deutschen Frau verheiratet. Nach 3,5 Jahren Aufenthalt in D. hat er eine Einbürgerungszusicherung bekommen und hat die Ausscheidung aus seiner russischen Staatsangehörigkeit beantragt. In einem Jahr hat er die Entlassungsurkunde bekommen und wandte sich an die zuständige Einbürgerungsbehörde... Aber inzwischen hat er mit seiner Frau getrennt. Als die Einbürgerungsbehörde das festgestellt hat, wurde sein Antrag abgelehnt.

Einer seinen Bekannten hat ihm empfohlen, an mich zu wenden, und ich habe ihm vorgeschlagen, das Reiseausweis für Staatenlose zu beantragen, da er mit einem solchen Ausweis schon nach einem Jahr wieder die Einbürgerung beantragen kann...

Aber er kriegte Ärger. In der ABH wurde ihm gesagt, dass seine Staatenlosigkeit selbstverschuldet ist. Deswegen wird er kein Reiseausweis bekommen. Schlimmer noch: wenn er den entsprechenden Antrag stellt, wird gegen ihn der Widerruf der Aufenthaltserlaubnis eingeleitet (wahrscheinlich nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 AuslG). Er wurde auch aufgefordet, seine bisherigen Staatsangehörigkeit "wiederherzustellen" (obwohl es unmöglich ist).

Ich habe den Mann nie mehr begegnet. Soweit ich weiss, hat er am Ende ein Reisedokument für Ausländer gekriegt...
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maki
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Antwort #31 - 10.03.2007 um 11:51:46
 
Hi chap,

ich war auch "selbstverschuldet staatenlos", da es aber in D Passpflicht gibt und ein Pass auch Vorraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist, ist es die Pflicht desjenigen der gerade freiwillig Staatenlos geworden ist und nicht Eingebürgert werden kann, wieder zu versuchen die alte Staatsbürgerschaft anzunehmen und falls es nicht möglich ist dies auch nachzuweisen.
Ein "echter Staatenloser", ein Heimatloser Ausländer, ist etwas anderes.

Zumindest hatte man mir das so erklärt, hätte mir natürlich gerne die Wiedereinbürgerung gespart, da ich sowieso vor habe sie wieder abzulegen.

Gruß,

maki
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Ralf
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Antwort #32 - 11.03.2007 um 21:21:24
 
Ich habe mal den Entwurf des Bundestages zur Änderung des StAG in den
bestehenden Gesetzestext eingearbeitet:

http://www.info4alien.de/gesetze/entwuerfe/stag2007_1.htm
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 12.03.2007 um 10:15:39
 
maki schrieb am 10.03.2007 um 11:51:46:
Ein "echter Staatenloser", ein Heimatloser Ausländer, ist etwas anderes.


"Echte Staatenlose" sind nicht nur die heimatlose Ausländer. Ich habe sogar Zweifel, dass die Letzte immer noch existieren... Smiley Sicher ist, dass nicht nur heimatlose Ausländer das Recht auf ein Reiseausweis für Staatenlose haben (http://www.aufenthaltstitel.de/staatenlose.html#27).

Aber... Das ist wieder kein Thema dieses Forums... Mich interessierte nur, ob die geänderte Rechtslage dieselbe Auswirkung wie die geänderte Sachlage angesichts der möglichen verursachten Staatenlosigkeit hat. Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 12.03.2007 um 10:16:16
 
Ralf schrieb am 11.03.2007 um 21:21:24:
Ich habe mal den Entwurf des Bundestages zur Änderung des StAG in den
bestehenden Gesetzestext eingearbeitet:

http://www.info4alien.de/gesetze/entwuerfe/stag2007_1.htm


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Antwort #35 - 13.03.2007 um 14:14:40
 
Ralf schrieb am 11.03.2007 um 21:21:24:
Ich habe mal den Entwurf des Bundestages zur Änderung des StAG in den
bestehenden Gesetzestext eingearbeitet:
http://www.info4alien.de/gesetze/entwuerfe/stag2007_1.htm


Hi Ralf,

mich interessiert, wann dieser Entwurf zur Änderung des StAG denn nun beschlossen werden soll.
Hängt/ hing das mit ab von dem Kompromiß beim Bleiberecht, der wohl heute zustandegekommen ist ?
Und wie gehts dann weiter ?

LG,
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Antwort #36 - 13.03.2007 um 14:21:50
 
Änderung Zuwanderungsgesetz (inkl StAG, AufenthG etc) soll wohl bis Oktober "durch" sein (in Kraft, beschlossen, ???)
Stand jedenfalls so als Nebensatz in einer Nachrichtenmeldung zum Bleiberecht.
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maki
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Antwort #37 - 13.03.2007 um 14:30:01
 
[OT]
Zitat:
Änderung Zuwanderungsgesetz (inkl StAG, AufenthG etc) soll wohl bis Oktober "durch" sein

Hmmm... ich erinnere mich das das ganze schonmal Ende Letzten Jahres fertig sein solste, dann hies es "Nicht vor Mai 07"...

Wenn doch nur alle Menschen mit Terminen so flexibel wie Politiker sein könnten.
[/OT]
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 15.03.2007 um 18:07:32
 
Kann jemand das erklären:

Zitat:
Artikel 6
(9) Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes
vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes
vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2814), wird wie folgt geändert:
1. § 63 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2. Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen
Union (Unionsbürger), die ein Recht auf Daueraufenthalt im
Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen sowie anderen
Ausländern, die eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis
zum Daueraufenthalt-EG nach dem Aufenthaltsgesetz
besitzen,“.
bb) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 3“ durch die Angabe „3 Abs. 1 und
4“ ersetzt.
b) In Absatz 2 Nr. 1 wird die Angabe „§ 23 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 23
Abs. 1 oder 2“ ersetzt."


Aus dem Wortlaut  http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__63.html ergibt sich ernsthafter Zweifel, dass der Gesetzgeber wirklich das gemeint hat, was geschrieben ist... Smiley
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Antwort #39 - 15.03.2007 um 19:21:36
 
chap schrieb am 15.03.2007 um 18:07:32:
Kann jemand das erklären: 


Hi chap,

wenn Du mir sagst was konkret Du meinst, will ichs versuchen. Aber zu raten was Du meinst und zu raten was die Politik meint ist mir zuviel Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #40 - 16.03.2007 um 10:35:15
 
ronny schrieb am 15.03.2007 um 19:21:36:


Hi chap,

wenn Du mir sagst was konkret Du meinst, will ichs versuchen. Aber zu raten was Du meinst und zu raten was die Politik meint ist mir zuviel Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd



Hi ronny,

ich meine, dass die Änderung des Paragraphen und der Paragraph selbst nicht zu einanderen passen. Es gibt keine Angabe „§ 3“ im Abs. 1 Nr. 3, und auch keine Angabe „§ 23 Abs. 1“ im Abs. 2 Nr. 1... Auch nicht klar sind die zukunftige Lage der heimatlosen Ausländer (Abs. 1 Nr. 2 geltender Fassung) und der Unterschied zwischen Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 7 der geplanten Fassung...

Vesuchst Du? Smiley
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Antwort #41 - 16.03.2007 um 15:41:47
 
Chap hat Recht, da passt etwas nicht. Zwinkernd

Bei dem Tempo, mit dem heutzutage manche Gesetze fast im Wochenrhythmus
geändert werden, wundert es mich auch nicht, dass die Verantwortlichen
da schon mal den Überblick verlieren.  Laut lachend

Änderung:
PS:
Der Feher könnte aber auch an der Quelle des zu Anfang verlinkten Dokuments liegen.
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« Zuletzt geändert: 17.03.2007 um 11:32:33 von Ralf »  

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Antwort #42 - 17.03.2007 um 09:41:18
 
Ralf schrieb am 16.03.2007 um 15:41:47:
Chap hat Recht, da passt etwas nicht.


Jow,

da passt einiges ned zusammen Zwinkernd

Grüße
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Antwort #43 - 17.03.2007 um 18:47:33
 
[quote author=maki link=1172507338/30#37 date=1173792601][OT]
Hmmm... ich erinnere mich das das ganze schonmal Ende Letzten Jahres fertig sein solste, dann hies es "Nicht vor Mai 07"...

Wenn der Strichtag für das Bleiberecht der 01.07. sein soll (SZ), dann heißt das doch, daß bis dahin das Gesetz (genauer: seine Änderung) durch sein muß, oder ?

Wie verhält es sich denn mit den anderen von der Großreform betroffenen Gesetze (isb. StAG), sollen die demnach auch bis 01.07. in Kraft sein ?

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Antwort #44 - 18.03.2007 um 01:05:41
 
anka02 schrieb am 17.03.2007 um 18:47:33:
[OT]
Hmmm... ich erinnere mich das das ganze schonmal Ende Letzten Jahres fertig sein solste, dann hies es "Nicht vor Mai 07"...

Wenn der Strichtag für das Bleiberecht der 01.07. sein soll (SZ), dann heißt das doch, daß bis dahin das Gesetz (genauer: seine Änderung) durch sein muß, oder ?

Wie verhält es sich denn mit den anderen von der Großreform betroffenen Gesetze (isb. StAG), sollen die demnach auch bis 01.07. in Kraft sein ?

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Das ist ein einziges Gesetz. Die Tatsache, dass es an einer Stelle 1.7.2007 erwähnt, beteutet nicht, dass es zum diesem Zeitpunkt in Kraft treten muss... Smiley
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