Dann will ich auch mal ein wenig Senf dazugeben, aber ich beschränke mich
auf den Bereich Einbürgerung/Staatsangehörigkeitsrecht.
Aus dem verlinkten Dokument:
Zitat:Doch seit einigen Jahren sinken die Einbürgerungszahlen deutlich: Von 186.688 im Jahr 2000
auf nunmehr noch 117.200 im Jahr 2005. Tendenz: weiter rückläufig.
Von den reinen Zahlen her betrachtet, stimmt diese Aussage sogar. Es ist auch
zutreffend, dass die Ursache daran an dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen
Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz zu suchen ist. Allerdings haben
die Urheber des Textes die Ursache nicht gefunden, denn der Rückgang der
Zahlen beruht nicht etwa auf strengeren Einbürgerungsvoraussetzungen, sondern
ganz einfach auf der Tatsache, dass zwei ziemlich große Gruppen von Personen,
die nach altem Recht noch eingebürgert wurden, nun keiner Einbürgerung
mehr bedürfen:
- Spätaussiedler erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit jetzt automatisch,
vgl. § 7
StAG- Viele Kinder ausländischer Eltern erwerben die deutsche StA bereits mit der
Geburt nach § 4 Abs. 3
StAG.
Logisch, dass sich beides deutlich in der Zahl der eingebürgerten Personen
bemerkbar macht.
Zitat:Im aktuellen Gesetzentwurf werden die Einbürgerungserleichterungen für junge Erwachsene
gestrichen. Bisher können unter 23-jährige sich einbürgern lassen - auch ohne nachzuweisen, dass
sie ihren Lebensunterhalt selbst sichern können. Damit soll verhindert werden, dass Studenten und
Auszubildende ihr Studium oder ihre Ausbildung abbrechen und arbeiten müssen, um sich einbürgern
lassen zu können. Die geplante Änderung ist absurd und integrationsfeindlich, weil sie die
Wahrnehmung einer Bildungschance zum möglichen Nachteil macht.
Stimmt nur zu einem geringen Teil. Richtig ist, dass die generelle Ausnahme
von den wirtschaftlichen Voraussetzungen für unter 23-Jährige gestrichen
wird. Allerdings bleibt die Ausnahme für Personen, die die Inanspruchnahme
öffentlicher Mittel nicht zu vertreten haben, bestehen. Dies gilt natürlich auch
für jüngere Bewerber, bei Personen, die sich z.B. in Ausbildung oder Studium
befinden und zusätzliche öffentliche Mittel in Anspruch nehmen, ist i.d.R. davon
auszugehen, dass sie dies nicht zu vertreten haben.
Diese Änderung trifft also gerade nicht diejenigen, die sich in Ausbildung befinden,
sondern lediglich diejenigen, die eben nach der Schule keine weitere Ausbildung
machen.
Man sieht, dass sich die Urheber des Dokuments nicht wirklich mit dieser Materie
befasst haben und eher auf Polemik aus sind. Dass im Gesetzentwurf sogar
zum Teil Einbürgerungserleichterungen vorgesehen sind, z.B. ein Einbürgerungs-
anspruch schon nach 6 Jahren bei besonders guter Integrationsleistung, wird
geflissentlich übersehen.