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Einbürgerung trotz Auslandsstudium? (Gelesen: 7.411 mal)
inge
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Antwort #15 - 14.02.2007 um 18:17:18
 
Zitat:
Und als Student kann ich auch mit Sicherheit keine NE-EU beantragen

Was du brauchst sind "feste und regelmäßige" Einkünfte.
"Student" kommt nur zum Tragen, wenn deine AE aufgrund eines Studiums erteilt wird. Wenn du eine andere (zB 26.4) hast, bist du zwar faktisch Student, der Grund deines Aufenthalts ist aber nicht "Studieren"

Zitat:
Aber wie gesagt, sie können sich nicht in meine Lage versetzen!

Muss ich ja auch nicht. Ich hab nur was gegen dieses ständige unreflektierte rumquengeln.

Es bleibt die Frage, warum du (wenn D für dich das wichtigste der Welt ist) den EB-Antrag nicht schon früher gestellt hast. Die Voraussetzungen nach §10 erfüllst du doch nicht erst seit heute?
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Pascal 14
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Antwort #16 - 14.02.2007 um 18:27:48
 
Dies alles wird mir zu privat hier und sowas muss ich mir nicht von ihnen anhören.
das meine familie das wichtigste ist, verstehen sie wohl nicht.ist nicht immer leicht zwischen den zeilen zu lesen...oberflächliche und allgemeine gesetzte spiegeln mein leben bzw meine situation nicht ganz wieder,daher enstehen auch die ganzen probleme mit den behörden.alles was sie mir hier erählen, bin ich mir auch ohne sie bewusst...doch jetzt suche ich nach alternativen wie ich im ausland studieren und geringfügig arbeiten darf ohne meine deutschen papiere zu verlieren
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inge
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Antwort #17 - 14.02.2007 um 18:38:32
 
Zitat:
ist nicht immer leicht zwischen den zeilen zu lesen

Wohl war. Deswegen ist's ja auch hilfreich, wenn man schreibt was Sache ist.

Zitat:
doch jetzt suche ich nach alternativen wie ich im ausland studieren und geringfügig arbeiten darf ohne meine deutschen papiere zu verlieren

Was du in Österreich darfst (arbeiten zB), ist eine Frage des österreischen Ausländerrechts - hier nicht zu klären.
Deine "Papiere" verlierst du nicht, wenn du einen Antrag nach §51.4 stellst und innerhalb dieser Frist wieder einreist.
EB klappt (in den allermeisten Fällen) nicht, wenn du dich nicht in D aufhältst.

Zufrieden?

Trotzdem nochmal aus Interesse: Warum hast du die EB nicht schon früher beantragt?
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Antwort #18 - 14.02.2007 um 18:44:11
 
Ich schreib doch die ganze zeit was sache ist!!!
Laut meiner deutschen ABH verliere ich meine dt. NE wenn ich ein österr. Visum beantrage,welches anscheinend ich zum arbeiten brauche.Nach 6 monaten erlischt meine NE automatisch.wofür habe ich dann die verlängerte wiedereinreisfrist beantragt!?
Ich hab vor einem Jahr die NE bekommen und danach war ich schon so froh darüber das ich hier bleiben darf, dass ich erstmal abstand von all den papierkram gewinnen wollte.doch in der zwischenzeit bin ich der liebe meines lebens begegnet und möchte in ihrere nähe sein bzw. bin es schon.Studium+privates laufen super, nur möcht ich jetzt noch "normal" leben können.sprich jobben und studieren ohne dabei das gefühl zu haben gesetzte zu verstoßen
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Antwort #19 - 14.02.2007 um 18:53:18
 
Zitat:
wenn ich ein österr. Visum beantrage,welches anscheinend ich zum arbeiten brauche

Was du in Österreich brauchst, um als Student dort zu arbeiten, kann man dir ggfs hier http://www.auslaender.at/ sagen.
Falls du "Ismar" bist, hast du diese Frage möglicherweise schon gestellt
http://www.auslaender.at/forum/showthread.php?t=2227
Bitte Geduld. Das ÖsiForum ist lange nicht so aktiv (und kompetent vermutlich) wie i4a. Aber hier geht's nunmal mehr um deutsches und ggfs. noch EU-Recht. Zu anderen Ländern können hier nur einzelne User (aus eigener Erfahrung) Infos geben.
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Antwort #20 - 14.02.2007 um 18:57:43
 
ja dieses ösi forum geht leider sehr schleppend voran....das habe ich auch gemerkt,daher habe ich gehofft hier mich zu informieren.aber was meinen "spezialfall" angeht, können mir die "deutschen" in der regel kaum helfen.die behörde in A wissen auch kaum über meinen fall bescheid und stellen mich mit russen(nicht böse gemeint!) etc gleich,obwohl ich fast mein ganzes leben in D verbracht habe...
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Antwort #21 - 14.02.2007 um 19:04:09
 
Auch in Ösiland wird's eine Beratung für ausländische Studenten geben. Einfach bei der Uni anrufen, bei der du studieren willst und dich durchfragen. Dort kann man dir entweder direkt weiterhelfen, oder dir wohl zumindest die Tel.Nummer einer kompetenten Stelle geben.
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Antwort #22 - 14.02.2007 um 19:05:23
 
Zitat:
in der zwischenzeit bin ich der liebe meines lebens begegnet

Falls diese Person die deutsche sta. besitzt, wäre die Heirat mit der selbigen ein Ausweg Zwinkernd
Zumindest würde die NE nicht erlöschen, der gewöhnliche Aufenthalt in D (wichtig für die Einbürgerung) wäre natürlich unterbrochen, d.h. du müsstest nach rückkehr nach D noch ein paar Jahre warten, bis du dich nach §10 Einbürgern lassen kannst, meistens ist in so einer Konstellation die Einbürgerung nach §9 schneller.

Wie gesagt, wenn dein/e Partner/in die deutsche sta. besitzt. würde durch die Heirat das die eine oder andere Möglichkeit eröffnet werden.
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Antwort #23 - 14.02.2007 um 19:08:14
 
ich war schon im Magistrat dort und mir wurde gesagt,dass ich ein normales studentenvisum beantragen muss.dann hätte ich ggf die chance eine arbeitserlaubnis zu bekommen.doch ich habe gedacht,dass ich mit der verlängerten wiedereinreisefrist zumindest in A bleiben darf und kein klassisches studentenvisum brauche.ich bin ja kein klassischer fall,der nicht all zu oft vorkomt.
heirat wegen den papieren kommt nicht in frage,dafür bin ich nicht der typ:-)
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maki
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Antwort #24 - 14.02.2007 um 19:14:32
 
Ich hoffe du hast meinen Vorschlag nicht als "Heirat wegen Papieren" aufgefasst Smiley
Wollte nur eine Möglichkeit aufzeigen, falls ihr sowieso heiraten wolltet, wäre der Zeitpunkt jetzt günstig.

Versteh mich nicht falsch, aber ich sehe nicht wieso dein Fall unüblich sein sollte.
Es haben schon Leute ihre AE verloren die hier geboren sind und nie straffällig waren, "einfach nur" weil sie länger als 6 Monate weg waren.

Viel Erfolg,

maki
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Antwort #25 - 14.02.2007 um 19:14:42
 
Letzlich bist du ein klassischer "Ausländer". Da beißt die Maus keinen Faden ab!

Du hattest die Möglichkeit eine EB zu beantragen, hast aber den Papierkrieg gescheut. Mag zwar verständlich sein, aber das ist nunmal der Grund für den aktuellen Sachstand.

Sieh zu, dass du eine "NE-EU" bekommst, dann darfst du auch ohne extra-AE in Ösiland studieren. Genau solche Fälle sind ja mit der RL 2003/109/EG abgedeckt und gemeint gewesen. Und diese RL bietet nunmal diverse Vorteile, die ein "normaler Russe" nicht hat ...
Ob du mit NE-EU und während des Studiums in Ö arbeiten darfst, kann man dir aber nur dort sagen!

Nachtrag:
Schade eigentlich. Ich seh gerade, dass "Flüchtlinge" (AE nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG) KEINE NE-EU bekommen (RL Art 3. Abs. b/c).
Tja. Dann bleibt da nicht mehr so viel. Für Ösiland wirst du also wohl definitv eine öster.AE brauchen. Die kriegst du oder auch nicht. Das ist dann deren Angelegenheit.
Wobei ich allerdings etwas überrascht bin, dass deine NE dadurch automatisch erlöschen soll.
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« Zuletzt geändert: 14.02.2007 um 19:28:41 von inge »  

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Antwort #26 - 14.02.2007 um 19:34:10
 
also bleibt mir im moment nicht viel übrig...ist es überhaupt möglich nach einem jahr "NE als flüchtling" eine deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen?
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Antwort #27 - 14.02.2007 um 19:37:07
 
Für die EB ist erstmal der rechtmäßige und gewöhnliche Aufenthalt interessant. Ob du NE oder AE hast ist egal.
Wegen der untersch. Voraussetzungen kommt es häufiger vor, dass ein Ausländer zwar Anspruch auf Einbürgerung, aber nicht auf NE hat ... Zwinkernd
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Antwort #28 - 14.02.2007 um 19:40:19
 
ich blicke bald überhaupt nicht mehr durch.also ich werde jetzt anfangen zu studieren mit der verlängerten wiedereinreisefrist und gleichzeitig werde ich versuchen die dt staatsbürgerschaft zu erlangen.ob ich bei dem verfahren schwierigkeiten bekomme,weil ich in A bin,weiss ich nicht.
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Antwort #29 - 16.02.2007 um 20:08:16
 
Hallo,

Zitat:
ich blicke bald überhaupt nicht mehr durch.

Na, dafür gibt es ja das Forum und andere Beratungsstellen, die ahnungslosen Studenten und angehenden Akademikern gerne helfen... Zwinkernd

Zitat:
also ich werde jetzt anfangen zu studieren mit der verlängerten wiedereinreisefrist

Na, das ist ja schon mal was.

Zitat:
und gleichzeitig werde ich versuchen die dt staatsbürgerschaft zu erlangen.ob ich bei dem verfahren schwierigkeiten bekomme,weil ich in A bin,weiss ich nicht.


Nein, Sie werden keine Schwierigkeiten bekommen. Wenn Sie die Einbürgerung bei der Behörde an Ihrem Heimatort wählen, könnte es sein, dass die Einbürgerung nach § 10 StAG abgelehnt wird, weil Sie keinen gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben.

Ob eine Einbürgerung nach § 14 StAG möglich ist, kann Ihnen bestimmt die zuständige Behörde sagen.

Blaise
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