Hasim schrieb am 01.02.2007 um 21:41:17:Dieses Schreiben wird morgen an unsere Sachbearbeiterin in der AB geschickt, aber kann uns jemand erklären, womit wir jetzt rechnen müssen?
Wenn das Schreiben der Botschaft nicht in deutscher Sprache abgefasst sein sollte,
erst mal übersetzen lassen.
Ansonsten gehe ich davon aus, dass die Einbürgerungsbehörde diesen Vorgang auf
dem Dienstwege ihrem zuständigen Innenministerium zuleiten wird, welches dann
über die weitere Vorgehensweise entscheiden wird.
Zitat:Ewig langes warten
Einige Zeit kann das natürlich dauern, aber ewig sicher nicht.
Zitat:und Schreibkram (aber mit wem?)
Euer Ansprechpartner ist neben der Botschaft nur die Einbürgerungsbehörde.
Zitat:oder kann es sein, das eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit in Betracht käme?
Ich vermute, es wird auf vorübergehende Mehrstaatigkeit hinaus laufen, d.h. der
Entlassungsantrag muss dann nach erfolgter Einbürgerung gestellt und die
Entlassung dann später nachgewiesen werden.