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Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit - (Gelesen: 1.554 mal)
Hasim
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01.02.2007 um 21:41:17
 
Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage,
mein Mann hat eine Einbürgerungszusicherung bekommen, muss aber vorher noch (zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit) den Verlust der irakischen Staatsbürgerschaft "herbeiführen".
Also ging ein schriftlicher Antrag an die irakische Botschaft nach Berlin..und heute schon kam die Antwort von dort.


folgender Wortlaut: ...gem. Artikel 10 des neuen  irakischen Staatsangehörigkeitsgesetzes tritt der Verlust der irakischen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nicht automatisch in Kraft. In diesem Fall sieht nunmehr Artikel 10 des irakischen Staatsangehörigkeitsgesetzes ein schriftliches Entlassungsverfahren vor.

Das irakische Innenministerium nimmt Anträge auf Entlassung aus der irakischen Staatsangehörigkeit entgegen, nur bei Erwerb einer ausländischen (in diesem Fall deutschen) Staatsangehörigkeit.

Alle Anträge die bis jetzt von unseren irakischen Staatsbürgern entgegen genommen worden, sind für ungültig erklärt, weil diese Anträge anhand der Einbürgerungszusicherung entgegen genommen worden.

Dieses Schreiben wird morgen an unsere Sachbearbeiterin in der AB geschickt, aber kann uns jemand erklären, womit wir jetzt rechnen müssen? Ewig langes warten und Schreibkram (aber mit wem?) oder kann es sein, das eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit in Betracht käme?

Gruss hasim
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Ralf
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Antwort #1 - 03.02.2007 um 12:44:26
 
Hasim schrieb am 01.02.2007 um 21:41:17:
Dieses Schreiben wird morgen an unsere Sachbearbeiterin in der AB geschickt, aber kann uns jemand erklären, womit wir jetzt rechnen müssen?

Wenn das Schreiben der Botschaft nicht in deutscher Sprache abgefasst sein sollte,
erst mal übersetzen lassen.
Ansonsten gehe ich davon aus, dass die Einbürgerungsbehörde diesen Vorgang auf
dem Dienstwege ihrem zuständigen Innenministerium zuleiten wird, welches dann
über die weitere Vorgehensweise entscheiden wird.

Zitat:
Ewig langes warten

Einige Zeit kann das natürlich dauern, aber ewig sicher nicht. Zwinkernd

Zitat:
und Schreibkram (aber mit wem?)

Euer Ansprechpartner ist neben der Botschaft nur die Einbürgerungsbehörde.

Zitat:
oder kann es sein, das eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit in Betracht käme?

Ich vermute, es wird auf vorübergehende Mehrstaatigkeit hinaus laufen, d.h. der
Entlassungsantrag muss dann nach erfolgter Einbürgerung gestellt und die
Entlassung dann später nachgewiesen werden.
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« Zuletzt geändert: 03.02.2007 um 14:10:07 von Ralf »  

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Hasim
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Antwort #2 - 13.02.2007 um 23:20:56
 
Hallo Ralf,
danke für die Antwort. So wie´s aussieht, läufts genauso wie von Dir beschrieben. mal sehen wie lange es jetzt dauert, bis ne Entscheidung vom Innenministerium kommt.
LG
Hasim
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Antwort #3 - 14.02.2007 um 22:32:04
 
Hey,

das kann euch vielleicht weiterhelfen: Verzicht auf die irakische Staatsangehörigkeit / irakische Botschaft (deutsche version)

Grüße,
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