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Fzf (Gelesen: 31.362 mal)
desislava19
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #45 - 03.04.2007 um 20:35:33
 
ronny schrieb am 03.04.2007 um 20:25:39:
Hi,

nun mal flache Bälle, der Hinweis auf etwas mehr Geduld ist IMHO berechtigt gewesen, denn...

Geschrieben von: desislava19   Heute um 00:50:31

Geschrieben von: desislava19      Heute um 12:36:21

Geschrieben von: desislava19       Heute um 16:57:26

Die Geduldigste scheinst Du nicht zu  sein, oder Zwinkernd


Nö wieso wollte nur auskunft wegen der situation geben der 2te beitrag gestern nacht da hatte ich was vergessen, und heute hab ich zweimal gepostet weil der Sachverhalt sich geändert hat, habe ja jetzt bescheid gekriegt Laut lachend und man ja nicht auf die 2te oder 3te Seite guckt beim beantworten ich jedenfalls nicht  Laut lachend.

Wollt nur wissen was das heißen soll und ,weil ich bei der Abh niemand erreicht hat und ich dachte hier weiß das jemand. Ich habe eigentlich immer Geduld nur wenn ich nicht weiß was das sein soll nicht  Laut lachend, weil ich mir dann in meinem Kopf schon 10000 Varianten ausdenke was es sein könnte.

Ich hatte nur Angst das die gleich das Visum ablehnen oder so, weil die andern schreiben ja immer das in den Briefen drin stand was die für Papiere mitbringen sollen oder, wenigstens ein Termin und bei mir garnix also dachte ich Hilfe was is das  Laut lachend Laut lachend.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #46 - 03.04.2007 um 20:41:49
 
desislava19 schrieb am 03.04.2007 um 20:35:33:
und man ja nicht auf die 2te oder 3te Seite guckt beim beantworten ich jedenfalls nicht


Siehste, soviel zum Thema Höflichkeit, denn stell Dir vor:

Es gibt hier Menschen die lesen fast alle neuen Beiträge Zwinkernd

Aber...eine Antwort hierauf erforderte hier eine Wahrsagerin

desislava19 schrieb am 03.04.2007 um 12:36:21:
Was wird den bei so eine Stellungsnahme gemacht? 


und kaum fünf Stunden später das hier:

desislava19 schrieb am 03.04.2007 um 16:57:26:
Kann mir hier den niemand sagen was einem bei so einer Stellungnahme erwartet?


könnte ein böswilliger Zeitgenosse als Forumspammen bezeichnen Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #47 - 03.04.2007 um 20:52:53
 
ronny schrieb am 03.04.2007 um 20:41:49:
Aber...eine Antwort hierauf erforderte hier eine   Wahrsagerin

nunja, meine Glaskugel ist gerade in Reparatur, darum fällt das wahrsagen etwas schwer...  Zwinkernd

im Ernst: vielleicht will die ABH von dir nur wissen, ob er tatsächlich einreisen soll, vielleicht gibt es noch in paar offene Fragen, die sie mit dir besprechen wollen

wegen deines beabsichtigten Auslandsaufenthaltes: sprich das einfach bei der ABH an, hinterlass ggf. eine Adresse eines Bekannten, der die Post der ABH entgegennehmen darf und an dich weiterleitet

und ansonsten gilt das bereits gesagte: versuche ruhig zu bleiben und warte erst mal das Gespräch mit der ABH ab Zwinkernd
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desislava19
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Antwort #48 - 03.04.2007 um 21:19:07
 
ronny wenn das Spamm ist lösch sie doch  Zunge Zunge

Ja ich weiß aber wenn man nicht weiß was los ist und dann sich den kopf drüber zerbricht, und bei den gedanken nix gutes rauskommt werd ich eben ungeduldig  Laut lachend.

Und ich bin bestimmt nich unfreundlich weil ich nicht jeden beitrag lese  Zwinkernd.

und dir sunnysunshine danke für deine antwort  Laut lachend.
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desislava19
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Antwort #49 - 13.04.2007 um 13:18:40
 
So war nun bei der ABh und mir wurden ein paar fragen gestellt, die Frau meinte dann aber das es durchweg positiv war und sie ein Ja für die einreise weitergibt, das hat mich sehr gewundert ich dachte erst die Abh macht die großen Probleme  Laut lachend Laut lachend Ach ja Behördenmitarbeiter sind auch nur Menschen. Ne die Frau war echt nett doch bin begeistert.

Jetzt nochmal ne dumme frage.

Kommt es oft vor das die Botschaft die erteilung eines Visums verweigert obwohl die Abh ja sagt?

Hilfe egal was kommt ich krieg hier nur Panik  Laut lachend Laut lachend
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Antwort #50 - 15.04.2007 um 19:46:54
 
Hallo, das würde mich auch interessieren...
Wie oft lehnt denn wohl die Botschaft ab, wenn von Seiten der ABH alles okay ist??
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desislava19
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Antwort #51 - 16.04.2007 um 21:23:57
 
Nach was beurteilt die Botschaft eigentlich ob man ein Visum bekommt oder nicht? Die kennen eigentlich einen ja garnich vielleicht 2 mal oder so gesehen. Nach persönlichem eindruck oder wie läuft das da, hab mir heute mal wieder gedanken drüber gemacht und versteh das irgendwie nich  Laut lachend. Wäre ja nett wenn mir das nochmal jemand erklären könnte auch wenn ich weiß das ich hier ganz schön nerven mit meinen fragen  Laut lachend Laut lachend
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Raven
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Antwort #52 - 16.04.2007 um 22:25:55
 
Hallo,

nach was soll oder kann eine Botschaft das beurteilen?
Doch eigentlich nur nach Aktenlage. Für mehr müßte man
zu individuell und aufwendig tätig werden, was kaum ein Botschaft personell verkraften kann.

M.E. entscheidet auschließlich und letztendlich die Botschaft
über das Visum. Die Stellungsnahme der ALB ist "nur" eine
Entscheidungshilfe. I.d.R. hält sich aber die Botschaft an die
Empfehlung der ALB.

Raven
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Mick
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Antwort #53 - 16.04.2007 um 22:40:51
 
Raven schrieb am 16.04.2007 um 22:25:55:
M.E. entscheidet auschließlich und letztendlich die Botschaft
über das Visum. Die Stellungsnahme der ALB ist "nur" eine
Entscheidungshilfe. I.d.R. hält sich aber die Botschaft an die
Empfehlung der ALB.


Hi,

ich kann Dir aus der Praxis berichten, dass Du da
mit Deiner Auffassung falsch liegst. Die Vertretungen
richten sich bei (zustimmungspflichtigen) Visa haupt-
sächlich nach dem Votum der ABH. Hierbei rede ich
natürlich von Ermessensentscheidungen. Eine rechts-
widrige Zustimmung/Ablehnung wird kaum zur gleich-
lautenden Entscheidung der Botschaft führen (ggf. zur
Rückfrage).

Nach außen wirkt das natürlich anders.

Änderung:

Zitat:
I.d.R. hält sich aber die Botschaft an die
Empfehlung der ALB.

Oki, hast Du dann doch noch geschrieben, sorry,
verinnerlichte das zu spät Zwinkernd
Der letzte Satz widerspricht aber auch irgendwie
dem vorher gesagten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #54 - 16.04.2007 um 23:04:14
 
Dann freu ich mich jetzt einfach schonmal und hoffe das sie das bei mir nicht anders machen  Laut lachend oder hoffe mal stark das sie doch der gleichen meinung wie der Abh sind  Laut lachend. Da hilft nur abwarten auch wenn ich das äusserst ungern tue  Laut lachend Laut lachend

Aber danke für eure beiden antworten  Zwinkernd
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desislava19
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Antwort #55 - 17.04.2007 um 00:27:41
 
Mick schrieb am 16.04.2007 um 22:40:51:
Hi,

ich kann Dir aus der Praxis berichten, dass Du da
mit Deiner Auffassung falsch liegst. Die Vertretungen
richten sich bei (zustimmungspflichtigen) Visa haupt-
sächlich nach dem Votum der ABH. Hierbei rede ich
natürlich von Ermessensentscheidungen. Eine rechts-
widrige Zustimmung/Ablehnung wird kaum zur gleich-
lautenden Entscheidung der Botschaft führen (ggf. zur
Rückfrage).

Nach außen wirkt das natürlich anders.


Sorry man kann mich ja jetzt für dumm halten Zwinkernd aber was meint du mit "Hierbei rede ich natürlich von Ermessensentscheidungen" ?

Liebe Grüße
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« Zuletzt geändert: 17.04.2007 um 07:14:37 von Mick » 
Grund: Zitat geflickt. 
 
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Antwort #56 - 17.04.2007 um 01:02:19
 
Hallo,

aus eigenem Erleben:

Habe gestern mit der Botschaft ( für meine Dame) telefoniert und sinngemäß folgendes gesagt bekommen "Wir schicken nun die Unterlagen nach Deutschland damit die ALB ihre Stellung dazu abgeben kann. Ist alles in Ornung erteilen wir dann das Visa"

Aber vom Grund her sind Mick und ich ja ohnehin einer Meinung
Smiley

Ermessen heisst, jeder Bearbeiter hat innerhalb und unter Berücksichtung der Bestimmungen eine gewisse Handlungsfreiheit. Das geht von Toleranz bis zu peinlichst genauer Befolgung aller Vorschriften.
Überall wo du in Bestimmungen das Wort "kann" findest, ist
das ein Hinweis darauf. Juristisch bedeutet dies, Du hast keinen gerichtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Handeln.

Nur mal rein theoretisch, die Botschaft wird wohl trotz Zustimmung der ALB kein Visum erteilen, wenn z.B. während der Bearbeitungszeit sich die politschen Verhältnisse gravierend verändert haben oder neue Erkenntnisse über den
Antragsteller (als Hindernisgrund) bekannt geworden sind.

Gruß Raven


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Antwort #57 - 17.04.2007 um 07:16:22
 
Raven schrieb am 17.04.2007 um 01:02:19:
Nur mal rein theoretisch, die Botschaft wird wohl trotz Zustimmung der ALB kein Visum erteilen, wenn z.B. während der Bearbeitungszeit sich die politschen Verhältnisse gravierend verändert haben oder neue Erkenntnisse über den
Antragsteller (als Hindernisgrund) bekannt geworden sind. 

Hi,
erfahrungsgemäß wird sie dann die ABH erneut an-
schreiben und nachfragen, ob diese trotz dieser
Erkenntnisse an der Zustimmung festhält.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #58 - 17.04.2007 um 10:03:04
 
Raven schrieb am 17.04.2007 um 01:02:19:
Juristisch bedeutet dies, Du hast keinen gerichtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Handeln. 

Du hast einen Anspruch darauf, dass Ermessen ausgeübt wird, falls es eröffnet ist.
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Antwort #59 - 17.04.2007 um 10:22:20
 
Also naja ich werd dann ja sehen was kommt  Zwinkernd.

Mein Mann is heute eh zur Botschaft hin die werden ihm ja schon erzählen was jetzt los is (hoffe ich mal), und ich danke jetzt schonmal allen die mir hier trotz tausender bekloppter fragen immer lieb geantwortet haben ihr habt mir echt viel weitergeholfen. Durch Behördenangelegenheiten blicke ich nur selten durch   Hai Laut lachend.

Echt super was ihr macht riesenlob an euch,macht weiter so.


i4a is great

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