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Fzf (Gelesen: 30.803 mal)
desislava19
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.02.2007 um 14:46:22
 
So ich hab mal ein paar fragen an euch, weil durch den ganzen apierkram steige ich nicht mehr durch  Laut lachend . Wie läuft das eigentlich mit den fzf und visum und so? Mir machen soviele leute immer panik und jetzt weiss ich garnichts mehr? Ich wollte das eigentlich so machen das ich es dann mit meinem Mann in der Deutschen botschaft in belgrad beantrage geht doch oder? Aber wie is das jetzt muss ich dann gleich zurück oder dauert das eh länger bis man davon bescheid kriegt in deutschland? Muss ich meiner Abh bescheid sagen oder wird sich die botschaft da schon melden? Ich weiss viele fragen aber bei sowas verliere ich immer den überblick  weinend . Und was ich noch gerne wissen wollte wegen diesen befragungen zur Scheinehe wird das gleich gemacht oder erst so wenn mein Mann is Deutschland is oder wie? Ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen ziemlich blöde und nervige fragen das weiss ich auch aba bitte ich bin verzweifelt  weinend

Achso noch zu uns,Ich Deutsche er Serbischerstaatsbürger  Laut lachend Laut lachend er wurde auch nicht abgeschoben is freiwillig ausgereist  Laut lachend

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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.02.2007 um 15:06:18
 
Hi,

die Sache ist eigentlich recht unkompliziert, wenn man die erforderlichen Dokumente hat:

1. Visum FzF in der dt. Botschaft beantragen (der Ausländer)
2. Wartezeit bis zu 8 Wochen
3. Visumerteilung durch die dt. Botschaft
4. Einreise in D und Meldung bei der zust. ABH
5. Erteilung einer AE nach § 28 Abs. 1 AufenthG einschl. Integrationskurs

In der Wartezeit läuft das erforderliche Zustimmungsverfahren mit der zust. ABH
ab. Diese Zeit kann u.U. länger andauern, wenn es Ungereimtheiten geben sollte oder die Dokumente nicht ausreichen. Der Scheinehenverdacht kann sowohl von der ABH als auch von der dt. Botschaft ausgehen. Sollte ein solcher Verdacht vorliegen, verlängert sich die Bearbeitungszeit natürlich.


DC
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.02.2007 um 15:15:05
 
Zitat:
Ich wollte das eigentlich so machen das ich es dann mit meinem Mann in der Deutschen botschaft in belgrad beantrage geht doch oder?

Es ist nicht unüblich das nur Leuten zur Visastelle Einlass gewährt wird, die einen Visaantrag stellen.
Kann gut sein das du da nicht reinkommst, sondern nur dein Mann Zwinkernd
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desislava19
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.02.2007 um 15:25:04
 
Danke für eure Antworten  Laut lachend so jetzt habe ich noch eine Frage was für Dokumente brauch man den um den FZF zu beantragen?

Und noch was da ich mir fast zu 100% sicher bin das bei uns zumindestenz die Abh hier in Deutschland von einer Scheinehe ausgeht, weil er vorher schonmal verheiratet war mit einer Deutschen als ihm hier die Abschiebung drohte und sie auch nur knapp 3 Monate verheiratet waren. Da gingen sie auch von einer Scheinehe aus aber es wurde nichts bestätigt da er dies wiederlegen konnte. So ich habe hier ja schon gelesen und gesehen was sie ungefähr für fragen stellen die werden auch kein problem für uns sein. Aber ich denke ja jetzt schon weiter den wir wollen nix dem Zufall überlassen. Ich weiss nich habe gelesen man sollte Telefonrechnungen Fotos und so sonst denen zeigen. Hmm wem zeige ich sowas den der Abh hier oder der Botschaft da? Und kann ich das auch gleich zu Anfang machen oder kommt das dan komisch rüber?

hehehe bisschen viel aber ich hoff ihr nehmt euch die zeit das zu lesen und vorallem mir ne antwort zu geben  Laut lachend
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 07.02.2007 um 15:35:44
 
Zitat:
...
4. Einreise in D und Meldung bei der zust. ABH ...

Zwischen Einreise und ABH -Besuch besser noch am gemeinsamen Wohnsitz anmelden, Meldebescheinigung, zwei biometrietaugliche Passbilder mitnehmen und zur Sicherheit auch noch Heiratsurkunde etc.
Wenn Einreisetermin klar ist, schon mal versuchen bei der ABH Termin zu vereinbaren. (Nicht überall kommt man sofort dran.)

Anstatt mit ihm im Konsulat aufzukreuzen (wenn sie Dich reinlassen is gut, wenn nicht, macht's auch nix), gib ihm besser für den Fall eines Falles eine formlose Einladung mit, die er nebst den sonstigen Doks dem Antrag beifügen kann.

"Hiermit bitte ich (personifizieren) darum, meinem Ehemann, (personifizieren) das Visum zur FZF zu erteilen..."
Muss nichts nützen, kann aber nicht schaden.

Z.
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Zeppelin
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Antwort #5 - 07.02.2007 um 15:42:15
 
desislava19 schrieb am 07.02.2007 um 15:25:04:
Danke für eure Antworten  Laut lachend so jetzt habe ich noch eine Frage was für Dokumente brauch man den um den FZF zu beantragen?

Und noch was da ich mir fast zu 100% sicher bin das bei uns zumindestenz die Abh hier in Deutschland von einer Scheinehe ausgeht, weil er vorher schonmal verheiratet war mit einer Deutschen als ihm hier die Abschiebung drohte und sie auch nur knapp 3 Monate verheiratet waren. Da gingen sie auch von einer Scheinehe aus aber es wurde nichts bestätigt da er dies wiederlegen konnte. So ich habe hier ja schon gelesen und gesehen was sie ungefähr für fragen stellen die werden auch kein problem für uns sein. Aber ich denke ja jetzt schon weiter den wir wollen nix dem Zufall überlassen. Ich weiss nich habe gelesen man sollte Telefonrechnungen Fotos und so sonst denen zeigen. Hmm wem zeige ich sowas den der Abh hier oder der Botschaft da? Und kann ich das auch gleich zu Anfang machen oder kommt das dan komisch rüber?

hehehe bisschen viel aber ich hoff ihr nehmt euch die zeit das zu lesen und vorallem mir ne antwort zu geben  Laut lachend

Nee, eher nicht zu viel, aber eine unmögliche Schreibweise!  Ärgerlich  (genervt)
Die Belege kann sowohl ER dem Konsulat, als auch DU der ABH vorlegen.
Noch hast weder DU (direkt) mit dem Konsulat zu tun, noch ER (direkt) mit der ABH.

Z.
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desislava19
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Antwort #6 - 07.02.2007 um 15:48:57
 
Danke dir für deine Antworten hast mir echt weitergeholfen  Zwinkernd

Hmm was is mit meiner Schreibweise?
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Antwort #7 - 07.02.2007 um 15:51:30
 
desislava19 schrieb am 07.02.2007 um 15:48:57:
Hmm was is mit meiner Schreibweise?


Hi,

will ich Dir sagen Zwinkernd

Mankannsoschereibenohnepunktundkommasundabsatzundleerzeilen....

Oder man schreibt so:

ich hab eine Frage Zwinkernd

Was soll ich tun damit folgendes passiert Zwinkernd
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Antwort #8 - 07.02.2007 um 16:09:42
 
Ihr seid blöd  Zunge Zunge Zunge  Laut lachend

Ab jetzt werde ich mir mühe beim Schreiben geben.  Laut lachend Laut lachend
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Antwort #9 - 07.02.2007 um 16:20:54
 
desislava19 schrieb am 07.02.2007 um 16:09:42:
Ihr seid blöd  Zunge Zunge Zunge  Laut lachend

Ab jetzt werde ich mir mühe beim Schreiben geben.  Laut lachend Laut lachend

Sieht schon besser aus.
Wenn Du Dir nun noch verkneifen könntest, die Leute für blöde zu erklären, die sich um Dein Anliegen kümmern, wär's bedeutend erfeulicher!

Z.

PS: Hier hilft jeder dem/der anderen, so gut man eben kann. Daher genießt das Forum einen recht guten Ruf.
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Antwort #10 - 07.02.2007 um 16:43:36
 
Ja ich weiss das mit dem "Ihr seid Blöd" sollte auch nicht bös gemeint sein!!!!!!!!
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ronny
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Antwort #11 - 07.02.2007 um 16:50:25
 
desislava19 schrieb am 07.02.2007 um 16:43:36:
Ja ich weiss das mit dem "Ihr seid Blöd" sollte auch nicht bös gemeint sein!!!!!!!!



Mich betrafs ja auch und ich habs mit Humor genommen und nicht ernst gemeint Zwinkernd

Aber das Lesen ist schon anstrengend genug und ein einfach lesbarer Beitrag ist auch einfacher zu beantworten Zwinkernd

Zitat:
Ab jetzt werde ich mir mühe beim Schreiben geben.


Schön dann hats ja was geholfen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #12 - 08.02.2007 um 22:56:12
 
So ich nervige Person hab noch ne frage.  Laut lachend Laut lachend

Welche unterlagen also sprich dokumente brauchen ich um FZF zu beantragen?

Vielleicht gibz hier ja eine oder einen netten der mit sowas erfahrung hat. Laut lachend Laut lachend Also würde mir voll helfen schreibts mir ne pn dann  Laut lachend
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Nykita
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Antwort #13 - 09.02.2007 um 07:33:42
 
Hallo Desislava!

Also, wir benötigten (aber mein Mann kommt aus Kosova, also bin ich nicht sicher, ob es die gleichen Doks sind)


  • Heiratsurkunde

    Geb.urkunde

    Pass + Passkopie der Ehefrau

    Visumsantrag (4 Seiten)

    formelle Einladung (vom in Deutschland lebenden Partner)

    Merkblatt zum Ehegattennachzug (gibts im Internet)

    ein Passfoto



und nun fällt mir nichts mehr ein.....
HOffe, es war alles...

Viele Grüße,
Nykita
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Je näher man an seinen Traum herankommt,&&desto mehr wird der persönliche Lebensweg&&zum eigentlichen Lebensziel.&&(Paulo Coelho)&&&&
Nykita  
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desislava19
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Antwort #14 - 09.02.2007 um 19:51:56
 
Ja danke hat mir sehr geholfen!

Was ist eine formelle einladung? Wie schreibe ich so etwas?

Achso und dieses Merkblatt was ist das?Ich habe was im internet gefunden, da steht aber nur sowas komisches . Laut lachend Weiss nicht ob richtig ist. Was soll den da drauf stehen?
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