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Fzf (Gelesen: 31.184 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #75 - 21.04.2007 um 09:00:18
 
desislava19 schrieb am 20.04.2007 um 22:24:39:
Darf eigentlich ein Deutsches Standesamt jemanden verweigern ein Ehefähigkeitszeugnis auszustellen weil sie sagen es is ne Scheinehe? 


Ja, weil die Ausstellung den gleichen Prüfungs- und Mitwirkungskriterie unterlegt wie eine Eheschließung.

trixie schrieb am 21.04.2007 um 07:24:01:
Ich hatte vor drei Wochen ein Gespräch mit einer Standesbeamtin und da kamen wir auch auf das Thema Scheinehe. Da hielt ich die Auskunft, daß es auch zu den Aufgaben des Standesamtes gehöre, zu prüfen, ob es sich um eine Scheinehe handeln könnte oder nicht. Und wenn der Verdacht besteht, könne man die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses verweigern. 


Genau so Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #76 - 21.04.2007 um 10:10:15
 
ronny schrieb am 21.04.2007 um 09:00:18:
Ja, weil die Ausstellung den gleichen Prüfungs- und Mitwirkungskriterie unterlegt wie eine Eheschließung.

Genau so Zwinkernd

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Danke für die Bestätigung.

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Antwort #77 - 21.04.2007 um 11:41:30
 
ronny schrieb am 21.04.2007 um 09:00:18:
Ja, weil die Ausstellung den gleichen Prüfungs- und Mitwirkungskriterie unterlegt wie eine Eheschließung


Das wusste ich nicht ...aber was Ich nicht verstehe wie kann ein Standesbeamter denn so was beurteilen?


Oder werfen die mehr ein Auge drauf wenn man schon mal verheiratet war wo vieleicht schon der Verdacht od.bestätigung der Scheinehe nahe lag..

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sibo
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Antwort #78 - 21.04.2007 um 11:50:08
 
trixie schrieb am 21.04.2007 um 07:24:01:

Ich hatte vor drei Wochen ein Gespräch mit einer Standesbeamtin und da kamen wir auch auf das Thema Scheinehe. Da hielt ich die Auskunft, daß es auch zu den Aufgaben des Standesamtes gehöre, zu prüfen, ob es sich um eine Scheinehe handeln könnte oder nicht. Und wenn der Verdacht besteht, könne man die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses verweigern


Schon gut habe es gerade erst gelesen und damit auch verstanden Zwinkernd Zwinkernd
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Janina
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Antwort #79 - 22.04.2007 um 19:07:58
 
Ja, wie kann ein Standesbeamter so etwas beurteilen? Bei mir geht es nämlich in die Richtung. Uns wird die Planung einer Scheinehe vorgeworfen. Wenn man bestimmte Leute in Deutschland nicht haben will, dann ist es auf jeden Fall erst mal "eine geplante Scheinehe". Die Betroffenen müssen sich dann selbst helfen. Mal sehen wieviel sie in einen Anwalt investieren. Vielleicht geben sie es ja auch auf, dann hat man, was man wollte. Zuneigung zu Nicht-EU-Bürgern ist eine hochverdächtige Angelegenheit, da muss wohl immer was faul dran sein. Ich will gar nicht weiter argumentieren. Aber mit freier Partnerwahl hat das nichts zu tun.
Hab nichts dagegen, dass tatsächliche Scheinehen verhindert werden. Doch anscheinend vergeht man sich an den Falschen, die dürfen dann dafür gradestehen. Und die tatsächlichen Scheinehen bleiben unangetastet.
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Bommel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #80 - 22.04.2007 um 19:15:17
 
@Janina:
Ich kann deinen Unmut verstehen.
Zitat:
Doch anscheinend vergeht man sich an den Falschen, die dürfen dann dafür gradestehen.

Die ABHler usw. können doch im Vorfeld nicht wissen wer der "Falsche " ist.
Das ganze darf man nicht nur aus der Ich-Perspektive betrachten.

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desislava19
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Antwort #81 - 25.04.2007 um 15:00:42
 
Nochmal ne frage bin total sauer.

Die frau bei der Abh meinte zu mir in 1 Woche müsste sich dich Botschft melden so felhanzeige, naja kann sie ja nichts dafür.

Aber nun Anfragen am Telefon werden mir bei der botschaft nicht beantwortet mal geben sie Freitags keine Auskunft mal montags, dann soll ich nur vormittags anrufen dann wiedrum nachmittags  Ärgerlich , Emails werden überhaupt mal garnicht beantwortet  Ärgerlich.

Dürfen die sowas? Ich meine das find ich schon ziemlich dreist ich weiß das die auch andere Sachen zu erledigen haben aber hallo alles zu ignorieren finde ich schon ziemlich bescheuert.
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desislava19
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Antwort #82 - 25.04.2007 um 18:04:58
 
Ach da fällt mir noch was ein. Falls die meinem Mann das Visum jetzt erteilen und er herkommen kann was kommt dann?

Also wenn er hier ist muss er sich bei mir Anmelden ne das is ja klar. Aber wie läuft das mit der AE? Gehn wir dann einfach zur Abh hin und er bekommt die oder muss man dafür noch irgendwas tun? Laut lachend

Viele Viele Grüße

DEsi
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Zeppelin
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Antwort #83 - 25.04.2007 um 18:22:53
 
desislava19 schrieb am 25.04.2007 um 18:04:58:
Also wenn er hier ist muss er sich bei mir Anmelden ne das is ja klar. Aber wie läuft das mit der AE? Gehn wir dann einfach zur Abh hin und er bekommt die oder muss man dafür noch irgendwas tun? Laut lachend

Viele Viele Grüße

DEsi

Kommt drauf an: Bei der ABH Berlin würde ich mir schon jetzt einen Termin geben lassen. Am besten schriftlich. Dann bekommt man nämlich einen Brief in dem steht, was man alles mitbringen muss.

Ohne Termin fürde ich empfehlen sich dort morgens so gegen 06:00 Uhr einzufinden und nebst allen relevanten Dokumenten und zwei biometrischen Passfotos viel Zeit, ein paar belegte Brote und etwas zu trinken mitnehmen.

Ach ja und gaaaaanz viel Geduld, Freundlichkeit und Konzentration. Wenn man etwas Glück hat, verlässt man nach einigen Stunden Warteizeit die ABH mit der AE im Pass. Oder mindestens mit einer Fiktionsbescheinigung - wenn man nicht etwas wichtiges vergessen hat.

(Leider hast Du in Deinem Profil noch immer nicht angegeben, in welchem Bundesland / Stadt Du lebst  Ärgerlich )

Zeppelin
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desislava19
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Antwort #84 - 25.04.2007 um 18:29:11
 
Oh tut mir leid  Laut lachend.

Lebe in Niedersachsen is ne ziemlich kleine Abhh hier man muss zwar auch warten aber ich brauchte ja auch keinen termin wegen der Stellungnahme oder so. Hier is nich soviel los wie vielleicht in Berlin  Laut lachend Laut lachend.

Was für unterlagen brauch man den für die AE kannst du das so sagen? Oder ist das immer verschieden.

PS: Danke für den tip wegen meinem Profil ich änder das eben
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Zeppelin
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Antwort #85 - 25.04.2007 um 19:34:36
 
desislava19 schrieb am 25.04.2007 um 18:29:11:
Was für unterlagen brauch man den für die AE kannst du das so sagen? Oder ist das immer verschieden.

PS: Danke für den tip wegen meinem Profil ich änder das eben

Also ich weiß nur noch, dass wir einfach den ganzen Aktenordner eingepackt haben, wo sämtliche Dokumente im Zshg. mit unserer Heirat und deren Vorbereitung drin sind
sowie Kontoauszüge, Mietvertrag, Meldebescheinigungen, natürlich Pässe, neue Passbilder meiner Frau, ihre Immabescheinigung, Zeugnisse über ihre Bildungsabschlüsse von der Grundschule bis zum Vordiplom und der abschlussprüfungsvorbereitenden Anmeldungen inclusive Sprachzerfifikate,  etc. etc.

Sprich: einfach alles was das Herz des Gesetzgebers und / oder seiner Vollstrecker/-innen begehren könnte(n)... (passte locker in meinen Aktenrucksack.)
Was davon dann wirklich verlangt wurde, ist auf Euren Fall nicht unbedingt übertragbar, weil wir eben hier in Bln. geheiratet hatten. Ich weiß es auch nicht mehr so ganau.
(Bei uns lag der Stress halt im Vorfeld - welcher sich aber in Grenzen hielt, bzw. unsererseits gekappt wurde.)

Naja, auch wenn das jetzt nicht sehr präzise war, wirst dürfte Deine Frage hiermit woohl beantwortet sein.

Grüße,
Zeppelin

PS: Vielen Dank für die Ergänzug Deines Profils. Es wäre schön, wenn andere hier sich dem anschließen würden.  Smiley
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Antwort #86 - 25.04.2007 um 19:41:25
 
Ja klar war mir das ne Hilfe  Laut lachend.

Ich denke von ihm brauch ich nich soviel er war ja 16 jahre hier schule usw. hat er ja alles hier gehabt dann ist es auch nich so ne Arbeit sowas nochmal zu kriegen. Falls es mal soweit sein sollte pack ich einfach alles ein und ab mit ihm dahin  Zwinkernd.

Danke für die Antwort  Smiley.
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Antwort #87 - 27.04.2007 um 12:12:39
 
Toll echt scheiße alles ich weiß nich weiter..

Hab heute beim BVA angerufen und wollte wissen ob die Botschaft schon die Stellungnahme von der Abh erhalten hat. Da hab ich mitgekriegt das die Botschaft die Staatsanwaltschaft Verden eingeschaltet habe, die in Verden konnten nix sagen weil ich kein Aktenziechen hatte. Die Botschaft sagt wie immer nix.

Meine Sb bei der ABH meinte sie schreibt seit 1er Woche mit den von der Botschaft und sie weiß nich was er hat er sucht ein Grund das Visum abzulehnen.

Ich hab so geheult ich weiß nich was machen wieso tun die sowas wiesoooooooooooo?

Das schon meine SB sagt sie weiß nich was er hat er sucht gründe!!!!!

Ich kann nich mehr weiß jemand was ich jetzt tun kann damit sie nich ablehnen helft mir bitte  weinend weinend
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Antwort #88 - 27.04.2007 um 12:22:47
 
Stimmt es das die Botschaft mir keine AUskunft geben darf oder lügen die ich dreh durch echt .

Wo kann ich mich über die Botschaft beschweren ich finde es schwanchsinnig die haben kein Grund dazu meine SB sagt selber er will kein Visum geben er sucht jetzt was zum ablehnen is doch scheiße.

Dann ruf ich an aufeinmal dürfen sie keine AUskunft geben aber ich brauch das Aktenzeichen die meinte machen sie das schriftlich.


NUR AUF SCHRIFTLICH ANTWORTEN DIE JA NICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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maki
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Antwort #89 - 27.04.2007 um 12:27:29
 
desislava19,

du machst dich selber verrückt.

Warte doch ab, ob etwas kommt, oder eben nicht.

Abgesehn davon helfen emotionale Ausbrüche hier keinem weiter.

Gruß,

maki
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