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bitte um hilfe bin ratlos (Gelesen: 10.889 mal)
tambukto
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Antwort #15 - 07.02.2007 um 19:18:40
 
danke fuer alle antworte
antrag auf befristung der einreisesperre wollte ich machen erst wenn ich die abschiebkosten zusammenkriege. wie kann die mutter des kinds mir helfen wiedereinreisen zu konnen
danke vielmals
gruss
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DonCamillo
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Antwort #16 - 07.02.2007 um 19:24:52
 
Hi,

mit einer Sorgerechtserklärung.


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tambukto
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Antwort #17 - 07.02.2007 um 19:30:14
 
danke do.ca die mutter sagt mir ich soll ihr zeit geben das mit der erklaerung .soll ich den antrag schicken trotz mangeldes mittell oder erst wenn das geld da ist danke
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 07.02.2007 um 19:35:07
 
hä?

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inge
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Antwort #19 - 07.02.2007 um 21:32:32
 
Er will wissen ob er jetzt schon den Antrag auf Befristung der Einreisesperre stellen soll, oder warten soll bis er die Abschiebekosten auch tatsächlich bezahlen kann.
Außerdem kriegt er von der Mutter keine Erklärung über das Sorgerecht.

(das ist jedenfalls meine Übersetzung)
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tambukto
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Antwort #20 - 08.02.2007 um 19:30:46
 
das heisst ohne sorgerechterklaerung darf ich keine hoffnung machen auf eine personennachzug

gruss
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Antwort #21 - 08.02.2007 um 19:33:56
 
wohl nicht
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tambukto
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Antwort #22 - 08.02.2007 um 19:49:43
 
und ein umgangsrecht erlaubt's mir wieder einzureisen (besuchsvisum) ist das befristet
danke inge
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Antwort #23 - 08.02.2007 um 20:10:41
 
tambukto schrieb am 08.02.2007 um 19:49:43:
und ein umgangsrecht erlaubt's mir wieder einzureisen (besuchsvisum) ist das befristet
danke inge


Ein Visum ist immer befristet, eine Aufenthaltserlaubnis übrigens auch, nur eine Niederlassungserlaubnis ist unbefristet.
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tambukto
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Antwort #24 - 08.02.2007 um 22:12:35
 
ich meinte um meine tochter zu besuchen brauche ein besuchsvisum aber aufenthalt kriege in deutschland nie oder bitte um rat danke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 09.02.2007 um 12:00:50
 
tambukto schrieb am 08.02.2007 um 22:12:35:
ich meinte um meine tochter zu besuchen brauche ein besuchsvisum aber aufenthalt kriege in deutschland nie oder bitte um rat danke



so siehts aus. Wozu auch ?



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Antwort #26 - 03.03.2007 um 20:11:10
 
hallo wieder wollte gerne wissen ob jugendamt oder gericht oder die mutter ueber die umgangsrecht untscheidet danke
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Antwort #27 - 05.03.2007 um 11:24:43
 
http://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html

Hilft dir aber möglicherweise nicht viel, da du dein Umgangsrecht nur wahrnehmen kannst, wenn du in D bist.
Eine AE zum FamNachzug wirst du vermutlich nicht bekommen, da du kein Sorgerecht hast und vor deiner Ausreise keine fam. Gemeinschaft mit dem Kind bestanden hat.

Ob du ein Besuchsvisum bekommen könntest, ist sicher fraglich, aber nicht vorab klärbar. Deine gesamte "Geschichte" dürfte bei jedem Sachbearbeiter sämtliche roten Lampen angehen lassen, denn alles klingt nach "will auf jeden Fall dauerhaft in D/EU bleiben und kümmert sich nicht um Gesetze".
Auf der Botschaft könnte man annehmen, dass das Besuchsvisum nur vorgeschoben ist und sobald du in D bist, wirst du vermutlich auf Erteilung einer AE klagen.
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Antwort #28 - 05.03.2007 um 16:05:42
 
heisst wohl dass ich auch mein kind nicht sehen darf solange die mutter kein sorgerechtaufklaerung unterschreibt wie oft darf ich dann mein kind besuchen wenn das visum nur zweck umgangsrechtausubung dient vielen dank
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inge
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Antwort #29 - 05.03.2007 um 16:18:23
 
Du darfst dein Kind sehen, WENN du in D bist.
Du bekommst aber WAHRSCHEINLICH keine AE, um nur das Umgangsrecht wahrzunehmen.
Du brauchst also ein Besuchsvisum.
Das wird dir erteilt oder auch nicht.
Bei der Erteilung wird die Botschaft beurteilen, ob du ordnungsgemäß zurückkehrst, wenn das Visum abgelaufen ist. Aufgrund deiner Vorgeschichte könnte die Botschaft da misstrauisch sein.

Wie wär's mit step-by-step?
ERSTMAL Vaterschaftsanerkennung, dann Abschiebekosten etc und DANN weitersehen?
OHNE Vaterschaftsanerkennung wird wahrscheinlich GAR NIX laufen, also wäre das der Anfang ...
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