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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> bitte um hilfe bin ratlos
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Beitrag begonnen von tambukto am 05.02.2007 um 22:02:27

Titel: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von tambukto am 05.02.2007 um 22:02:27
hallo bin endlich in einer seite wo ich um hilfe bitten konnte
bin marokkaner seit 2001 in deutschland als student eingereist .meine aufenthalt genehmigung wurde am15februar 2006 beendet der grund ist der verlust meiner studienplatz wurde exmatrikuliert weil ich 1monat nicht krankversichert ,bin vorher zu geldstrafe von 600euro oder 90tagessaetze verurteilt ,bin aber ausgewiesen erst als mein krankenkasse mich gekundigt hat,ich musste bis 15maerz2006 das land verlassen ,hab da kein mittel auszureisen ,bin in belgien aufgehalten bis november2006 da kriege anruf von meiner ex freundin die deutscher ist dass ich vater kleines kind bin die hat mir die schwangerschaft und das geburt verschwiegen ,aus angst vor einer reaktion von mir;denn wollte ich illegal nach deutschland zuruck mein kind zu sehen obwohl die ex freundin davor gewarnt hat weiles illegal,bin aber im zug nach hamburg festgenommen muus in haft konnte aber nicht meine vaterschaftanerkennung unterschreiben.der abschiebungtermin wurde am19.01.07 festgelegt,der anwalt sagte mir dass es nicht schafft die abschiebung zu stoppen weil es keine genugende umgangzeit mit dem kind gibt,wurde abgeschoben ohne mein kind sehen zu duerfen. wie kann ich mein kind besuchen oder darf ich nicht mehr..wie lang wird die einreisesperre der anwalt meinete die wird 3monate minestens.kann ich personlich mit abh in kontakt kommen!!!frage bitte ob ich uberhaupt wiedereinreisen darf,ich kann nicht lange warten ohne mein kind sehen zu duerfen.....ware dankbar fuer eure hilfe und sorry fuer die lange geschischte
yammi

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von Janna am 05.02.2007 um 22:36:53
Ich fasse mal zusammen:
1. Du bist Marokkanischer Staatsangehöriger
2. Du bist 2001 zum Studium eingereist hattest eine Aufenthaltsgenehmigung für das Studium
3. Du wurdest am 15.2.2006 exmatrikuliert
der Grund: "weil ich 1 Monat nicht krankenversichert war" scheint mir allerdings sehr seltsam ... imho dürfte es andere Gründe gegeben haben
4. Du wurdest während Deines Studiums zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder 90 Tagessätzen verurteilt
Frage: Hast Du die Strafe bezahlt?
5. Du bekamst eine Ausreiseaufforderung bis spätestens 15.03.2006
6. Du bist nach Belgien gereist
Frage: WANN? und welchem Aufenthaltstitel hattest Du in Belgien? Warst Du evtl. in Belgien illegal?
7. Deine Ex-Freundin rief Dich an und sagte, Du seist Vater geworden.
Frage: Welche Staatsangehörigkeit hat Deine Ex-Freundin?
8. Du bist im November 2006 illegal nach Deutschland eingereist und wurdest festgenommen.
9. Eine Abschiebung wurde zum 19.01.2007 verfügt.
10. Der Anwalt konnte Dir nicht helfen um die Abschiebung zu verhindern
Von daher ganz wichtig die Frage nach der Staatsangehörigkeit Deiner Ex-Freundin, denn wenn sie Deutsche ist, ist das Kind automatisch Deutsch und Du hast das Recht auf AE wegen (Aufnahme der) Personenfürsorge für ein deutsches Kind
11. Du hast von der ABH eine Einreisesperre erhalten. Diese ist zunächst einmal unbefristet.

Bitte beantworte die obigen Fragen, dann kann man mehr zu der Sache sagen.

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von tambukto am 05.02.2007 um 22:52:10
weil ich nicht mehr immatrikuliert war,weil ich nicht krankenversichert war haben die mir gesagt dein status hier zu bleiben ist student gilt nicht mehr und ich habe die ratenzahlung 1monate nicht nachgegangen

in belgien war ich nur illegal

meine ex freundin ist deutsch

aber ich wusste nicht ueber die schwangerschaft und das geburt

danke fuer den email

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von inge am 06.02.2007 um 00:00:27
Bevor irgendwelche Rechtsfolgen aus der Vaterschaft entstehen, muss die natürlich erstmal feststehen.
Eine Vaterschaftsanerkennung kannst du bei der dt. Botschaft deines Landes machen. Dazu brauchst du allerdings die Einwilligung/Mitwirkung der Mutter. Andernfalls müsste die Vaterschaft gerichtlich in D festgestellt werden.
http://www.cotonou.diplo.de/Vertretung/cotonou/de/04/Konsularischer__Service/seite__Vaterschaftsanerkennung.html


a) Wenn du abgeschoben wurdest, sind Kosten entstanden. Die ABH macht in den meisten Fällen die Befristung von der Zahlung der entstandenen Kosten abhängig.

STEP 1: ABH kontaktieren und Kosten ermitteln.

b) Nach Abschiebung/Ausweisung gibt's ne Einreisesperre. Diese wird auf Antrag befristet.

STEP 2: Antrag auf Befristung der Einreisesperre (Grund: Personensorge für minderjährigen Deutschen) stellen.

c) Zur Einreise ist ein Visum erforderlich.

STEP 3: Antrag auf AE wg. Personensorge für  minderj. Deutschen bei der zuständigen Botschaft.


Ich würde aber erstmal mit der Vaterschaftanerkennung loslegen, ansonsten läuft nix.

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von tambukto am 06.02.2007 um 00:09:23
danke sehr fuer die antwort

noch dazu bewilligung von der mutter soll schriftlich sein ,und wer entscheidet ueber die personensorge.die muttter hat mich als vater anerkannt aber ich brauche erlaubnis dass ich das kind besuchen darf

konnte die abschiebkosten auf raten bezahlt werden oder soll das die abh bestimmen
danke und gruss

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von inge am 06.02.2007 um 00:24:50
Die Mutter kann dich nicht als Vater anerkennen.
Die Vaterschaft anerkennen musst du schon selbst. Sorgerecht ist davon unabhängig. Die Mutter KANN das Sorgerecht teilen, muss es aber nicht. Ein Umgangsrecht hast du aber auf jeden Fall.

Wie ist dein Verhältnis zu deiner Ex-Freundin?

Ratenzahlung kann vereinbart werden, muss aber nicht.
Theoretisch ist es nicht nötig die Abschiebekosten vorher zu zahlen, aber andererseits könnte das bedeuten, dass die Befristung nicht an der unteren Grenze ist und/oder dass du erst klagen musst.

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von tambukto am 06.02.2007 um 00:36:40
mit meiner freundin hab noch kontakt die sagt die wird mich helfen aber einmal hast die mir gesagt noch ist die zeit nicht gekommen dass du die kleine sehen kannst wir waren einfach auseinander weil ich in der zeit andere plaene haette und die wollte 2kinder mitmir haben jetzt hab das gefuehl dass sie wuenscht dass das kind kein bezug mit mir hat.......wie kann gerichtlich die vaterschaftanerkennung machen !!!wenn die mutter die sorgerecht nicht teilen wuerde darf aber mein kind immer sehen und visum kriegen

vielen dank

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von inge am 06.02.2007 um 08:34:24
Zuerstmal geht es um eine förmliche Vaterachftsanerkennung von DIR. Deine Freundin muss zustimmen. Tut sie das nicht, bleibt nur noch der Gang zum Familiengericht (in D). Da bräuchtest du dann einen Anwalt.


Zitat:
noch ist die zeit nicht gekommen dass du die kleine sehen kannst

In dieser Entscheidung ist sie allerdings nicht frei. Wenn du der Vater bist (offiziell) dann hast du auch ein Umgangsrecht, das du ggfs einklgen kannst.

Also erstmal: Vaterschaft anerkennen. Dazu brauchst du offensichtlich:

Zitat:
Eine Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung: Hat die Mutter ihren Wohnsitz in 'x' , so muss sie ihre Zustimmungserklärung ebenfalls bei der Botschaft beurkunden lassen. Hat die Mutter ihren Wohnsitz in Deutschland, genügt die Vorlage einer bei einem deutschen Jugend- oder Standesamt abgegebenen Zustimmungserklärung.

Kriegst du die?

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von tambukto am 06.02.2007 um 18:53:16
ja die hat's zugestimmt bei jugendamt,aber sorgerecht nicht.reicht das um nach deutschland wieder einreisen zu konnen


Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von inge am 07.02.2007 um 07:59:10

Zitat:
aber sorgerecht nicht.reicht das um nach deutschland wieder einreisen zu konnen

Ohne Sorgerecht wird's schwieriger und auf normalen Weg geht's evtl gar nicht, sondern ggfs must du versuchen zu klagen - mit unsicherem Ausgang


Zitat:
28.1.5 Der ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen hat den Nachzugsanspruch hingegen nur, wenn ihm das Personensorgerecht für das deutsche Kind zusteht und er auf Grund dessen beabsichtigt, die Personensorge auszuüben. Beruht das Sorgerecht auf der Entscheidung einer ausländischen Behörde oder eines ausländischen Gerichts, ist vorauszusetzen, dass sie im Bundesgebiet anzuerkennen ist (z.B. nach dem Haager Minderjährigenschutzübereinkommen oder nach § 16a FGG). Dem Aufenthaltsanspruch steht nicht entgegen, dass auch der andere Elternteil das Sorgerecht besitzt. Erforderlich ist jedoch, dass die Personensorge im Rahmen einer familiären Lebensgemeinschaft ausgeübt wird. Im begründeten Ausnahmefall kann es auch ausreichen, wenn die Personensorge im Rahmen einer Betreuungs- und Beistands gemeinschaft tatsächlich ausgeübt wird.
28.1.6 Der Nachzug eines nicht sorgeberechtigten Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen kann nach Absatz 1 Satz 2 im Ermessenswege abweichend von § 5 Abs. 1 gestattet werden. Die Ermessensausübung wird durch § 5 Abs. 2 bis 4, § 11 und § 27 Abs. 3 begrenzt. Der Nachzug kommt nur in Betracht, wenn eine Beistands- und Betreuungsgemeinschaft im Bundesgebiet schon besteht. Bei der Ermessensausübung ist insbesondere zu berücksichtigen, ob
28.1.6.1 - das deutsche Kind in seiner Entwicklung auf den ausländischen Elternteil angewiesen ist (z.B. Vorlage einer Stellungnahme des Jugendamtes),
28.1.6.2 - der nichtsorgeberechtigte Elternteil seit der Geburt des Kindes seinen Unterhaltsverpflichtungen regelmäßig nachgekommen ist und
28.1.6.3 - das Kindeswohl einen auf Dauer angelegten Aufenthalt des nicht-sorgeberechtigten Elternteils im Bundesgebiet erfordert.


Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von DonCamillo am 07.02.2007 um 10:33:54

tambukto schrieb am 06.02.2007 um 18:53:16:
ja die hat's zugestimmt bei jugendamt,aber sorgerecht nicht.reicht das um nach deutschland wieder einreisen zu konnen


Hi,

nö, reicht nicht. Bei lediglichem Umgangsrecht reicht das Besuchsvisum allemal aus ! Ein Daueraufenthalt ist nicht notwendig.


DC

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von ronny am 07.02.2007 um 11:28:03
Voraussetzung sowohl für ein Besuchsvisum wie auch einen sonstigen AT wäre zunächst mal dass eine zu erwartende Einreisesperre befristet wird.

Worauf soll bei (wenn ichs jetzt richtig gelesen habe) noch nicht erfolgter Vaterschaftsfeststellung denn eine Befristung begründet werden ?

Und selbst wenn Vaterschaft bereits feststünde, welcher Zweck sollte eine Befristung rechtfertigen wenn nicht die Ausübung des Sorgerechts gewollt ist ???

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von inge am 07.02.2007 um 12:05:38

Zitat:
Und selbst wenn Vaterschaft bereits feststünde, welcher Zweck sollte eine Befristung rechtfertigen

Umgangsrecht nach §1684 BGB?
"Zieht" lange nicht so gut wie Sorgerecht, müsste aber doch wohl im Ermessen berücksichtigt werden?

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von ronny am 07.02.2007 um 12:18:10
Naja, dann wird die Frist drei Monate kürzer ;)

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von inge am 07.02.2007 um 12:33:24
Erstmal geht's ja nur um eine Begründung für die BEFRISTUNG der (erst auf Antrag zu befristenden) Einreisesperre.
Welcher "Wert" dann dabei rauskommt ist natürlich abhängig von den Ausweisungsgründen und dem Wiedereinreisegrund.

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von tambukto am 07.02.2007 um 19:18:40
danke fuer alle antworte
antrag auf befristung der einreisesperre wollte ich machen erst wenn ich die abschiebkosten zusammenkriege. wie kann die mutter des kinds mir helfen wiedereinreisen zu konnen
danke vielmals
gruss

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von DonCamillo am 07.02.2007 um 19:24:52
Hi,

mit einer Sorgerechtserklärung.


DC

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von tambukto am 07.02.2007 um 19:30:14
danke do.ca die mutter sagt mir ich soll ihr zeit geben das mit der erklaerung .soll ich den antrag schicken trotz mangeldes mittell oder erst wenn das geld da ist danke

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von DonCamillo am 07.02.2007 um 19:35:07
hä?

DC

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von inge am 07.02.2007 um 21:32:32
Er will wissen ob er jetzt schon den Antrag auf Befristung der Einreisesperre stellen soll, oder warten soll bis er die Abschiebekosten auch tatsächlich bezahlen kann.
Außerdem kriegt er von der Mutter keine Erklärung über das Sorgerecht.

(das ist jedenfalls meine Übersetzung)

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von tambukto am 08.02.2007 um 19:30:46
das heisst ohne sorgerechterklaerung darf ich keine hoffnung machen auf eine personennachzug

gruss

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von inge am 08.02.2007 um 19:33:56
wohl nicht

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von tambukto am 08.02.2007 um 19:49:43
und ein umgangsrecht erlaubt's mir wieder einzureisen (besuchsvisum) ist das befristet
danke inge

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von Saxonicus am 08.02.2007 um 20:10:41

tambukto schrieb am 08.02.2007 um 19:49:43:
und ein umgangsrecht erlaubt's mir wieder einzureisen (besuchsvisum) ist das befristet
danke inge


Ein Visum ist immer befristet, eine Aufenthaltserlaubnis übrigens auch, nur eine Niederlassungserlaubnis ist unbefristet.

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von tambukto am 08.02.2007 um 22:12:35
ich meinte um meine tochter zu besuchen brauche ein besuchsvisum aber aufenthalt kriege in deutschland nie oder bitte um rat danke

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von DonCamillo am 09.02.2007 um 12:00:50

tambukto schrieb am 08.02.2007 um 22:12:35:
ich meinte um meine tochter zu besuchen brauche ein besuchsvisum aber aufenthalt kriege in deutschland nie oder bitte um rat danke



so siehts aus. Wozu auch ?



DC

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von tambukto am 03.03.2007 um 20:11:10
hallo wieder wollte gerne wissen ob jugendamt oder gericht oder die mutter ueber die umgangsrecht untscheidet danke

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von inge am 05.03.2007 um 11:24:43
http://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html

Hilft dir aber möglicherweise nicht viel, da du dein Umgangsrecht nur wahrnehmen kannst, wenn du in D bist.
Eine AE zum FamNachzug wirst du vermutlich nicht bekommen, da du kein Sorgerecht hast und vor deiner Ausreise keine fam. Gemeinschaft mit dem Kind bestanden hat.

Ob du ein Besuchsvisum bekommen könntest, ist sicher fraglich, aber nicht vorab klärbar. Deine gesamte "Geschichte" dürfte bei jedem Sachbearbeiter sämtliche roten Lampen angehen lassen, denn alles klingt nach "will auf jeden Fall dauerhaft in D/EU bleiben und kümmert sich nicht um Gesetze".
Auf der Botschaft könnte man annehmen, dass das Besuchsvisum nur vorgeschoben ist und sobald du in D bist, wirst du vermutlich auf Erteilung einer AE klagen.

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von tambukto am 05.03.2007 um 16:05:42
heisst wohl dass ich auch mein kind nicht sehen darf solange die mutter kein sorgerechtaufklaerung unterschreibt wie oft darf ich dann mein kind besuchen wenn das visum nur zweck umgangsrechtausubung dient vielen dank

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von inge am 05.03.2007 um 16:18:23
Du darfst dein Kind sehen, WENN du in D bist.
Du bekommst aber WAHRSCHEINLICH keine AE, um nur das Umgangsrecht wahrzunehmen.
Du brauchst also ein Besuchsvisum.
Das wird dir erteilt oder auch nicht.
Bei der Erteilung wird die Botschaft beurteilen, ob du ordnungsgemäß zurückkehrst, wenn das Visum abgelaufen ist. Aufgrund deiner Vorgeschichte könnte die Botschaft da misstrauisch sein.

Wie wär's mit step-by-step?
ERSTMAL Vaterschaftsanerkennung, dann Abschiebekosten etc und DANN weitersehen?
OHNE Vaterschaftsanerkennung wird wahrscheinlich GAR NIX laufen, also wäre das der Anfang ...

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von tambukto am 05.03.2007 um 17:06:40
ich hab die vaterschaftanerkennung fertig wollte noch mal fragen wer entscheidet uber der umafang der umgangsrecht danke
gruss

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von inge am 05.03.2007 um 18:30:49
Was heißt das:

Zitat:
ich hab die vaterschaftanerkennung fertig

??
Hast du bei der deutschen Botschaft eine förmliche Vaterschaftsanerkennung gemacht und hat die Mutter dieser Anerkennung zugestimmt?

WIE genau dein Umgang mit dem Kind aussieht (aussehen könnte, falls du nach D darfst), musst du mit der Mutter klären. Könnt ihr euch nicht einigen, entscheidet das Familiengericht (nachdem du dort Klage eingereicht hast).

Das mit der Vaterscahft ist echt verwirrend ...

5.2.:

Zitat:
konnte aber nicht meine vaterschaftanerkennung unterschreiben


6.2.:

Zitat:
die muttter hat mich als vater anerkannt


6.2.:

Zitat:
wie kann gerichtlich die vaterschaftanerkennung machen?


6.2.:

Zitat:
ja die hat's zugestimmt bei jugendamt


5.3.:

Zitat:
ich hab die vaterschaftanerkennung fertig


Da soll noch einer durchblicken ...

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von tambukto am 06.03.2007 um 15:17:19
ich hab vaterschaft anerkannt bei botschaft mit zstimmung der jugendamt
wieso ist das verwierend
bin echt euch dankbar fuer solche ratschlaege

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von tambukto am 01.07.2007 um 20:00:57
hallo hoffe dass ich klar schreibe mutter meines kindes will noch nicht die sorgerecht unterschreiben und sie ist umgezogen und unerreichbar ist meine freundin will mich heiraten damit ich es schaffe nach deutschland zu kommen bringt was hier zu heiraten oder kann ich visum zum eheschliessung in deutschland beantragen danke mehrmals

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von DonCamillo am 02.07.2007 um 07:27:59

tambukto schrieb am 01.07.2007 um 20:00:57:
meine freundin will mich heiraten damit ich es schaffe nach deutschland zu kommen  


Ich weiß, der Grund zu heiraten kann sehr vielfältig sein, doch Du bist wieder einmal ein Beispiel dafür, warum die Botschaften und ABH'en mißtrauisch sind !  >:(


DC

Titel: Re: bitte um hilfe bin ratlos
Beitrag von Mick am 02.07.2007 um 08:03:32

tambukto schrieb am 01.07.2007 um 20:00:57:
meine freundin will mich heiraten damit ich es schaffe nach deutschland zu kommen


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