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bitte hilfe (Gelesen: 1.785 mal)
carlito
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.02.2007 um 18:37:53
 
meinen freund war vor 6 jahren in deutschland und er hatte absciebung und einreise sperre.(nach deutschland)

jetz er will mit einem deutschen heiraten,wenn er heiratet dann muss er diese abschiebung kosten bezahlen oder wegen 6 jahre diese strafe nich mehr gültig?

dankeschön für jede antwort
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larali
Ex-Mitglied
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i4a rocks!


Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 05.02.2007 um 18:43:12
 
Kommt drauf an,  von welcher Dauer die Einreisespeere deines Freundes war.
Wenn er eine Einreisespeere besitzt, dann kann er auch nicht einreisen, wenn er eine Deutsche heiratet, zumindest würden dann erhöhte Komplikationen auftreten.
Und wenn er abgeschoben worden ist, auf Kosten Der Bundesrepublik Deutschland,dann muss er diese selbstbverständlich selbst tragen.
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sibo
Junior Top-Member
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Offline


Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


Beiträge: 179
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: bitte hilfe
Antwort #2 - 05.02.2007 um 21:35:32
 
Hallo
Falls er ausgewiesen wurde muss die Einreisesperre aufgehoben werden!!Das hat mit den 6 Jahren nichts zu tun!!
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Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
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DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.02.2007 um 11:05:22
 
Carlito schrieb am 05.02.2007 um 18:37:53:
muss er diese abschiebung kosten bezahlen oder wegen 6 jahre diese strafe nich mehr gültig?



Hi,

das ist keine Strafe, dass sind Kosten, die der BRD entstanden sind, weil er nicht freiwillig ausgereist ist !  Dies verjährt natürlich nicht !

DC
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