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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> bitte hilfe
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Beitrag begonnen von carlito am 05.02.2007 um 18:37:53

Titel: bitte hilfe
Beitrag von carlito am 05.02.2007 um 18:37:53
meinen freund war vor 6 jahren in deutschland und er hatte absciebung und einreise sperre.(nach deutschland)

jetz er will mit einem deutschen heiraten,wenn er heiratet dann muss er diese abschiebung kosten bezahlen oder wegen 6 jahre diese strafe nich mehr gültig?

dankeschön für jede antwort

Titel: Re: bitte hilfe
Beitrag von larali am 05.02.2007 um 18:43:12
Kommt drauf an,  von welcher Dauer die Einreisespeere deines Freundes war.
Wenn er eine Einreisespeere besitzt, dann kann er auch nicht einreisen, wenn er eine Deutsche heiratet, zumindest würden dann erhöhte Komplikationen auftreten.
Und wenn er abgeschoben worden ist, auf Kosten Der Bundesrepublik Deutschland,dann muss er diese selbstbverständlich selbst tragen.

Titel: Re: bitte hilfe
Beitrag von sibo am 05.02.2007 um 21:35:32
Hallo
Falls er ausgewiesen wurde muss die Einreisesperre aufgehoben werden!!Das hat mit den 6 Jahren nichts zu tun!!

Titel: Re: bitte hilfe
Beitrag von DonCamillo am 06.02.2007 um 11:05:22

Carlito schrieb am 05.02.2007 um 18:37:53:
muss er diese abschiebung kosten bezahlen oder wegen 6 jahre diese strafe nich mehr gültig?


Hi,

das ist keine Strafe, dass sind Kosten, die der BRD entstanden sind, weil er nicht freiwillig ausgereist ist !  Dies verjährt natürlich nicht !

DC

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