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Artikel 6 GG? Einreisesperre auf 2007 befristet (Gelesen: 28.242 mal)
Nykita
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24.03.2006 um 08:04:51
 
Hallo Ihr Lieben!

Ich bin am Boden zerstört.
Meine Frage: Soll ich klagen oder nicht?

Die Geschichte:
mein Mann (Kosovare) wurde im Jahr 2002 aus Deutschland abgeschoben

im Jahr 2005 (Oktober) machte er den Fehler, dass er mich für ein paar Tage besuchen kommen wollte, bevor er in sein Heimatland zurückkehrt (er war zu der Zeit in Schweden - legal) und wir dann im Kosovo heiraten.
- in Deutschland wurde er, als er gerade am Busbhf ankam, kontrolliert und er hatte keine Erlaubnis, sich hier aufzuhalten.
- Verhandlung - Verurteilung (4 Monate Bewährung)
- er hatte eine GÜB zur freiwilligen Ausreise

ich habe die Abschiebekosten aus dem Jahr 2002 vor dem 1. Antrag auf Befristung beglichen

- 1. Versuch auf Befristung der Einreisesperre: gescheitert, da wir ja auch in Kosova heiraten können (Einreisesperre von Baden-Württemberg aus - da er sich dort damals 1998 als Flüchtling meldete)

- wir heirateten im Kosovo

- 2. Versuch auf Befristung der Einreisesperre nach Heirat - nun der Brief, der mich umhaut --> es wird befristet, aber auf den 13.2.2007

Unser Anwalt rät uns zu klagen. Aber will er dies, weil er nur die Dollarzeichen sieht, oder haben wir eine Chance, dass mein Mann dann ein paar Monate früher kommen kann? Laut Anwalt besteht eine 50:50 Chance.

Mein Mann ist kein Krimineller. Er hat im Oktober diesen Fehler gemacht, wurde dafür aber auch bestraft. Dann ist er freiwillig ausgereist.
Der Herr in Karlsruhe - der eigentlich mit der Sache aus dem Jahr 2002 betraut ist, lässt die Angelegenheit vom Oktober derart mit einfließen.

Ich bin verzeweifelt und weiß nicht mehr weiter.
Natürlich ist uns klar, dass sein Besuch nicht rechtens war, aber dafür haben wir gebüßt, es war bis jetzt auch kein Zuckerschlecken. Nur diese Behandlung, als sei mein Mann ein Schwerverbrecher macht uns fertig.
Mann, wir wissen, dass es nicht richtig war. Aber uns derart von einer Familie abzuhalten. Das kann doch nicht wahr sein.  unentschlossen

Wer kann mir Tipps geben, ob ich nun Klage einreichen soll oder nicht?

Ich bitte dringlichst um Antwort.

Bitte!

Nykita

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ChicaLoca
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Antwort #1 - 24.03.2006 um 08:12:40
 
die entscheidung ob klage oder nicht, kann dir keiner abnehmen
das müßt ihr schon selbst entscheiden
bedenke nur, dass auch klageverfahren sich monatelang hinziehen können
so dass das jahr bis er einreisen darf dann evtl. schon fast rum ist

Zitat:
wir wissen, dass es nicht richtig war.

dann hättet ihr das nicht tun sollen - die gefahr erwischt zu werden ist immer da
pech gehabt
Zitat:
Aber uns derart von einer Familie abzuhalten. Das kann doch nicht wahr sein

es hindert dich niemand daran, die familie derweil im kosovo zu leben (obwohl das natürlich nicht in eurem sinne ist - verständlicherweise)
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Nykita
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Antwort #2 - 24.03.2006 um 08:30:45
 
Danke ChicaLoca!

wie ich soeben bereits geschrieben habe, wissen wir, dass es Bullshit war! Da ich sowieso schon verzweifelt bin, danke ich dir, dass du mich noch einmal darauf hingewiesen hast!  unentschlossen

Dass es im Endeffekt unsere Entscheidung ist: Weiß ich auch! Das war ja nicht meine Frage! Meine Frage war, ob jemand Erfahrungen darin hat und denkt, dass eine Chance besteht!  Zwinkernd Hierbei hast du mir ja eine Antwort geben können, danke dafür!

Und dass ich meinen Lebensmittelpunkt und Aufenthaltsort nach Kosova verlagern kann: DANKE! Auch ich habe bereits darüber nachgedacht! Nur dumm, dass ich hier einen Kredit wegen der Abschiebekosten abbezahlen muss und dafür monatlich mindestens 270,- auf dem Konto haben muss. Ich suche mir dann einfach einen Job, in dem ich in Kosova mindestens 550,- verdiene - denn ich muss ja dort auch noch meine Familie ernähren (es tut auch nichts zur Sache, dass die Arbeitslosigkeit im Schnitt 60% beträgt). Aber die wenigen Arbeitgeber warten sicherlich nur auf mich!

Wie ich aus deiner Einschätzung herauslese, denkst du wohl auch, dass es nur wirtschaftliche Gründe hat, warum wir unser Leben hier aufbauen wollen. Danke dafür! Das höre ich nicht zum ersten Mal und ich finde es beschämend, dass es eine Meinung ist, die der Großteil der Bevölkerung vertritt. Anscheinend haben zu viele Menschen schindluder betrieben - wir dürfen das nun mit ausbaden.
Gäbe es dort einen Arbeitsplatz für mich und für meinen Mann - würde ich hier alles aufgeben und dorthin gehen.
Aber nun für 1 Jahr nach Kosova ziehen - ohne Job - hier dann einen Schufaeintrag kassieren (da ich den Kredit ja nicht abbezahlen kann - es warten manchmal 1000 Leute auf ein und denselben Job) - dann große Probleme zu haben, wieder herzukommen, denn ohne Job keine Wohnung und ohne Wohnung keinen Job - wow - super Aussichten!

ChicaLoca - muchas gracias para tu ayuda!

Liebe Grüße,
Nykita

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Antwort #3 - 24.03.2006 um 08:35:17
 
Hi nykita,

ich fasse mal zusammen :

Abschiebung 2002

Illegale Einreise 2005

Das sind eigentlich Gründe für eine unbefristete Einreisesperre. Davon mußt Du mal ausgehen Zwinkernd

Eheschließung 2005 und dann 2006 Befristung auf knapp ein Jahr, also bis Anfang 2007. Bei dieser Entscheidung hat sicherlich zu Euren Gunsten der Art. 6 GG eine Rolle gespielt.

Besser kann es kaum laufen, was willst Du mit einer Klage noch erreichen ?

IMHO kann bei der heutigen Überlastung der Gerichte eine Klage länger dauern als die bereits verfügte Beristung Zwinkernd

Spar Dir das Geld Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 24.03.2006 um 08:40:12
 
Hallo Ronny!

DAnke für deine Einschätzung!

Und wie ist es dann mit der Beantragung des Visums zur FZF? Da könnte es doch wieder zu einer längeren Wartezeit, vielleicht sogar zur Ablehnung kommen.

Aber wenn die sehen, dass ich geklagt habe, um alles zu tun, was ich tun kann, kommen sie vielleicht auch endlich von ihren fixen Ideen runter. Obwohl ich finde, dass eine Wartezeit von etwa 1 Jahr, bis man dann endlich daran denken kann, vielleicht nun die Befugnis bekommen zu können, miteinander zu leben, schon Ausdruck genug ist für die Liebe, die uns verbindet.

Ich weiß einfach nicht, ob es nicht später wieder Probleme gibt. Eben wegen der nicht sofort befristeten Einreisesperre. Ich habe einfach Angst.

Kannst du mich ein wenig verstehen?

Grüße,
Nykita
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Antwort #5 - 24.03.2006 um 08:48:17
 
Zitat:
Kannst du mich ein wenig verstehen?


Sicher, aber es ist doch auch eine Geldfrage. Du wirst die Kohle in dem Jahr für Telefonate, Flüge etc. pp sowieso noch brauchen Zwinkernd

Und dass eine unterlassene Klage als Desinteresse angesehen werden könnte würde ich in den Bereich Märchen einreihen wollen Zwinkernd

Weder die ABH noch die Botschaft ließe sich durch eine (letztlich fruchtlose ) Klage positiv oder negativ beeinflussen. Bedenke auch, dass solange das Verfahren läuft über eine Wiedereinreise auch nicht entschieden werden wird Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 24.03.2006 um 09:10:20
 
Hallo Ronny!

Vielen Dank für deine Antwort! Das hilft mir schon mal sehr weiter.

Ich bin auch am Überlegen, ob der Anwalt eben nun klagen will, weil er ja Moneten dafür erwarten kann.

Und stimmt schon, das Geld kann ich gut brauchen, für all die Flüge, Te.rechnungen etc.

Ich danke dir für deine Einschätzung!

Grüße,
Nykita
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Antwort #7 - 24.03.2006 um 10:46:56
 
es ist mir schon klar, dass du nicht im kosovo leben willst
würde ich sicherlich auch nicht wollen

du kannst hier nur keine "bauchpinseleien" erwarten, die evtl. falsche hoffnungen schüren - dafür sind diese themen hier viel zu ernst und geholfen ist euch damit auch nicht
natürlich ist das nicht immer schön zu lesen

fakt ist in eurem fall, dass die einreisesperre schon zu euren gunsten nachträglich befristet wurde
auch wenn das trotzdem für euch persönlich ein langer zeitraum ist (= auch verständlich)

m.e. ist eine klage rausgeschmissenes geld, was du für flüge zu deinem mann besser gebrauchen kannst
außerdem sind klagen sehr sehr zeitaufwendig
da ist das jahr der einreisesperre evtl. schon rum, bevor das gericht eine entscheidung getroffen hat

es ist durchaus möglich, dass dein mann schon vor ablauf der einreisesperre einen antrag auf ein visum zur familienzusammenführung stellt
dann kann er zeitnah das visum erhalten und einreisen
sollte kein problem darstellen

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havay6882
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Antwort #8 - 24.03.2006 um 11:11:44
 
hallo,

kannst du mir sagen, wie lange das gedauert hat, bis du einen bescheid bekommen hast und das alles bearbeitet wurde?
hab nämlich das gleiche problem.
kann dir allerdings nicht viel weiter helfen. ich meine nur, dass die behörden allergisch reagieren, wenn ein anwalt eingeschaltet wird, kann mich aber natürlich auch täuschen.

wünsch euch auf jeden fall viel glück.
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Antwort #9 - 24.03.2006 um 11:33:09
 
havay6882 schrieb am 24.03.2006 um 11:11:44:
.. ich meine nur, dass die behörden allergisch reagieren, wenn ein anwalt eingeschaltet wird, kann mich aber natürlich auch täuschen. 

da täuscht du dich tatsächlich

es ist das tägliche brot einer jeden ABH, dass sie mit anwälten zu tun hat
das ist ganz normal und schreckt den sachbearbeiter weder ab noch reagiert einer darauf allergisch
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Antwort #10 - 24.03.2006 um 15:42:05
 
Hallo ChicaLoca!

Bauchpinseleien habe ich weiß Gott nicht erwartet. Ich bin alt genug, um zu wissen, dass dies, was war, nicht in Ordnung war.
Habe in meinem Leben immer auf darauf geachtet, eine klare Linie zu verfolgen.

Es hat nur einfach einen ziemlich wunden Punkt getroffen. Denn Belehrungen jeglicher Art fruchten nicht, wie auch, mir ist es selbst bewusst, wie dumm das war.

Konstruktive Ratschläge - und das hat Ronny in meinen Augen gebracht - waren, was ich mir wünschte.

Ich glaube mittlerweile, mich entschieden zu haben.

Ich hoffe sehr, dass wir mit unserem Anwalt wenigstens das Visum zur FZF für Mitte Februar 2007 hinbekommen.

Bin noch immer wie benebelt.
1 Jahr ist lang.
Und ich bin nunmal emotional.

Aber ich danke dir für deinen Ratschlag chicaL.

Woher hast du eigentlich deinen nick?

Liebe Grüße und ich danke euch von Herzen für eure Tipps!

Ihr habt mir bei meiner Entscheidungsfindung geholfen!

Danke

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Antwort #11 - 24.03.2006 um 15:46:11
 
havay6882 schrieb am 24.03.2006 um 11:11:44:
hallo,

kannst du mir sagen, wie lange das gedauert hat, bis du einen bescheid bekommen hast und das alles bearbeitet wurde?
ich meine nur, dass die behörden allergisch reagieren, wenn ein anwalt eingeschaltet wird, kann mich aber natürlich auch täuschen.

wünsch euch auf jeden fall viel glück.


Hallo Havay

Es hat zwischen 10 Tagen und 2 Wochen gedauert, bis der Bescheid bei unserem Anwalt einging.

Was deine Einschätzung der Behörden angeht: Bin überhaupt nicht deiner Meinung. Ich denke vielmehr, dass es sehr normal ist, wenn man einen Anwalt einschaltet. Gerade auch deshalb, weil ein Anwalt Akteneinsicht hat. Dies hat man als Privatperson nicht. Tja, und manchmal kann der Anwalt auch das Ruder rumreißen. Manchmal...

Viel Glück - schreibst du...
Glück, Havay, brauchen wir nicht. Wir müssen nur irgendwie das Jahr überstehen.
Und ich hoffe, dass die Tränen irgendwann nicht mehr fließen und ich einfach nur an die Zukunft mit meinem Mann denken kann.

Grüße,
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Antwort #12 - 24.03.2006 um 16:31:47
 
hallo, noch ein kleiner tip: wenn es um die anwaltskosten geht, kannst du in der rechtsantragstelle des zuständigen verwaltungsgerichts einen antrag auf prozesskostenhilfe stellen und in dem fall der bewilligung die klage einreichen. dieses ist kostenlos und prozesskostenhilfe wird gewährt 1. wenn du die finanziellen kriterien erfüllst + 2. wenn erfolgsaussichten bestehen. womit du eine gratis-vorab-prognose vom zuständigen richter hättest (im falle einer ablehnung mangels erfolgsaussicht) oder PKH bewilligt wird und du dann klagen kannst.

beste grüße und viel erfolg, uli
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Nykita
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Antwort #13 - 25.03.2006 um 06:43:15
 
Guten Morgen, Uli

Dank dir für den Tipp

Grüße,
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Antwort #14 - 27.03.2006 um 23:37:11
 
Hallo,

ich habe das alles hinter mir, mit der Klage und es hat bei mir bis jetzt ca.
3 Jahre gedauert und auch viel Geld gekostet.

Allein die Wiedersprüche bei der Ausländerbehörde haben immer bis zu
10 Monate Bearbeitungs Zeit gedauert und dann ist die nächste Instanz, das
Regierungspräsidium auch dort hat es wieder so lange gedauert und dann
habe ich auch wieder ca. 8 Monate auf einen Termin beim Verwaltungsgericht
gewartet.

Und bei der Verhandlung, wollten wir einen Vergleich machen, aber die ABH
ist nicht darauf eingegangen. Die Verhandlung hat 1 Stunde gedauert und es
kam zu keinem Urteilsspruch, die Richter haben sich zur Beratung zurück
gezogen und ich warte seit 3 Wochen auf das Ergebnis. Mein Anwalt hat mir
gesagt, das wäre jetzt eine Ermessenssache. hä?

Also ich würde die aus allen meinen Erfahrung von einer Klage abraten, das
geht an die Nerven und ein Jahr geht schnell vorbei, spare das Geld und reise
öfters in den Kosovo. Vor allem Glaube ich nicht, das Du in einem Jahr schon
vorm Verwaltungsgerichts stehst.

Alles Gute Karolina


Vielleicht kann mir aber auch jemand was zu dem Thema noch sagen:

a) Wie lange kann es dauern bis vom Verwaltungsgericht das Urtei kommt?

b) Und wenn unsere Antrag abgelehnt wird, kann ich dann noch mal wiederspruch erheben?

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