Kann eigentlich nicht ...
Also, ich weiß, dass er so ein kleinen faltbaren Ausweis hatte und dort unbefristet gestempelt wurde. Wie gesagt, er ist 1978 hier geboren, hat seit dem in D gelebt und war nur das eine halbe Jahr aus D abgemeldet. Vorher musste wir nie irgendwas beantragen oder ausfüllen.
EUlen fallen nur selten unter das
AufenthG (bzw früher AuslG). Möglich ist's, aber halt unwahrscheinlich. Als EUle genießt er Freizügigkeit und grundsätzlich schon dann, wenn er eine
KV hat und dem Staat nicht auf der Tasche liegt. Bei Daueraufenthaltsrecht nach 2004/38 ist selbst das dann ohne Belang und es muss schon eine massive Störung der öff.Ordnung vorliegen, bevor man ihn ausweisen kann.
a) FreizügBesch holen
alternatriv/zusätzlich
Die Erklärung dazu haben wir ja zugeschickt bekommen, muss er bis zum 09.05. abgeben (s. Antwort 9)
b)
ABH dabei mal fragen, warum er kein Daueraufenthaltsrecht als EU-Bürger hatte, welches dann nämlich erst nach 2 Jahren Abwesenheit erloschen wäre (Richtline 2004/38 der EU bzgl des Aufenthaltsrechts von EU-Bürgern und ihrer Familienmitglieder in den Mitgliedsstaaten der Union).
ABH mal auf Art 16 der 2004/38 EG hinweisen. Vielleicht wurde es übersehen, dass die Richtlinie zum Zeitpunkt seiner Ausreise bereits direkt anwendbar war.
Irgendwie verstehe ich das alles immer noch nicht genau.
Meiner Meinung nach hatte er ein Daueraufenthaltsrecht (unbefristete Aufenthaltsgenehmigung), dann hat er sich für 6 Monate abgemeldet und dann sagt man ihn bei der erneuten Anmeldung hier in D, dass er nicht ohne Arbeit hier bleiben könne und alle seine Daten gelöscht sind. Das würde automatisch nach 6 Monaten passieren. In der Datenbank wird er also angeblich so geführt, als wäre er noch nie in D gewesen (auch wenn er hier geboren wurde
Wir werden jetzt erstmal die Freizügigkeitsbescheinigung beantragen und dann mal sehen was kommt