Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Ausweisung, wenn nach 3 Monaten keine Arbeit? (Gelesen: 9.422 mal)
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung, wenn nach 3 Monaten keine Arbeit?
Antwort #15 - 25.04.2007 um 07:44:37
 
@Experten:
Was ist denn eigentlich mit RL 2004/38 Art 16 Absatz 4?

Nachtrag: Siehe auch geplante Änderung des FreizügG, UM die RL 2004/38 umzusetzen.

Entwurf (§4 a):
Zitat:
(7) Eine Abwesenheit aus einem seiner Natur nach nicht nur vorübergehenden
Grund
von mehr als zwei aufeinander folgenden Jahren führt zum Verlust des
Daueraufenthaltsrechts.“

Es muss also ein nicht vorübergehender Grund UND mehr als zwei Jahre sein.
IMHO hat die ABH einen Fehler gemacht. Cleverer wäre es nat. gewesen, wenn der IT sich die Daueraufenthaltsbescheinigung geholt hätte, aber letztlich hat die ja nur deklaratorische Bedeutung, oder? (Recht wird automatisch erworben)
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 25.04.2007 um 08:02:52 von inge »  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung, wenn nach 3 Monaten keine Arbeit?
Antwort #16 - 25.04.2007 um 08:00:59
 
inge schrieb am 25.04.2007 um 07:44:37:
@Experten:
Was ist denn eigentlich mit RL 2004/38 Art 16 Absatz 4? 

Hi,
ad hoc würde ich mal sagen, dass es passen könnte.
Ist ein wenig knapp von den Umsetzungsfristen der
Richtlinie, aber wohl im grünen Bereich.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung, wenn nach 3 Monaten keine Arbeit?
Antwort #17 - 25.04.2007 um 08:14:38
 
Zur Info: Umsetzungsfrist bis 30.04.06

@Cascaya: Wann genau erfolgte Abmeldung und Umzug? Tatsächlich alles in Mai 06? Dann wäre 2004/38 bereits unmittelbar anwendbar gewesen und dein Mann hätte zu diesem Zeitpunkt ein Daueraufenthaltsrecht gehabt, was auch durch die Abmeldung nach IT erst nach frühestens 2 Jahren erlischt.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Cascaya
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 9
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung, wenn nach 3 Monaten keine Arbeit?
Antwort #18 - 25.04.2007 um 11:14:35
 
inge schrieb am 25.04.2007 um 08:14:38:
Zur Info: Umsetzungsfrist bis 30.04.06

@Cascaya: Wann genau erfolgte Abmeldung und Umzug? Tatsächlich alles in Mai 06? Dann wäre 2004/38 bereits unmittelbar anwendbar gewesen und dein Mann hätte zu diesem Zeitpunkt ein Daueraufenthaltsrecht gehabt, was auch durch die Abmeldung nach IT erst nach frühestens 2 Jahren erlischt.

Ich verstehe hier irgendwie jetzt gar nichts mehr. Was ist 2004/38 und was für eine Umsetzungsfrist ist gemeint?

Wann genau die Abmeldung erfolgte, kann ich grad nicht sagen, da müsste ich zu Hause nachsehen (bin grad im Büro). Aber es war auf jeden Fall im Mai 2006. Am 27.05.2006 ist er nach Italien gefahren.

Da mein Mann ja hier geboren wurde (steht ja sogar in der Freizügigkeitsbescheinigung "G******* L******, geb. in H****") und seit dem dauerhaft in D gelebt hat, hatte er ja bis vor seiner Ausreise eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.

Wie gesagt, als er sich wieder hier gemeldet hat im Januar wurde ihm eben gesagt, dass er sich innerhalb von 3 Monaten eine Arbeit suchen müsste, sonst müsste er D wieder verlassen (hatte ich ja im Posting oben schon erzählt).

Vielleicht kann mir jemand erklären, was wir nun am besten machen? Die Freizügigkeitsbescheinigung mit den vorgeschlagenen Änderungen abgeben oder was ganz anderes machen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung, wenn nach 3 Monaten keine Arbeit?
Antwort #19 - 25.04.2007 um 19:48:34
 
Zitat:
hatte er ja bis vor seiner Ausreise eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.

Kann eigentlich nicht ... EUlen fallen nur selten unter das AufenthG (bzw früher AuslG). Möglich ist's, aber halt unwahrscheinlich. Als EUle genießt er Freizügigkeit und grundsätzlich schon dann, wenn er eine KV hat und dem Staat nicht auf der Tasche liegt. Bei Daueraufenthaltsrecht nach 2004/38 ist selbst das dann ohne Belang und es muss schon eine massive Störung der öff.Ordnung vorliegen, bevor man ihn ausweisen kann.

a) FreizügBesch holen
alternatriv/zusätzlich
b) ABH dabei mal fragen, warum er kein Daueraufenthaltsrecht als EU-Bürger hatte, welches dann nämlich erst nach 2 Jahren Abwesenheit erloschen wäre (Richtline 2004/38 der EU bzgl des Aufenthaltsrechts von EU-Bürgern und ihrer Familienmitglieder in den Mitgliedsstaaten der Union). ABH mal auf Art 16 der 2004/38 EG hinweisen. Vielleicht wurde es übersehen, dass die Richtlinie zum Zeitpunkt seiner Ausreise bereits direkt anwendbar war.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Cascaya
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 9
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung, wenn nach 3 Monaten keine Arbeit?
Antwort #20 - 25.04.2007 um 20:00:38
 
inge schrieb am 25.04.2007 um 19:48:34:
Kann eigentlich nicht ...
Also, ich weiß, dass er so ein kleinen faltbaren Ausweis hatte und dort unbefristet gestempelt wurde. Wie gesagt, er ist 1978 hier geboren, hat seit dem in D gelebt und war nur das eine halbe Jahr aus D abgemeldet. Vorher musste wir nie irgendwas beantragen oder ausfüllen.


EUlen fallen nur selten unter das AufenthG (bzw früher AuslG). Möglich ist's, aber halt unwahrscheinlich. Als EUle genießt er Freizügigkeit und grundsätzlich schon dann, wenn er eine KV hat und dem Staat nicht auf der Tasche liegt. Bei Daueraufenthaltsrecht nach 2004/38 ist selbst das dann ohne Belang und es muss schon eine massive Störung der öff.Ordnung vorliegen, bevor man ihn ausweisen kann.

a) FreizügBesch holen
alternatriv/zusätzlich
Die Erklärung dazu haben wir ja zugeschickt bekommen, muss er bis zum 09.05. abgeben (s. Antwort 9)


b) ABH dabei mal fragen, warum er kein Daueraufenthaltsrecht als EU-Bürger hatte, welches dann nämlich erst nach 2 Jahren Abwesenheit erloschen wäre (Richtline 2004/38 der EU bzgl des Aufenthaltsrechts von EU-Bürgern und ihrer Familienmitglieder in den Mitgliedsstaaten der Union). ABH mal auf Art 16 der 2004/38 EG hinweisen. Vielleicht wurde es übersehen, dass die Richtlinie zum Zeitpunkt seiner Ausreise bereits direkt anwendbar war.

Irgendwie verstehe ich das alles immer noch nicht genau.

Meiner Meinung nach hatte er ein Daueraufenthaltsrecht (unbefristete Aufenthaltsgenehmigung), dann hat er sich für 6 Monate abgemeldet und dann sagt man ihn bei der erneuten Anmeldung hier in D, dass er nicht ohne Arbeit hier bleiben könne und alle seine Daten gelöscht sind. Das würde automatisch nach 6 Monaten passieren. In der Datenbank wird er also angeblich so geführt, als wäre er noch nie in D gewesen (auch wenn er hier geboren wurde Schockiert/Erstaunt )

Wir werden jetzt erstmal die Freizügigkeitsbescheinigung beantragen und dann mal sehen was kommt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung, wenn nach 3 Monaten keine Arbeit?
Antwort #21 - 25.04.2007 um 20:06:15
 
Zitat:
Also, ich weiß, dass er so ein kleinen faltbaren Ausweis hatte und dort unbefristet gestempelt wurde

klingt irgendwie nach "Daueraufenthaltsrecht" für EU-Bürger.
Falls er so eine Bescheinigung (das ist keine Genehmigung, weil EUlen keine Erlaubnis brauchen!) über das gemeinschaftliche Daueraufenthaltsrecht hat (noch hat? wichtig!), dann hätte die ABH (bei Abmeldung/Ausreise Mai 06) einen glasklaren Fehler gemacht, da einfach die 6 Monate des AufenthG genommen wurden, obwohl eigentlich die 24 Monate der EU-Richtline gütlig gewesen wären.

Einfach mal den breits erwähnten Art 16 der RL 2004/38 EG der ABH gegenüber erwähnen und schauen was die sagen. Fehler sollen ja selbst in den besten Familien gemacht werden Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung, wenn nach 3 Monaten keine Arbeit?
Antwort #22 - 25.04.2007 um 20:08:26
 
Cascaya schrieb am 25.04.2007 um 20:00:38:
Also, ich weiß, dass er so ein kleinen faltbaren Ausweis hatte und dort unbefristet gestempelt wurde. Wie gesagt, er ist 1978 hier geboren, hat seit dem in D gelebt und war nur das eine halbe Jahr aus D abgemeldet. Vorher musste wir nie irgendwas beantragen oder ausfüllen.


Das hört sich nach der alten AE/EG an Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Cascaya
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 9
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung, wenn nach 3 Monaten keine Arbeit?
Antwort #23 - 25.04.2007 um 20:53:14
 
Gibt es denn eine spezielle ABH? Wir machen das alles immer über das Bürgeramt unserer Stadt.

Irgendwas muss da auf jeden Fall schief gelaufen sein. Ende Januar haben wir für ihn eine Steuerkarte ausstellen lassen und da hatte die Dame Probleme das zu erstellen (der Computer wollte nicht so), weil einem eigentlich erst eine Lohnsteuerkarte ausgestellt werden kann, wenn man min. 6 Monate in D lebt Augenrollen

Mmh ... komisch. Als er sich angemeldet hat sollte er sich innerhalb von 3 Monaten eine Arbeit suchen. Wenn man doch aber erst nach 6 Monaten eine Lohnsteuerkarte ausgestellt bekommt, erweist sich das als schwierig.

Ich blicke da langsam echt nicht mehr durch Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung, wenn nach 3 Monaten keine Arbeit?
Antwort #24 - 26.04.2007 um 08:07:27
 
Cascaya schrieb am 25.04.2007 um 20:53:14:
Gibt es denn eine spezielle ABH? Wir machen das alles immer über das Bürgeramt unserer Stadt.

Sieht so aus, als ob Ausländerangelegenheiten bei Euch in Hagen über das Bürgeramt abgewickelt werden.
Cascaya schrieb am 25.04.2007 um 20:53:14:
Irgendwas muss da auf jeden Fall schief gelaufen sein. Ende Januar haben wir für ihn eine Steuerkarte ausstellen lassen und da hatte die Dame Probleme das zu erstellen (der Computer wollte nicht so), weil einem eigentlich erst eine Lohnsteuerkarte ausgestellt werden kann, wenn man min. 6 Monate in D lebt Augenrollen

Mmh ... komisch. Als er sich angemeldet hat sollte er sich innerhalb von 3 Monaten eine Arbeit suchen. Wenn man doch aber erst nach 6 Monaten eine Lohnsteuerkarte ausgestellt bekommt, erweist sich das als schwierig.

Ich blicke da langsam echt nicht mehr durch Laut lachend

Das mit der Steuerkarte halte ich für Unsinn. Die kann man sich eigentlich sofort ausstellen lassen, wenn man sich angemeldet hat.

Inge hatte schon recht: das Bürgeramt mal auf [inv]Schadstoffe oder BTM [/inv]überprüfen lassen...

Zeppelin

Änderung:
fons: bei aller Kritikfähigkeit, das ging doch zu weit. Grenzt an Beleidigung!
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 26.04.2007 um 17:03:36 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung, wenn nach 3 Monaten keine Arbeit?
Antwort #25 - 26.04.2007 um 08:55:56
 
Zeppelin schrieb am 26.04.2007 um 08:07:27:
Sieht so aus, als ob Ausländerangelegenheiten bei Euch in Hagen über das Bürgeramt abgewickelt werden.

Hi,

jedenfalls in NRW gilt, dass EU-Angehörige, die Freizügig-
keit in Anspruch nehmen/nehmen wollen, den ausländer-
rechtlichen Part direkt bei der Anmeldung im Bürgeramt
(Einwohnermeldeamt) erledigen. Das Bürgeramt leitet die
Unterlagen an die Ausländerbehörde weiter und diese
wird dann reagieren. In der Regel durch Übersendung
einer Freizügigkeitsbescheinigung.

Von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen beim Bürgeramt
sollte man nicht allzu vertiefte EU- und/oder ausländer-
rechtliche Kenntnisse erwarten.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Germano
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: HESSE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung, wenn nach 3 Monaten keine Arbeit?
Antwort #26 - 26.04.2007 um 09:04:02
 
Zitat:
Als Italiener unterliegt er dem Freizügigkeitsgesetz. Dies gilt allerdings grundsätzlich nur für Erwerbstätige oder Dienstleistungsempfänger. Ist er beides nicht, kann er keine Freiuügigkeitsbescheinigung erlangen.

Proll


Hallo @Proll, will mich auch kurz einmischen wenn es gestattet ist ...  Augenrollen
ICh weiss nicht ob dass mit der Freizügigkeitsbesch. so stimmt. Ich denke er hat schon Anspruch darauf als EU-Bürger. Zumindest hat meine Ausländerbehörde zu mir gesagt (ich Rumäne, momentan ALG I -Bezieher) dass ich die trotzdem bekomme, obwohl Arbeitslosigkeit vorliegt. Schlimmstens soll er sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden und dannn dei FZB beantragen ! Er muss für beide ansprüche haben ...

Viel Erfolg
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung, wenn nach 3 Monaten keine Arbeit?
Antwort #27 - 26.04.2007 um 09:11:47
 
@Germano:
Es geht nicht darum, ob der IT freizügig ist (im Zeifel nach §2.6), sondern eher darum, dass ihm offensichtlich das bereits erworbene Daueraufenthaltsrecht aberkannt wurde, bzw. nicht korrekt berücksichtigt wurde. Natürlich kann er wahrscheinlich problemlos eine FreizügBesch bekommen, aber eigentlich sollte er eine Bescheinigung über das gemeinschaftliche Daueraufenthaltsrecht haben. Ggfs ist es nötig, die Mitarbeiter auf diesen Umstand hinzuweisen, da EU-Recht halt eher unbekannter als das nationale Recht ist.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema