Zitat:Vom persönlichen Empfinden ist es einfach nur so, dass ich es doch schon recht ... finde, wenn jemand während eines laufenden Asylverfahrens bereits an einen Urlaub im Verfolgerstaat denkt.
Ist doch kein Verbrechen wenn jemand ein Heimweh hat - es geht um Land, Natur, nicht doch um schlimme Leute. Wer wollte zum Feinde freiwilig fahren - er hat nur gedacht, er werde mir einmal gerne zeigen wie schnön Turkei ist - nichts anderes.
Und ich habe auch eine Stellungsname von seine Religionsangehörige Geselschaft bekommen - vo steht, dass dise Verfolgung immer noch dauert, mit viele Beweisse und auch mit eine Empfählung nicht rückreisen. Weil er ist ein Kurde und kein Müslim.
Bitte, denken Sie nicht schlecht von uns - wir sind nur Mänchen, welche viel leiden und welche suchen nach jede Möglichkeit unsere Liebe reten.
Übrigens, ich war Gestern bei
ABH und dort hat mir ein Beamte gesagt, dass wir könnten keine Zusammenfamiliensführung beantragen, aber nur einfach abwarten was passiert, bis er abgesetz seine Straffe und auch, dass muss nicht sein, dass er abgeschoben wird. Er ist zwar ein Kandidat zum Ausreisse, aber er besitz noch eine Unbefristete Aufenthalerlaubniss und diese kann ihm niemand nehmen. Dann halten Sie uns Daumen, dass nichts schlimmere passiert. Danke