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bitte drigend um hilfe (Gelesen: 65.001 mal)
sibo
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Antwort #90 - 22.02.2007 um 14:12:26
 
Hallo..

Wieso wird mir eine Frist gesetzt das ich bis mitte nächsten Monat die abschiebekosten begleichen soll??
Habe schon einige Themen durchstöbert hier und da ist es nicht so mit den Kosten..

Danke
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inge
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Antwort #91 - 22.02.2007 um 14:23:11
 
Zitat:
und da ist es nicht so mit den Kosten

Sondern? Worauf willst du hinaus?
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sibo
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Antwort #92 - 22.02.2007 um 14:30:45
 
Hallo Inge

Meine ob es überhaupt Fristen gibt für die Abschiebekosten..

Lese hier sehr viel nach und habe zum Thema Abschiebekosten nur gelesen das sie beglichen werden  müssen aber alles ohne Fristen...
Bei mir ist eine 4 wöchige Frist vorausgesetzt...

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inge
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Antwort #93 - 22.02.2007 um 15:00:52
 
Wenn du nicht innerhalb der Frist bezahlst, kommt wohl häufig ein Schreiben:

Sehr geehrter Herr/Frau ....
da die Abschiebekosten bis heute nicht bezahlt wurden, gehen wir davon aus, dass am Befristungsantrag nicht mehr festgehalten wird, falls das Geld nicht bis zum xx.xx.xx bezahlt wird.

Mit freundlichen Grüßen, usw, bla  bla


Rufst'e halt bei ABH an und sagst denen, dass du erst am soundsovielten bezahlen kannst.
Du hast nen Antrag gestellt und über den soll entschieden werden. Entschieden werden kann erst, wenn bezahlt. Also bleibt der Antrag so lange hängen.
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sibo
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Antwort #94 - 22.02.2007 um 16:00:35
 
ok verstehe Inge Danke,

Aber wieder ein neues Problem ..
Die ABH verlangte auch den gültigen Pass und eine Meldebecheinigung aus der Türkei..Pass haben wir aber die Meldebescheinigung bekommt er nicht weil er keinen festen Wohnsitz hat ..
Werde es denen auch natürlich schildern aber vorher brauche ich Eure Infos in wie fern die Meldebescheinigung  hier verlangt werden kann bevor ich wieder abgewimmelt werde..

danke
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havay6882
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Antwort #95 - 23.02.2007 um 11:58:23
 
hallo sibo,
bei uns wurde auch eine frist zur begleichung der abschiebekosten von 4 wochen gegeben, diese frist gilt aber nur dann, wenn du den vollen betrag in einem schlag bezahlst.
gruß
h.
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sibo
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Antwort #96 - 23.02.2007 um 17:11:54
 
Hllo Havay .

Danke für deine Info....

Genau das schreibt uns die ABH und der Anwalt schlägt vor erst mal die Hälfte dann Raten mal schauen habe ende nächste Woche ein Termin beim RA bin schon ganz Traurig....Was die Eireisesperre mit sich bringt ..
Hoffe nicht all zu lange....

Musstest du auch eine Meldebescheinigung von deinem Mann vorlegen..??

Lg
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havay6882
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Antwort #97 - 28.02.2007 um 17:40:16
 
hmm, ich weiss es gar nicht mehr so genau. hab in letzter zeit so viel mit papirekram zu tun, irgendwo hab ich es gebraucht, aber weiss nicht mehr geanau wann.
ich warte auch gespannt auf eine antwort der ABH, müsste eigentlich die woche kommen.,
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sibo
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Antwort #98 - 28.02.2007 um 21:26:42
 
Hallo Havay..

Macht nichts ..

Verstehe es Laut lachend

Drücke Dir ganz fest die daumen das Ihr positive Nachrichten erhaltet Zwinkernd

Habe morgen den RA Termin mal schauen was Er dazu sagt ansonsten bin ich ganz nervös was noch anliegt.. unentschlossen

Also die Hälfte der Abschiebekosten habe ich bezahlt und nun mal schauen hoffe auf gute Nachrichten Smiley

Lg
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Antwort #99 - 01.03.2007 um 21:45:18
 
Hallo..

um Euch auf dem laufenden zu halten..

War heute beim Anwalt  kam leider nichts positives bei raus Traurig

Also die ABH forderte uns auf den gültigen Pass(kopie),
Eine Meldebescheinigung von meinem Mann,
Und die Abschiebekosten zu begleichen,

Der Anwalt schlägt jetzt ratenzahlung vor die hälfte haben wir bezahlt!
Die Kopie vom Pass habe ich auch vorgelegt
mit der Meldebescheinigung hat es in der türkei nicht so geklappt aber unser Anwalt sagte er kommt da nicht drumherum ..da die ABH denken könnte das er bei mir im Keller ist anstatt in der TR Schockiert/Erstaunt
und unserem Anwalt ist aufgefallen das die Berechnung der Abschiebekosten
ab den Zeitpunkt oktober 2005 gefolgt ist!
Aber die Abschiebung fand im Jahre 2006 statt(inkl.A-haft)

Von daher fordert er eine genauerer Auflistung der Kosten..und das dauert auch bestimmt Traurig

Danke
Lg

Aber es ist doch richtig das die Kosten ab den ersten Tag in A-Haft angerechnet werden ?


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sibo
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Antwort #100 - 18.03.2007 um 19:01:02
 
Hallo Zusammen ,

Wollte kein neuen Thread aufmachen denke mal es ist ok so?
Also zu meiner momentanen Situation gibt es noch nichts neues(leider)..

Warte noch auf den Bescheid der ABH wg der Enreisesperre.

Aber was ich mal fragen wollte ist das ich dieses Assoziations -Gesetzt?-Abkommen? keine Ahnung was ..nicht verstehe !

Ich habe es damals von der Betreuerin  die im A-Haft meines Mannes tätig war zum ersten mal gehört! Sie sagte damals der Anwalt sollte sich mal das Assoziations Abkommen anschauen und drauf pochen ...
Ich schlug ihn das vor aber Er sagte das es nicht geht ich selber blick da nicht durch ,habe auch schon nachgeschaut hier im Faq etc..

Sie behauptet immer noch das es anzufechten wäre..aber das was hätte sein können oder nicht.. bringt uns nicht weiter,,

Meine Frage wäre was hat das mit dem Assoziation Abkommen an sich?
Kann man es für die Wiederkehr meines Mannes zusätzlich mit angeben ??


Danke im vorraus
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Antwort #101 - 18.03.2007 um 19:21:20
 
Ist oben unter Gesetze verlinkt.
http://www.info4alien.de/gesetze/arb_1_80.htm
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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sibo
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Antwort #102 - 19.03.2007 um 12:33:04
 
Danke Janey..

Habe es seit gestern auf und ab gelesen und wenn ich es richtig verstanden habe hilft es nichts für die wiedereinreise

Danke und LG
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Antwort #103 - 04.04.2007 um 13:00:02
 
Hallo Zusammen ..

Nun sind es wieder fast 4 wochen rum und noch kein Bescheid wg der Einreisesperre..

Meine Frage ist wer entscheidet über die Befriestung der Einreisesperre?
Die ABH?

Danke
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DonCamillo
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Antwort #104 - 05.04.2007 um 11:47:51
 
sibo schrieb am 04.04.2007 um 13:00:02:
Meine Frage ist wer entscheidet über die Befriestung der Einreisesperre?
Die ABH


Die ABH , die abgeschoben oder ausgewiesen hat bzw. im die neue ABH im Einvernehmen mit
der alten ABH .
Die Botschaft nicht.


DC

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