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bitte drigend um hilfe (Gelesen: 64.952 mal)
inge
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Antwort #120 - 07.06.2007 um 14:52:32
 
Zitat:
Und damit meine ich wenn er auch nichts machen kann dann geht der schuss für MICH nach hinten los.....

DAS hatte ich schon verstanden. Die meisten Leute wollen damit ausdrücken, dass die Behörde dann erst recht auf stur schaltet. Dem ist aber normalerweise nicht so, weil die Jungs Profis sind und sich deshalb normalerweise nicht persönlich angegriffen fühlen.

Zitat:
Und ich denke mal das er mir klarheit verschafft

DAS verstehe ich dann aber jetzt nicht. Klarheit über die grundsätzliche Rechtslage, oder Klarheit im aktuellen Fall?
Die Klarheit im Fall nimmt jedenfalls nicht zu wenn zusätzliche Beteiligte eingeführt werden.
Bei dir hab ich manchmal das Gefühl, dass du nicht wirklich genau informiert bist, was GENAU dein Anwalt eigentlich alles tut - oder nicht tut. Eine engere Zusammenarbeit mit dem Anwalt wäre in dem Fall dann sicher hilfreicher. Alternativ: Anwalt wechseln. Das beschleunigt das Verfahren natürlich auch nicht!
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sibo
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Antwort #121 - 07.06.2007 um 15:28:45
 
inge schrieb am 07.06.2007 um 14:52:32:
DAS hatte ich schon verstanden. Die meisten Leute wollen damit ausdrücken, dass die Behörde dann erst recht auf stur schaltet. Dem ist aber normalerweise nicht so, weil die Jungs Profis sind und sich deshalb normalerweise nicht persönlich angegriffen fühlen. 



Genau so meinte ich es ...

inge schrieb am 07.06.2007 um 14:52:32:
Bei dir hab ich manchmal das Gefühl, dass du nicht wirklich genau informiert bist, was GENAU dein Anwalt eigentlich alles tut - oder nicht tut. Eine engere Zusammenarbeit mit dem Anwalt wäre in dem Fall dann sicher hilfreicher. Alternativ: Anwalt wechseln. Das beschleunigt das Verfahren natürlich auch nicht! 


Doch Inge das bin ich aber nur durch Infomation habe ich auch keine klarheit!!
(Die liegt letztendlich in der hand der ABH)

Wenn wir reagieren und nun mehr als 1 Jahr aber keine Gegenreaktion kommt was soll ich tun??

Habe seit letztest Jahr 22 Schreiben vom RA an die ABH und 3 Antworten von der ABH !!

Und den Anwalt wechseln ?

Habe Ihn doch schon bez. und ein neuer kann auch nicht mehr machen als Schreiben rauszuschicken mit der bitte nun die Sperre zu befristen ..



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inge
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Antwort #122 - 07.06.2007 um 15:34:21
 
Anfang Mai kam von der ABH dies:
Zitat:
ich zitiere;
Ich nehme Bezug auf die Bisherige Korrespotenz ..
Bei den in Rede stehenden Kosten handelt es sich um Kosten die unmittebar für Rückführungsvorbereitung entstanden sind.
Darüber hinaus wurde festgestellt das die Unterlagen bislang nicht eingereicht wurden!!

Also welche Unterlagen sollen noch fehlen? Selbst wenn ihr die schon abgegeben habt, habt ihr sie nochmal eingereicht? Oder habt ihr wenigstens eine Bestätigung, DASS die "Unterlagen" eingereicht wurden?
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Antwort #123 - 07.06.2007 um 15:44:01
 
Keine mehr ...

Es ging um die Meldebescheinigung meines Mannes die er schon zum 2 mal dort und zum Anwalt faxte...und eine Bestätigung habe ich noch nicht!!
Aber Anfragen auf noch fehlende Unterlagen sind wieder seit 4 wochen fällig


Ich habe sogar die Abschiebekosten komplett bezahlt obwohl unser Anwalt vorher eine genauere Auflistung haben wollte ...weil er im Juni 06 abgeschoben wurde und uns die Kosten ab Oktober 05 angerechnet sind !


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Antwort #124 - 08.06.2007 um 01:00:21
 
sibo schrieb am 07.06.2007 um 15:44:01:
Es ging um die Meldebescheinigung meines Mannes die er schon zum 2 mal dort und zum Anwalt faxte...und eine Bestätigung habe ich noch nicht!! 


Ein Dokument in türkischer Sprache?

Gehe doch einfach mal auf Nummer sicher,
lasse die Meldebestätigung von Botschaft/Konsulat legalisieren (Echtheitsprüfung) so möglich und anschließend übersetzen (ABH Mitarbeiter sprechen kein türkisch Amtssprache Deutsch)
dann läßt du dir das alles im Original zusenden und gibst es persönlich gegen Empfangsbestätigung bei der ABH ab.

So würde ich es in diesem Falle bei allen geforderten Dokumenten halten.
Persönlich gegen Quittung abgeben.
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sibo
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Antwort #125 - 08.06.2007 um 10:22:51
 
Hallo Einbeck ,


Danke für deine Ratschlag ..

Also wir haben es so gemacht ;eine Meldebescheinigung besorgt und dann noch mal von einem Notar begläubigen lassen und so wie es aussieht haben sie es akzeptiert..

lg
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Antwort #126 - 09.06.2007 um 09:06:08
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #127 - 05.10.2007 um 21:33:39
 
Hallo Ihr Lieben,

Bin wieder im Lande  unentschlossen

Nur um Euch auf dem laufendem zu halten die Einreissesperre ist noch nicht befristet dafür sind die Abschiebekosten plötzlich von 3000e auf 6000e erhöht worden Schockiert/Erstaunt

Mein Mann ist nun zum Militär für 15 mon. und immer noch keine Reaktion von unserer ABH hatte vor kurzen ein Termin mit einem Politiker und Er findet das Verhalten der ABH auch abselut rechtswidrig und setzt nun ein Schreiben auf an den Bürgermeister...ob uns das weiter hilft konnte Er mir auch nicht versprechen ..also wie Ihr schon merkt immer noch das Ungewisse im Vordergrund bei mir was mich so langsam aber sicher fertig macht..

Lg
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Antwort #128 - 05.10.2007 um 21:54:51
 
sibo schrieb am 05.10.2007 um 21:33:39:
Nur um Euch auf dem laufendem zu halten die Einreissesperre ist noch nicht befristet dafür sind die Abschiebekosten plötzlich von 3000e auf 6000e erhöht worden Schockiert/Erstaunt


Abschiebungskosten werden nicht aus heiterem Himmel festgesetzt. Man kann von der Behörde die Berechnung und ggf. Belege für die Summe verlangen.

6.000 EUR in die Türkei kommt eigentlich nur bei längerer Abschiebungshaft und/oder begleiteter Abschiebung in Frage (ich hab' keine Lust mir den ganzen Thread durchzulesen).

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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #129 - 05.10.2007 um 22:02:12
 
Muleta schrieb am 05.10.2007 um 21:54:51:
Abschiebungskosten werden nicht aus heiterem Himmel festgesetzt. Man kann von der Behörde die Berechnung und ggf. Belege für die Summe verlangen. 


Das verlange ich schon seit Monaten

Muleta schrieb am 05.10.2007 um 21:54:51:
6.000 EUR in die Türkei kommt eigentlich nur bei längerer Abschiebungshaft und/oder begleiteter Abschiebung in Frage (ich hab' keine Lust mir den ganzen Thread durchzulesen).

Muleta 


Das ist mir schon klar!!

2.5 mon A-Haft u. begl.Abschiebung!

Aber eine genauere Auflistung bekomme Ich nicht geschweige denn unser Anwalt!
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Antwort #130 - 06.10.2007 um 13:40:21
 
Hallo

Habe heute Post bekommen von unserem RA der mich ganz aus der Bahn geworfen hat

Es steht drin das die Wirkung der Abschiebung auf 2008 befristet wurde und die Wirkung der Ausweisung auf 2015!!!

Das heisst Er kann erst in 7 Jahren zurück kehren?

Das kann doch nicht sein ,oder ?

Bitte um Rat..

Lg
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Antwort #131 - 06.10.2007 um 14:51:11
 
Hallo

Meine Frage wäre kann man gegen die Entscheidung remonstrieren??

Sie fordern ein Führungszeugnis und eine Bescheinigung das Er nun jetzt den Militärdienst angetreten ist !!

Haben diese Forderungen einen(positiven) Einfluss auf die Befristung so das die ABH vieleicht von den 7 Jahreb absieht?

Es wird eine Frist gegeben der Stellungsnahme ansonsten wird nach Aktenlage über die Befristungen entschieden heisst es jetzt das diese Fristen noch nicht fest stehen??

Lg

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Antwort #132 - 06.10.2007 um 14:54:31
 
sibo schrieb am 06.10.2007 um 14:51:11:
Hallo 

Meine Frage wäre kann man gegen die Entscheidung remonstrieren?? 


Der Bescheid der ABH und dies dürfte Dir Dein RA besser sagen können,
sollte  eine Rechtsmittelbelehrung haben.
In der Rechtsmittelbelehrung steht was Du tuen kannst.
Widerspruch und danach Klage.

Achtung Widerspruchsfrist 1 Monat nach Erhalt des Bescheides (Eingang beim RA oder Dir).
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Antwort #133 - 06.10.2007 um 15:00:06
 
Danke Einbeck..

Mein RA werde ich nächste Woche kontaktieren..

Aber mir ist es wichtiger erst mal von Euch  Ratschläge einzuholen bevor Ich mir wieder eine "Waschmaschiene" andrehen lasse!!

Danke Dir nochmals

Lg
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Antwort #134 - 06.10.2007 um 15:08:03
 
sibo schrieb am 06.10.2007 um 14:51:11:
Es wird eine Frist gegeben der Stellungsnahme ansonsten wird nach Aktenlage über die Befristungen entschieden heisst es jetzt das diese Fristen noch nicht fest stehen??

Lg 


Dies macht mich ein wenig stutzig.

Vorher sagst Du:

sibo schrieb am 06.10.2007 um 13:40:21:
Es steht drin das die Wirkung der Abschiebung auf 2008 befristet wurde und die Wirkung der Ausweisung auf 2015!!!

Das heisst Er kann erst in 7 Jahren zurück kehren? 


Wie ist der Bescheid genau formuliert?
Der RA sollte Dir den Bescheid zustellen.
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