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bitte drigend um hilfe (Gelesen: 64.452 mal)
sibo
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Ich verspreche NIX aber
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Zeige den Link zu diesem Beitrag bitte drigend um hilfe
26.11.2006 um 19:21:54
 
HALLO leute ,brauche DRINGEND eure hilfe bin momentan sehr verzweifelt und am ende meiner kräfte..es geht um meinen mann der türkischer staatsbürger ist er ist 32 jahre seine eltern sind 35 jahre in deutschland mit deutschem pass..er wurde in der türkei geboren und kam mit einem jahr auch hier her.anschliessend wurde er straftätig und sass seine strafe ab im jahre 2000 wurde er entlassen und musste theoretisch abgeschoben werden ..er nahm sich ein anwalt und blieb danach 6 jahre in deutschland mit duldung..es wurde ein abkommen zwischen seinem anwalt und einer person von der behörde abgeschlossen..danach meldete sich die AHB und teilte ihn mit das diese besagte person von der behörde ÜBERHAUPT nicht die berechtigung hatte dieses zu entscheiden..nach 6 jahren wurde er jetzt abgeschoben weil er sich ummeldete und nicht der AHB becheid sagte..ich flog auch in die türkei und heiratete ihn bin selber türkin hier geboren mit unbefriestetem aufenthalt..anträge wurden gestellt ..die befriestung der einreisesperre und ein auf familienzusammenführung aber es sind jetzt fast 5 monate und nicht tut sich..er hat dort niemanden und ist am ende..haben mitlerweile einen anderen anwalt der uns hoffnung macht aber nichts tut sich..hat er eine chance zurückzukommen und ist es nicht ein beamten fehler..wie kann man einen menschen 6 jahre so hinhalten??bitte um rat was kann ich noch machen..er ist stark selbstmordgefährdet..bitte helft mir danke im vorraus
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Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.11.2006 um 19:33:30
 
Hi,

was für ein "Abkommen" soll das gewesen sein ?
Ich kann mir darunter nichts rechtlich Interessantes vorstellen außer das es rechtswidrig war.
Zu welcher Haftstrafe wurde er damals verurteilt und weswegen ?
Ist der Lebensunterhalt gesichert, wenn er einreisen sollte ?

Diese Fragen solltest Du beantworten, ansonsten wird es schwer etwas dazu zu sagen.


DC
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sibo
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Antwort #2 - 26.11.2006 um 19:38:43
 
hallo es wurde ein abkommen abgeschlossen das wenn er ein jahr keine staftaten begeht seinen pass mit aufenthalt zurückbekommt er sass wegen betrug... ich habe arbeit und wenn er zurück kommt könnte er sofort eine stelle anfangen das hat der anwalt  schriftlich..danke dir
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.11.2006 um 19:45:38
 
Hi,

was wurde denn damals gegen die Abschiebung unternommen ?

Das von Dir beschriebene Abkommen hört sich mehr als merkwürdig an und ist
sicher nicht aufgrund einer gesetzlichen Regelung erfolgt, ergo rechtswidrig.
Wurde er denn aus dem Bundesgebiet ausgewiesen ?

Möglicherweise könnte dieses Abkommen als Zusicherung gem dem VwVfG interpretiert werden, so dass davon auszugehen ist, dass hier mehrere Rechtsfehler begangen wurden. Also, ein bisschen mehr Input muss noch sein.


DC
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sibo
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Antwort #4 - 26.11.2006 um 19:54:12
 
ja und das ist auch mein gefühl das hier so einiges faul ist..er wurde abgeschoben sass vorher 3 monate in abschiebungshaft..wie sie die abschiebung damals verhindert haben weiss ich nicht ich kenne ihn 3 jahre und er hat nichts schriftlich es wurde nur gezahlt ..
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.11.2006 um 19:57:25
 
na ja,

verhindert wurde offensichtlich nichts, denn er wurde doch abgeschoben !
Wurde er denn vorher ausgewiesen ? Gab es etwas Schriftliches wonach er
nach 1 Jahr Straffreiheit bleiben kann ?
Für mich hört sich die Geschichte sehr kurios an, so dass hier erheblicher Klärungsbedarf besteht. Also Input, Input, Input !


DC
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sibo
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Antwort #6 - 26.11.2006 um 20:11:49
 
bitte glaube mir ..er wurde vorher nicht abgeschoben..nein er hat  nichts schriftliches über dieses abkommen..haben den namen und mir wurde vom anwalt gesagt das diese person ein guter freund von ihm wäre und nur ein freundschaftsgefallen tat..
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sibo
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Antwort #7 - 26.11.2006 um 20:38:28
 
so viel ich gerade erfahren habe wurde er damals nicht abgeschoben weil seine eltern für ihn gebürgt haben ist das möglich
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 26.11.2006 um 21:21:35
 
Hi Sibo,

die Geschichte klingt wie eine "Bewährungsduldung. Diese wurde nach dem AuslG von 1965 fast regelmäßig, und nach dem AuslG von 1990 seltener ausgesprochen. Nach dem AufenthG sollte es sie eigentlich nicht mehr geben.

Nochmal ist die Bitte von DonCamillo wiederholen

er wurde wegen Betrug verurteilt. Welche Strafe hat er bekommen ?
Wurde eine Ausweisungsverfügung gegen ihn erlassen ?
Welche Rechtsmittel wurden eingelegt ?
Wurde diese wegen örtlicher Unzuständigkeit aufgeoben ?
Wurde eine neue Verfügung erlassen ? Wenn ja, welcher Inhalt ?
Mal unabhängig von eurer persönlichen Betroffenheit: habt ihr auch schon mal an seine Opfer gedacht, die er betrogen habt ?

ohne diese Mindestinfo, kann nichts gesagt werden.

Proll

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Mick
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Antwort #9 - 26.11.2006 um 21:26:12
 
Hoi,
ich könnte mir vorstellen, dass nach Ausweisung eine
"Bewährungsduldung" ausgestellt wurde. Warum dann
aber plötzlich abgeschoben wurde, ist fraglich. Ist er
erneut straffällig geworden?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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sibo
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Antwort #10 - 26.11.2006 um 22:10:12
 
so genau weiss ich es nicht aber es waren 2mal 2 jahre wegen betrug...Proll bin überfragt meinst du ob schon eine abschiebung angesagt wurde??wenn ja,diese ankündigung hat er schon des öfteren bekommen..und jedesmal wurde vom anwalt eilanträge rausgeschickt die auf grund das er hier fest verwurzelt sei dort niemanden hat und seine familie hier lebe ..als wir den neuen anwalt uns nahmen und er sich die akten anforderte um weiter schritte einzuleiten kam auch ein haftbefehl und er wurde inhaftiert  3 monate..anschliessend wurden anträge auf freilassung gestellt ..und ohne eine gerichtsentscheidung veranlasste die ahb die abschiebung?opfer gab es nicht wirklich!aber eine entschuldigung gibt es natürlich nicht er hat seine strafe bekommen..aber schlimmer ist das er 6 jahre im ungewissen gelebt hat er war in dieser zeit nicht mehr straftätig er ist abgeschoben worden weil er sich umgemeldet hat beim wohnamt ohne es der ahb mitzuteilen..kann man überhaupt 6 jahre lang eine duldung erhalten??
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Antwort #11 - 26.11.2006 um 22:18:28
 
hi
Mick danke dir aber nein er wurde nicht mehr straftätig..nur wegen einer ummeldung die er nicht bei der ahb bekannt gab weil er das nicht wusste..
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Antwort #12 - 26.11.2006 um 23:29:21
 
Zitat:
kann man überhaupt 6 jahre lang eine duldung erhalten

Man kann zB auch ausreisen, dann ist die Ungewissheit schnell vorbei. Offensichtlich hat er ja so ziemlich jedes Rechtsmittel ausgenutzt, das zur Verfügung stand?

Fakt ist, dass er abgeschoben wurde.

Sind Rechtsmittel gegen die Abschiebung noch möglich? Was sagt der (neue?) Anwalt?
Falls gegen die Abschiebung an sich nichts mehr zu machen ist, bleibt nur noch der Antrag auf Befristung der Einreisesperre. Wenn sich da nichts tut, musst du, der Anwalt und/oder er halt hinterher gehen und fragen wie der aktuelle Sachstand ist.
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Antwort #13 - 26.11.2006 um 23:45:55
 
hallo inge
ja die befriestung der eireisesperre ist beantragt ,vor 2,5 mon.wurde uns mitgeteilt das sich die akten noch bei der wiederspruchsbehörde befinden und daher keine entscheidung getroffen werden kann..und vor 4 wochen wurde noh ein schreiben an die ahb geschickt vom anwalt der aufforderte bis zum 22 diesen monats eine bescheid zu geben aber bis heute keine antort..der neue anwalt sagt nein und konzentriert sich mehr auf das wiedereinreisen..kann er denn zurück und wenn ja wann?
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Antwort #14 - 26.11.2006 um 23:58:39
 
Zitat:
ja die befriestung der eireisesperre ist beantragt ,vor 2,5 mon.wurde uns mitgeteilt das sich die akten noch bei der wiederspruchsbehörde befinden

Wieso "Widerspruchsbehörde"? Also wurde gegen "irgendwas" Widerspruch eingelegt?
Solange noch ein entsprechender Widerspruch läuft, wird die ABH wohl nicht über eine Befristung entscheiden können (falls es um die Ausweisung/Abschiebung geht)

Zitat:
kann er denn zurück

Wahrscheinlich

Zitat:
und wenn ja wann?

Irgendwann ...
Sorry, aber das läßt sich jetzt nicht sagen. Die ABH wird irgendwann die Einreisesperre voraussichtlich befristen. Wie lange die Befristung läuft kann vorab keiner erraten.
Bei einer "zwingenden Ausweisung" (2 * 2 Jahre Strafe) dürfte aber sicherlich nichts unter 2 Jahren dabei rauskommen. Das ist aber nur wild geraten und vor allem nach oben ziemlich offen.

Problematisch dürfte sein, dass im Zuge des Ermessens sicherlich auch der Fakt eine Rolle spielt, dass sowohl du als auch dein Mann Türken seid. Es ist euch also (theoretisch) zumutbar, die Ehe auch in der Türkei zu führen.
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