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Begleitende Abschiebung (Gelesen: 4.472 mal)
Marcelausbremen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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13.01.2008 um 09:02:25
 
Moin,

ich habe eine Rechnung über die Abschiebung meiner Freundin erhalten:

Flugkosten 3171,71 Eur
Transportkosten 78,30 Eur
Kosten für Unterbringung und Verpflegung 431,20 Eur
Dolmetscherkosten                               98.39 Eur

Sind alle Kosten korrekt. Sie wurde beim Flug begleitet, aus welchem Grund ist dies bei einer 39 Jahre alten Frau notwendig und kann ich dagegen vorgehen, da dies wohl der grösste Einzelposten wäre?
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Toppy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.01.2008 um 10:52:05
 
Moin moin,

da hast du Chancen gleich null. Zahlen und fröhlich sein ist die Devise. Übrigens halte ich die Kosten noch für sehr human, habe da schon ganz andere Rechnungen gesehen. Die Beträge sehen wahrlich korreckt aus.

Marcelausbremen schrieb am 13.01.2008 um 09:02:25:
Sie wurde beim Flug begleitet, aus welchem Grund ist dies bei einer 39 Jahre alten Frau notwendig und kann ich dagegen vorgehen, da dies wohl der grösste Einzelposten wäre?


Wenn du einmal erlebt hast wie die Abschiebekandidaten im Flieger loslegen wüsstest du warum Sie in Begleitung war. Eine freiwillige und alleinige Ausreise hat Sie ja anscheinend nicht gewollt.

Sorry, aber die Verpflichtungserklärung ist nicht aus Langeweile eingeführt.

Gruß, -Toppy-
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.01.2008 um 12:00:52
 
Um was für eine Begleitung hat es sich gehandelt, ärztliche (wegen Schwangerschaft)  oder Sicherheitsbegleitung (z.B. bei renitentem Verhalten oder ähnliches) ?

Geh mal davon aus, dass keine Behörde künstlich durch nicht berechtigte Begleitmaßnahmen die Kosten in die Höhe treiben wird. Keiner hat Spaß, eine Abschiebung zu begleiten. Es wird schon seine Gründe gehabt haben.

Und wie toppy schon sagte, es lag ja in eurer Hand, freiwillig zu fliegen oder sich abschieben zu lassen.

Und wenn ich mir die Rechnung anschaue, würde ich mal sagen:

Schnauze halten, keine schlafenden Hunde wecken und zahlen, weil die ABH dir ohne weiteres und rechtlich einwandfrei sogar noch die Personalkosten in Rechnung stellen könnte. Und dann kannste mal richtige Kosten sehen !

proll
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 14.01.2008 um 07:53:08
 
Die Personalkosten der ABH vermisse ich allerdings auch noch auf der Rechnung. So wie es aussieht ist da doch einiges gelaufen im Vorfeld, wenn auch Dolmetscherkosten angefallen sind oder war das für die Beschaffung der Heimreisedokumente?

War sie in Abschiebehaft gewesen?

Und wohin war die Reise gegangen?
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Marcelausbremen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.01.2008 um 10:05:03
 
Die Personalkosten sind schon inklusive. Die Reise ging nach Brasilien.
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 14.01.2008 um 17:32:53
 
Marcelausbremen schrieb am 14.01.2008 um 10:05:03:
Die Personalkosten sind schon inklusive. Die Reise ging nach Brasilien

Bist du da sicher ? Ein Hin- und Rückflugticket für eine Begleitperson nach Brasilien dürfte um die 2000,-- € Kosten. Da die Behörden in der Regel die offiziellen IATA-Tarife zahlen müssen, liegen die Preise meist weit über den "Graumarkt"-Tarifen.
Und Personalkosten für 2 Tage dürften so bei mindestens 600 € liegen.

proll
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nixwissen
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Antwort #6 - 14.01.2008 um 22:33:03
 
Hi,

Na ich denke mal, die Dame wurde nur zum Flughafen kutschiert und bis in den Flieger begleitet.

Gruß,
Norbert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 15.01.2008 um 10:15:49
 
Marcelausbremen schrieb am 13.01.2008 um 09:02:25:
Sie wurde beim Flug begleitet,

Also jetzt musst du dich mal genau erkundigen. Wurde sie auf dem Flug begleitet oder nicht ?

Marcelausbremen schrieb am 13.01.2008 um 09:02:25:
Kosten für Unterbringung und Verpflegung 431,20 Eur 

Saß sie in Abschiebungshaft ?

Dass eine Person zum Flughafen gefahren und damit bis dort begleitet wird, ist ja wohl selbstverständlich und bedarf deshalb keiner Erwähnung.

proll
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Antwort #8 - 15.01.2008 um 13:54:44
 
nixwissen schrieb am 14.01.2008 um 22:33:03:
a ich denke mal, die Dame wurde nur zum Flughafen kutschiert und bis in den Flieger begleitet.


Dann ist es keine "begleitete Abschiebung".
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 16.01.2008 um 09:37:46
 
die Flugkosten, wie auch alle anderen Kosten, sprechen für eine normale Abschiebung (ohne Begleitung)
d.h., der Abschübling wurde zum Flughafen gebracht und von der BPol ins Flugzeug gesetzt
Oneway-Tickets nach Brasilien können so teuer sein
solche Flüge lassen sich die Airlines immer sehr gut bezahlen

Begleitete Abschiebungen (aus gesundheitlichen Gründen mit ärztlicher Begleitung oder wegen Renitenz Sicherheitsbegleitung) muss von der ABH speziell beantragt und gut begründet werden,
ansonsten wird nicht begleitet abgeschoben.
Zudem sind normalerweise die Kosten einer Abschiebung weiter aufgeschlüsselt.
D.h., dass wenn sie begleitet abgeschoben worden ist, müßten die einzelnen Kostenpunkte auch einzeln aufgeführt sein
Flugkosten für den Abschübling XXX Euro
Flugkosten für Begleitung YYY Euro
etc. pp.

Von daher wird es eine normale, nicht begleitete Abschiebung gewesen sein.
Klingt für mich zumindest so.
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Marcelausbremen
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Antwort #10 - 18.01.2008 um 10:14:09
 
Ja stimmt, laut ihrer Aussage wurde sie nicht begleitet. Aber in den Papieren steht, dass sie begleitet wurde. Kann mir noch jemand Tipps für die Bezahlung geben, alles auf einmal oder in Raten?
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Antwort #11 - 18.01.2008 um 10:37:12
 
Marcelausbremen schrieb am 18.01.2008 um 10:14:09:
Kann mir noch jemand Tipps für die Bezahlung geben, alles auf einmal oder in Raten?


Je schneller bezahlt wird, desto eher ist eine Bedingung erfüllt, sie schneller wieder hier zu haben. Ansonsten ist aber grundsätzlich auch Ratenzahlung möglich - wäre mit der ABH zu vereinbaren.

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