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bitte drigend um hilfe (Gelesen: 65.011 mal)
sibo
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Antwort #75 - 12.02.2007 um 16:36:45
 
Oh man Ärgerlich

Habe es schon wieder nicht hinbekommen mit dem zitieren


Sorry

Änderung:
Habs gerichtet. Die [] müssen beide immer vollständig sein. Ronny  Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 12.02.2007 um 17:01:09 von ronny »  

Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
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sibo
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Antwort #76 - 17.02.2007 um 10:47:46
 
Hallo Zusammen...

Habe endlich bescheid bekommen ..
Ein brief vom Anwalt das die ABH 3024,69 euro Abschiebungskosten verlangt..
1500 sollen sofort gezahlt werden und den rest auf 100 euro monatlich...

Muss der komplette Betrag ´bezahlt werden bevor mein Mann wieder kommen kann?

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inge
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Antwort #77 - 17.02.2007 um 11:07:23
 
Zitat:
Muss der komplette Betrag ´bezahlt werden bevor mein Mann wieder kommen kann?

Das musst du deinen Anwalt fragen. Der fragt die ABH. Die sagt's dem Anwalt. Der sagt's dir ...

THEORETISCH (!) darf bei dt-vh die Befristung einer Einreisesperre überhaupt nicht von der Zahlung der Abschiebekosten abhängig gemacht werden. Praktisch (!) würde die ABH aber ggfs am oberen Ende der möglichen Befristungsdauer bleiben wollen, wenn die Kosten nicht bezahlt wurden und am unteren Ende wenn die Kosten bezahlt wurden. Grundsätzlich gibt es ja gewisse Spielräume bei der Befristung und wenn man selbst "goodwill" zeigt, ist die ABH halt auch eher zu "goodwill" bereit.

Was die ABH in eurem Fall denkt, ist schwireig zu beurteilen. Deswegen fragt man am besten direkt bei der ABH.
Möglich:
- Zahlung erste Rate, dann Einreise und Zahlung der weiteren Raten
- Zahlung erste Rate, Befristung ca. 1 Jahr, während dieser Zeit weitere Raten
- ...

-> ABH fragen!
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sibo
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Antwort #78 - 17.02.2007 um 12:03:45
 
ok inge Danke...

In dem schreiben von unserem Anwalt steht das erst mal die hälfte bezahlt werden soll und den Rest in Raten..vun daher gehe ich mal von aus das er schon mit der ABH was geklärt hat ..Aber wie Du schon schreibst weiss man es nicht so genau werde mir ein Termin geben lassen und dann haben wir klarheit..

Danke
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Antwort #79 - 19.02.2007 um 10:35:06
 
Hallo Ihr Lieben,

Habe mal wieder eine Frage..
Uns schreibt die ABH das bevor über den Antrag auf nachträgliche zeitliche Befriestung der Ausweisung und der nachträglichen Befriestung der Abschiebung entscheide müssen die Kosten gezahlt werden ....

Meine Frage ist warum sind es zwei Anträge?
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #80 - 19.02.2007 um 10:41:07
 
hallo,
weil er dann warscheinlich abgeschoben und ausgewiesen wurde. wenn man ausgewiesen wurde, wird beides zusammen entschieden, war bei uns auch so.

gruß
h.
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sibo
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Antwort #81 - 19.02.2007 um 10:52:36
 
Hallo Havay

Danke für Deine Antwort ..
Aber so richtig verstehe ich es nicht unentschlossen
Also die Ausweisungsverfügung von 2002 wird  befriestet und die Abschiebung erfolgte letztes Jahr und die muss auch befriestet werden??

Und nach was wird jetzt im Endeffekt entschieden ?
Von was wird die Einreisesperre abhänig gemacht von der Ausweisung oder der Abschiebung?
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havay6882
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Antwort #82 - 19.02.2007 um 12:46:26
 
also zuerst bekommt man ja diese ausweisungsverfügung und dann wird man ja körperlich abgeschoben, und das hängt ja zusammen, wenn du nicht freiwilig ausreist, wirst du abgeschoben.
bei uns war das halt innerhalb von einem monat, ausweisung und abschiebung.
genau, die ausweisung und die abschiebung müssen befristet werden, aber das erfolgt beides zusammen, es wird auch dann die gleiche sperrfrist vergeben, meines wissens.
die einreisesperre wird ab dem tag der abschiebung berechnet, also wenn dein freund erst letztes jahr abgeschoben wurde, beginnt ab dem tag die frist zu laufen.
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sibo
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Antwort #83 - 19.02.2007 um 12:58:14
 
hi ..

Jetzt verstehe Ich.. Durchgedreht
also dann in unserem Fall ab letztes Jahr Juni!
Bei uns liegen zwischen Ausweisung und Abschiebung 4 jahre..

Na dann mal schauen was entschieden wird...
Danke Havay und Dir auch weiterhin viel Kraft
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #84 - 19.02.2007 um 16:44:40
 
havay6882 schrieb am 19.02.2007 um 12:46:26:
also zuerst bekommt man ja diese ausweisungsverfügung und dann wird man ja körperlich abgeschoben, und das hängt ja zusammen, wenn du nicht freiwilig ausreist, wirst du abgeschoben.
bei uns war das halt innerhalb von einem monat, ausweisung und abschiebung.
genau, die ausweisung und die abschiebung müssen befristet werden, aber das erfolgt beides zusammen, es wird auch dann die gleiche sperrfrist vergeben, meines wissens.
die einreisesperre wird ab dem tag der abschiebung berechnet, also wenn dein freund erst letztes jahr abgeschoben wurde, beginnt ab dem tag die frist zu laufen.



Hi,

bevor hier etwas durcheinander gerät:
Die Einreisesperre erfolgt nach Ausweisung oder erfolgter Abschiebung, natürlich wirksam ab Ausreisetag.
Der Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung ist folgender:
Ausweisung richtet sich nach den §§ 53, 54 und 55 AufenthG, d.h. eine Ausweisung wird aufgrund des persönlichen Verhaltens des Ausländers verfügt.
Sie Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung, die sich aus verschieden Gründen  entwickelt.
Beides führt zur Einreisesperre nach § 11 AufenthG und die Befristung der Sperre
erfolgt erst nach Ausreise und hängt davon ab, welcher damaliger SV und welcher heutige SV zu Grunde liegt.



DC
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #85 - 19.02.2007 um 17:41:58
 
Hoi,
ergänzend ggf. in der FAQ unter Definitionen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #86 - 19.02.2007 um 17:54:25
 
Beiden Postings von DC und Mich um ca. 17.00 Uhr entnehme ich, dass ihr keinen Rosenmontag kennt !?

Helau und Prost
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #87 - 19.02.2007 um 17:55:31
 
Zitat:
Beiden Postings von DC und Mich um ca. 17.00 Uhr entnehme ich, dass ihr keinen Rosenmontag kennt !?

Helau und Prost
Proll


Hi,

kennen schon aber als Norddeutscher wenig interessiert !

Trotzdem:  Prooost   Zwinkernd


DC
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #88 - 19.02.2007 um 18:07:27
 
Ich glaube,DC,nächstens Karneval wirst du mal ins Rheinland eingeladen, damit du mal die große weite Welt (des Karnevals) kennenlernst.

Helau
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #89 - 19.02.2007 um 19:56:32
 
Zitat:
Ich glaube,DC,nächstens Karneval wirst du mal ins Rheinland eingeladen, damit du mal die große weite Welt (des Karnevals) kennenlernst.


jupp, dass wird das Beste sein !  Zwinkernd


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