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bitte drigend um hilfe (Gelesen: 64.971 mal)
proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 11.12.2006 um 09:57:50
 
Moin,

Ohne auf den Fall weiter einzugehen, werde ich mal "Bewährungsduldungen" erklären.

Bewährungsduldungen dürften eigentlich nur den langjährig dienenden im Ausländerrecht (z.B. wie Mick !) noch kennen. Wenn eine Person ausgewiesen wurde, aber wegen meist familiärer Bindungen der Aufenthalt im Bundesgebiet (noch) nicht beendet werden sollte oder konnte, hat man den Ausländern langfristige Duldungen erteilt, damit er sich in der Duldungszeit straffrei  führen konnte. Man wollte sehen, ob das mit dem weiteren Aufenthalt vielleicht doch noch klappt. Nach dem Ausländergesetz von 1965 waren sowohl die Erteilung einer AE als auch die Duldungserteilung (§§ 2 und 17) in das Ermessen der ABH gestellt.
Auf diese weise hatte er nicht nur eine strafrechtliche sondern auch eine ausländerrechtliche Bewährungszeit. Wenn alles klappte, konnte man wieder eine AE erteilen.
Nach Einführung der neuen Gesetze war dies nicht mehr möglich, weil die Duldungserteilung lediglich an eine tatsächliches oder rechtlichen Abschiebungshindernis gebunden ist. Also wurde die Ausweisung aufgehoben oder er musste ausreisen.

Im vorliegenden Fall kann eine Beurteilung mangels Info nicht erfolgen.

Proll
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aynur
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Antwort #46 - 11.12.2006 um 11:48:04
 
Hallo sibo...

Ich bin in einer ähnlichen Lage wie du und wollte dir ein paar Infos wegen seinem Militärdienst geben.
1. Das einfachste wäre natürlich wenn er seinen Militärdienst machen würde. Und wenn er mindestens 2 Jahre Einreisesperre bekommt, hätte er auch genug zeit dafür. Ich weiß das ist doof, aber besser er kommt "ohne Altlasten" zurück nach D.
2. Wegen seinem Pass. Ich weiß nicht wie aber es gibt Mittel und Wege, das er ihn verlängern kann ohne das die das mit dem Militär bemerken. Mein Mann hat das auch hinbekommen (auch Türke/Kurde,abgeschoben,etc.)
3. Wenn er sein Militär nicht macht, braucht ihr eine "militärbefreiung wegen Familienzusammenführung". Die musst du hier in D. bei der türkischen Botschaft in deiner Stadt beantragen für ihn. Diese Befreiung braucht ihr aber erst beantragen, wenn ihr wisst wann er wieder kommen darf. Denn man kann es nur einmal beantragen für 3 monate und dann einmal verlängern für 3 monate. Das geht auch nur für seine Ausreise aus der Türkei, denn ohne diese Befreiung kommt er nicht durch dietürkische Passkontrolle am Flughafen... Und kostentut die ca. 2 €
Am besten ruf bei deiner Botschaft an und frage welche unterlagen die haben wollen, meistens wollen sie einen unterschriebenen Antrag von ihm, eure Heiratsurkunde, seinen Nufus und Pass in Kopie, deinen Pass in Kopie und eine Schreiben von der ABH, in dem wann er wiederkommen darf. Das stellen die aber meist erst aus wenn das mit den Abschiebekosten und der Einreisesperre geklärt ist.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und viel Glück...
Es werden noch einige Steine in eurem Weg liegen, aber davon dürft ihr euch nicht unterkriegen lassen...
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sibo
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Antwort #47 - 11.12.2006 um 15:38:35
 
Hallo
und herzlichen dank für eure infos..auch dir Zazakiz deine infos haben mir sehr geholfen aber wie schon geschrieben muss  auf die entscheidung von der ahb warten ..wenn eine sperre,wie lange dann die abschiebungskostenen etc....noch sind mir die hände gebunden unentschlossen ......aber so weis ich schon mal wie ich weiter vorgehen kann.danke dir und wünsche dir viel kraft und glück der welt..
und jetzt noch mal zu dieser bewährungsduldung..habe ein schreiben gefunden vom gericht wo wort wörtlich drin steht;
Mit einer ausweisungsverfügung vom 10.april 2002 wurde dieser ausgewiesen..ausnahmsweise wurde dem antragsteller in rechtswiedrieger weise,eine vom gesetz nicht vorgesehene bewährungsduldung erteilt.danach stand der antragsteller unter besondere beobachtung und war gehalten sich rechtmässig zu verhalten"!!!!!!! dies tat er doch ,nur weil er sich umgemeldet hat und dies nicht der ahb mitgeteilte..dies alles bringt uns in unserer momentanen situation auch nicht weiter aber überlege zu klagen den laut gericht ist es ja rechtswiedrig und die bewährungsduldung wurde von einem  beamten erteilt der nicht bei der ahb tätig war laut aussage von dem ersten anwalt ein freund von ihm... als wir unsern anwalt wechselten kam die ganze sachen ins rollen ..unser neuer anwalt forderte die akten an (vom alten) die akten waren noch nichtmals da war ein haftbefehl raus wegen illegalen aufenhalt  und das er sich verstecken würde..aber eine etage tiefer ist das meldeamt da war er ganz normal gemeldet ..und er hatte arbeit von dem das sozialamt wusste adresse und alles waren vorhanden....nur keine arbeitserlaubnis Augenrollen  aber egal...weiss nicht mehr hin und nicht mehr her
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #48 - 11.12.2006 um 16:28:56
 
Ich weiss garnicht, warum du klagst;

dein freund wurde jahrelang geduldet, obwohl das offensichtlich nicht hätte sein dürfen. So ist er offensichtlich zu einem 4 Jahre längeren Aufenthalt im Bundesgebiet gekommen, als ihm zustand. Denn normalerweise hätte er ja früher abgeschoben erden müssen.
Der Fehler des Beamten war ja zu eurem Vorteil !
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Antwort #49 - 11.12.2006 um 16:56:56
 
hallo proll,
also zu euren vorteil würde ich nicht sagen zu seinem schon..ich kenne ihn ja erst  seit 3 jahren..(was man nicht kennen-u.lieben gelernt hat kann man auch nicht vermissen)aber warum dann diese entscheidung?das verstehe ich nicht wäre er straffällig geworden könnten wir es noch nachvollziehen..
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Antwort #50 - 11.12.2006 um 17:01:38
 
warum ich noch klage??die behörden das amt die gerichte klagen doch auch wenn einem ausländer ein fehler unterläuft...
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Antwort #51 - 11.12.2006 um 17:05:50
 
Also auch zu deinem Vorteil, denn sonst hättet ihr euch ja nicht kennengelernt !

Wogegen wollt ihr klagen ? Gegen die Bewährungsduldung ? Meiner Ansicht könnt ihr das nicht, weil ihr ja nicht beschwert wurdet.

Und bei der eigentlichen nicht möglichen Bewährungsduldung gilt das gleiche wie bei einer strafrechtlichen Bewährung:
Es wird eigentlich immer zur Bewährungsauflage gemacht, Wohnortwechsel dem Gericht mitzuteilen. Tut man dies nicht, kann die Bewährung aufgehoben werden und man muss die Strafe absitzen.

Im Ausländerrecht heisst dies: Teil man den Wohnortwechsel der ABH nicht mitm droht Abschiebung.

So wohl geschehen.

Schaut nach vorne und lamentiert nicht über die Vergangenheit !

Proll
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Antwort #52 - 11.12.2006 um 21:46:48
 
hi
wir wurden nicht beschwert??mal abgesehen von der momentanen lage von meinem mann egal ob phychisch gesundheitlich oder matriell,,(jetzt kommt bestimmt wieder ..ist er doch selber schuld hätte er vorher dran denken müssen und und und...)wie schlimm ist es wenn man bangen muss wirst heute wirst du morgen oder vieleicht heute nacht noch abgeschoben..und das 5 jahre lang..die kosten die auf ein zu kommen nur reine anwaltskosten bis jetzt 6000 und will nicht wissen was noch auf einen zukommt..vieleicht bin ich so wütend weil ich ein mensch bin der nicht von heute auf morgen in den tag hinein leben kann  man hätte sofort nägel mit köpfen machen sollen..meine meinung.auch wenn es der beamte nur "gut "gemeint hat ..auf langer sicht gesehen kam nur mist bei rum..und das man es der ahb mitteilen muss wenn man sich ummeldet woher soll das bitte einer wissen wenn man nicht aufgeklärt wurde wenigstens der anwalt hätte uns das mitteilen können Ärgerlichwerde nicht klagen kostet mir eh nur nerven (und mein geld) die ich momentan nicht habe..und dieses gesetz (mit der bewährungsduldung)gab es doch in der zeit gar nicht mehr...ich persönlich sehe es als geldmacherrei von unserem anwalt...er kam mal nicht auf die idee das wir evtl. heiraten können nicht letzes jahr nicht vor 2 jahren auch nicht vor 3..es hiess nur;nein warten sie mit der hochzeit den falls er abgeschoben wird,was ich nicht glaube,dann erst rate ich ihnen zu heiraten..also muss es doch schon vor 3 jahren klar gewesen sein das er abgeschoben wird..
naja genug mit mir und meinem frust aber versteht mich bitte auch ein wenig weinend
und nach vorne schauen kann ich momentan auch nicht das habe ich nach der abschiebung 6 monate getan jeden tag hoffnung auf eine antwort  und nichts abselut gar nichts tut sich...
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Antwort #53 - 12.12.2006 um 20:42:50
 
Hallo,

so wie du es schreibst, sheinst du ein Ofe deines Rechtsanwalts geworden zu sein .... und das für viel Geld.
Daraus kann man lernen, dass man häufiger auf die Behörden hören soll, auch wenn sie das ezählen, was man nicht hören will. Meistens kommt es aber so. Und die Beratung ist sogar kostenlos.

Ich wünsche dir noch viel Erfolg, deinen Mann wieder nach Deutschland zurückzuholen und viel Kraft.

Proll
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Antwort #54 - 22.12.2006 um 22:18:27
 
liebe leute,
leider habe ich immer noch kein bescheid ... weinend
und euch allen ein schönes fest..und alles liebe
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Antwort #55 - 23.12.2006 um 11:58:18
 
hallo brauche eure hilfe habe heute ein schreiben von der Ahb bekommen die wollen von meinem mann ein gültigen pass und ein nachweis der ableistung vom wehrdienst ???????reicht es nicht wenn er den wehrdienst verlängern lässt?
danke im vorraus
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Antwort #56 - 23.12.2006 um 22:00:39
 
hallo leute könnt ihr mir bitte diese frage beantworten..ohne irgendein bescheid der dauer der einreisesperre verlangt die ahb eine kopie  des passes meines mannes und eine bescheinigung das er sein militär absolviert hat....
was hat dieses zu bedeuten und wieso geben sie uns nicht erst mal eine auskunft der sperrzeit abschiebungskosten etc..?
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Antwort #57 - 25.12.2006 um 22:51:30
 
naja ..schein hier wohl schon abgeschrieben zu sein Zwinkernd
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Antwort #58 - 26.12.2006 um 09:05:17
 
sibo schrieb am 23.12.2006 um 22:00:39:
hallo leute könnt ihr mir bitte diese frage beantworten..ohne irgendein bescheid der dauer der einreisesperre verlangt die ahb eine kopie  des passes meines mannes und eine bescheinigung das er sein militär absolviert hat....
was hat dieses zu bedeuten und wieso geben sie uns nicht erst mal eine auskunft der sperrzeit abschiebungskosten etc..?


keine Ahnung warum die ABH diese Unterlagen anfordert? Vielleicht weil sie diese Unterlagen für die Prüfung als notwendig erachtet?
Ansonsten bitte ich dich um Geduld und nicht um solche Kommentare:
Zitat:
naja ..schein hier wohl schon abgeschrieben zu sein

es ist nunmal Weihnachten und die meisten hier haben Familie, die zu dieser Zeit einfach vorgeht

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sibo
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Antwort #59 - 28.12.2006 um 23:47:11
 
hallo
kurze frage... kann ein nicht abgeleisteter militärdienst die wiedereireise verhindern?
danke im vorraus
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