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bitte drigend um hilfe (Gelesen: 64.899 mal)
sibo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 27.11.2006 um 00:22:54
 
vor seiner abschiebung war noch eine entscheidung vom verwaltungsgericht auf grund eines weitern aufenthalt offen und ohne die zu berücksichtigen wurde abgeschoben das wird es sein..und die 6 jahre die er nach der haftenlassung bis zur abschiebung werden nicht berücksichtig bei der wiedereinreise?das wäre nicht gerrecht wenn ich auch in die tr müsste weist du inge das meine eltern damals entschieden haben hier her zu kommen dafür kann ich nichts bin hier geboren mir blieb keine andere wahl tr ist für mich und meinen mann fremd ..habe mich hier angepasst und eine intrigierte erziehung hinter mir es ist manchmal alles so unfähr man kennt nur dieses leben und man ist trotzdem fremd..das heisst also unter 2 jahren wird es nichts unser anwalt vertöstet mich auf 6 monate..die jetzt schon fast rum sind...mir sind die hände gebunden      
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sibo  
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 27.11.2006 um 00:39:33
 
Zitat:
und die 6 jahre die er nach der haftenlassung bis zur abschiebung werden nicht berücksichtig bei der wiedereinreise

ömmm ....
Obwohl im gesagt wird, dass er raus muss (Duldung heißt übersetzt "geh HEIM!"), hat er alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft. Das wird ihm wohl eher nicht zum Vorteil angerechnet, oder was denkst du?
Die Befristung gilt ab Ausreise - fertig aus.

Zitat:
das wäre nicht gerrecht wenn ich auch in die tr müsste weist du inge das meine eltern damals entschieden haben hier her zu kommen dafür kann ich nichts bin hier geboren mir blieb keine andere wahl tr ist für mich und meinen mann fremd

a) deine Heirat erfolgte freiwillig?
b) du hast ihn NACH Abschiebung geheiratet als du wusstest, dass er nicht so einfach nach D kann.
c) die Straftaten erfolgten ebenfalls aus eigenem Antrieb?
Sorry, aber da ist euch nicht einfach irgendwas "passiert", sondern das sind alles Folgen eures Handelns. Dann kannst du jetzt nicht einfach mit "unfair" kommen.

BTW, bei ihm hat's wahrscheinlich immer schon schlecht ausgesehen, aber warum bist du noch nicht schon lange deutsch? Antrag schon gestellt? Wenn nein, warum nicht? Wenn du Deutsche wärst, wäre die Befristung möglicherweise etwas kürzer.

Zitat:
das heisst also unter 2 jahren wird es nichts unser anwalt vertöstet mich auf 6 monate

Es gibt nur einen der's weiss: BATMAN
(ohne Entscheidung der ABH ist alles nur wildes Gerate!)
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sibo
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Antwort #17 - 27.11.2006 um 01:11:15
 
also mich brauchst du nicht zu fragen was ich denke wenn ich es wüsste wäre ich nicht hier..!!!ja meine heirat war natürlich freiwillig und aus eigener entscheidung...es ist auch richtig das ich ihn nach seiner abschiebung geheiratet habe und ich verstehe nicht warum ich es nicht hätte tun sollen..und wieso EUREN handelns??ich habe keine straftat begangen!mein man ja wie andere tausend menschen auch...und einen deutschen pass ??hatte bislang und ich bin 30 jahre alt noch keinerlei probleme mit meinem aufenthalts titel..ja und auf BATMAN zurückzukommen naja bleiben wir mal realistisch..dafür ist mir meine angelegenheit zu ernst..
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 27.11.2006 um 08:02:56
 
Hi sibo,


Fakt ist doch, dass er abgeschoben wurde und irgendwelche Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung entfalten konnten. Dadurch entsteht zunächst eine Einreisesperre die unbefristet gilt. Diese Sperre kann auf Antrag befristet werden,
wenn zuvor die Abschiebekosten bezahlt werden. Für die Befristung spielen
die vorgebrachten Gründe eine große Rolle.
Wie Inge schon treffend bemerkte, habt ihr nach der Abschiebung geheiratet und Du selbst bist ebenfalls Ausländerin. Deshalb auch die Zumutbarkeit der Eheführung in der Türkei.
Nach der Befristung ist ein Visum zur Famileinzusammenführung zu beantragen.
Hierbei ist die Sicherstellung des Lebensunterhaltes nachzuweisen.
Du siehst, dass es nunmehr an Euch istt, die Voraussetzungen für eine Wiedereinreise zu schaffen und es ist dabei nicht ratsam sich auf das G.... Eures RA zu verlassen, da dieser nicht die entscheidungen trifft und bisher auch nichts
Vernünftiges vollbracht hat.

Eine genaue Vorhersage kann im übrigen ohne vollständigen Input keiner hier machen.


DC

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sibo
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Antwort #19 - 27.11.2006 um 09:54:01
 
halllo don camillo erst mal danke für deine anwort
es ist richtig das wir nach der abschiebung geheiratet haben kurz vorher war es unmöglich habe als er in abschiebungshaft sass und kurz vorher ein versuch gemacht aber es war unmöglich wegen der beschaffung der unterlagen..und um eine weitere duldung zu erhalten klagte unser RA klage ein aber sie unterstellten uns scheinehe obwohl wir 3 jahre zusammen waren..auch die aufhebung der ausweisungsverfügung wurde wegen einer bevorstehende hochzeit und weil er arbeit hatte eingeklagt..aber auch leider erfolglos...
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Antwort #20 - 27.11.2006 um 10:17:39
 
kann man einen klage wg örtlicher Unzuständigkeit jetzt noch einreichen?
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Antwort #21 - 27.11.2006 um 11:16:37
 
und was ist eigentlich jetzt mit seinem militärdienst?laut aussage unseres RA kann er wenn er wieder hier sich freikaufen??ist das möglich??
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 27.11.2006 um 11:29:53
 
Hi,

die örtliche Unzuständigkeit kann hier ohne weiteren Input nicht festgestellt werden.

Das Freikaufen von der Wehrpflicht ist notwendig, wenn im Einbürgerungsverfahren die Entlassung aus der Tr-Staatsangehörigkeit notwendig wird, es sei denn die Wehrpflicht wurde bereits abgeleistet oder er will sie ableisten. Vorher ist diese von deutscher Seite aus nicht notwendig.


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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #23 - 27.11.2006 um 11:32:10
 
sibo schrieb am 27.11.2006 um 09:54:01:
sie unterstellten uns scheinehe

Hoi,
hierdurch wird zumindest ein wenig klarer, warum man
dann doch nicht weiter geduldet hat.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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sibo
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Antwort #24 - 27.11.2006 um 11:52:33
 
Hi mick .
aber wie hätte ich es beweisen können ..jedesmal wenn ich bei der ausländerbehörde war und vorsprechen wollte haben sie mir keine aussage gegeben und es wäre eine sache vom anwalt und denen..wenn ich ihn an seiner abschiebung hindern hätte wollen wäre ich doch schon auf die idee gekommen in vor 3,5 jahren zu heiraten oder da gibt es auch andere wege..bei uns war es aus liebe..und schade ist das durch solche leute die scheinehen begehen unser eins der ehrlich ist auch desen verdächtigt wird weinend
don camillo was genau willst du wissen?wie gesagt über diese abkommen gibt es nichts schriftlich..und ich weiss das dieser angestellter der stadt nicht diese entscheidung zu treffen hatte also es war kein beamter von der ausländerbehörde!!
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 27.11.2006 um 12:03:45
 
Hi,

eine Unzuständigkeit kann doch nur festgestellt werden, wenn diese nachweisbar ist. Merkwürdig bleibt, dass kein Bediensteter der ABH ein Aussage trifft und die ABH 6 Jahre weiter duldet. Weshalb ? Fehlende Papiere ?

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Antwort #26 - 27.11.2006 um 12:20:18
 
nein es fehlte nichts..er wurde nur 6 jahre geduldet wegen humanitären gründen ..später machten sie druck wegen arbeit aber wie mit einer duldung???er ist sogar zur stadt  und hat freiwillig auf sein asylgeld verzichtet und einen teilzeitjob angenommen OHNE arbeitserlaubnis!!hat es rechtgemäß angemeldet bis zu seiner inhaftierung hatte er arbeit!ich hoffe DON CAMILLO ich konnte dir hiermit weiter helfen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 27.11.2006 um 13:26:39
 
sido,

nein, zur Klärung des SV hat es nicht geholfen.
Die Arbeitsaufnahme ohne Arbeitserlaubnis ist nicht unbedingt "straffrei halten" !

Ich denke, es mach t wenig Sinn weiter über Vergangenes zu lamentieren.
Jetzt sollte der Befristungsantrag gestellt werden und die Abschiebekosten
bezahlt werden. Weiter sollte Dein LU sichergestellt sein, damit insgesamt die
Befristung unter Berücksichtigung Eurer  Ehe bewirkt werden kann.
Ich empfehle dazu die Gesetzestexte zu lesen.  Zwinkernd
§§ 5,11, 27 und 30 AufenthG.


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sibo
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Antwort #28 - 27.11.2006 um 18:23:17
 
hilft es vieleicht wenn mir ein termin bei der ahb hole und mal mit dem zuständigen beamten rede?
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Antwort #29 - 27.11.2006 um 18:34:06
 
Zumindest könntest du dir erklären lassen, ab wann ihr einen Antrag auf Befristung der Einreisesperre stellen könnt, bzw. was momentan noch "ansteht" (Widerspruch, Klage, whatever)
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