Hi Sibo,
die Geschichte klingt wie eine "Bewährungsduldung. Diese wurde nach dem
AuslG von 1965 fast regelmäßig, und nach dem
AuslG von 1990 seltener ausgesprochen. Nach dem
AufenthG sollte es sie eigentlich nicht mehr geben.
Nochmal ist die Bitte von DonCamillo wiederholen
er wurde wegen Betrug verurteilt. Welche Strafe hat er bekommen ?
Wurde eine Ausweisungsverfügung gegen ihn erlassen ?
Welche Rechtsmittel wurden eingelegt ?
Wurde diese wegen örtlicher Unzuständigkeit aufgeoben ?
Wurde eine neue Verfügung erlassen ? Wenn ja, welcher Inhalt ?
Mal unabhängig von eurer persönlichen Betroffenheit: habt ihr auch schon mal an seine Opfer gedacht, die er betrogen habt ?
ohne diese Mindestinfo, kann nichts gesagt werden.
Proll