Zitat:und die 6 jahre die er nach der haftenlassung bis zur abschiebung werden nicht berücksichtig bei der wiedereinreise
ömmm ....
Obwohl im gesagt wird, dass er raus muss (Duldung heißt übersetzt "geh HEIM!"), hat er alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft. Das wird ihm wohl eher nicht zum Vorteil angerechnet, oder was denkst du?
Die Befristung gilt ab Ausreise - fertig aus.
Zitat:das wäre nicht gerrecht wenn ich auch in die tr müsste weist du inge das meine eltern damals entschieden haben hier her zu kommen dafür kann ich nichts bin hier geboren mir blieb keine andere wahl tr ist für mich und meinen mann fremd
a) deine Heirat erfolgte freiwillig?
b) du hast ihn NACH Abschiebung geheiratet als du wusstest, dass er nicht so einfach nach D kann.
c) die Straftaten erfolgten ebenfalls aus eigenem Antrieb?
Sorry, aber da ist euch nicht einfach irgendwas "passiert", sondern das sind alles Folgen eures Handelns. Dann kannst du jetzt nicht einfach mit "unfair" kommen.
BTW, bei ihm hat's wahrscheinlich immer schon schlecht ausgesehen, aber warum bist du noch nicht schon lange deutsch? Antrag schon gestellt? Wenn nein, warum nicht? Wenn du Deutsche wärst, wäre die Befristung möglicherweise etwas kürzer.
Zitat:das heisst also unter 2 jahren wird es nichts unser anwalt vertöstet mich auf 6 monate
Es gibt nur einen der's weiss: BATMAN
(ohne Entscheidung der
ABH ist alles nur wildes Gerate!)