Muleta Hallo und Danke für die Deine Offenheit!
Muleta schrieb am 06.10.2007 um 15:22:21: Ob der Anwalt die Angelegenheit fachlich beherrscht, ist irgendwie nicht ganz klar. Du scheinst aber selbst nicht richtig überzeugt zu sein. Eure Kommunikation ist jedenfalls nicht überzeugend.
Genau das ist eins meiner Probleme ..
Da wir Ihn schon, so wie Du schon Vermutet hast ,bezahlt!
Und Ich wollte auch das wenn die Einreisesperre endlich mal feststeht es alleine ohne Anwalt durchziehen...aber nun dieses...
Zumal mir eine Frist bis zum 15 gesetzt wurde von der
ABH und das Schreiben schon am 20.9. rausging erhalte Ich es Heute
Also momentan sind es sehr Sturrköpfige SB meiner
ABH und ein RA der seine Arbeit auch nicht so Ernst nimmt..gegen die Ich nicht mehr ankomme !!
Meine Einbürgerung werd Ich jetzt auch im Angriff nehmen und als Überraschung habe Ich jetzt den gleiche SB der auch für meinen Mann zustädig ist(der Ihn mit abschgeschoben hat)
Was für ein Glück
(Liebe Mitarbeiter derABH fühlt Euch nicht angegriffen ist nicht veralgemeinert)
Und mit Nachwuchs ?Nein!!Weil mein Mann und Ich wollen erst Klarheit und zusammen leben ,damit schadet man nur dem Kind!!
Ich weiss nicht wie es weitergeht ...
Montag erst mal zum Anwalt gehen und ihn mal fragen was das soll und wie Er sich das vorstellt weiterhin den so bringt es mir nix!
Muleta schrieb am 06.10.2007 um 15:22:21:es sieht so aus, als ob die Behörde ihre Entscheidungsabsicht bekannt gegeben hat und nun gem. § 28 VwVfG vor der endgültigen Entscheidung rechtliches Gehör gewährt. Üblicherweise 14 Tage, i.d.R. problemlos verlängerbar auf 4 Wochen (in begründeten Fällen auch mehr). In dieser Zeit können rechtliche und tatsächliche Umstände vorgetragen werden, die noch zu Gunsten des Ausländer berücksichtigt werden sollen
Das schaffe Ich auch ohne Anwalt denn so schnell finde Ich keinen !!
Danke
lg