Zitat:Übrigens, geht es mir eher darum zu wissen, wie man den TEil mit der Beantragung von Arbeeitserlaubnis regelt.
Dann erzähl doch endlich mal ein paar Fakten (zB die, die ich angesprochen habe).
Ob deine Duldung ein "Sonderfall" ist, ist relativ uninteressant. Wichtig ist nur WARUM eine Duldung erteilt wurde.
Zitat:Es wurde niemals ein Asylantrag oder ähnliche gestellt zu diesem Zweck
Duldung und Asyl haben erstmal nix miteinander zu tun.
Zitat:nach mehreren Gesprächen mit Behörden und RA habe ich einige Zusagen, daß ich im Falle einer Job-Regelung auch gute Chancen habe
Na prima. Die kennen wahrscheinlich die Details und können deshalb eine Antwort geben. Da fragt man sich dann, warum du hier nochmal fragst, aber keine Infos gibst?
Aufgrund deiner bisherigen Infos (bzw. Nicht-Infos) ist die Antwort recht einfach:
Du hast eine Duldung, also bitte verlass das Land.
Zitat:Ich BEENDE gerade mein Studium (nach dem neuen Studiengang alles ordnungsgemäß)! werde wohl im Jan oder Feb mein Diplom erhalten
Kann es wohl sein, dass deine
AE nicht mehr verlängert werden kann (Studium > 10 Jahre), aber die
ABH dir quasi noch einmal eine letzte Chance gegeben hat dein Studium ordnungsgemäß abzuschließen?
In dem Fall könntest du möglicherweise nach dem Diplom eine
AE nach §16 Abs 4 zur Arbeitssuche bekommen. Dann hast du ein Jahr Zeit, einen angemessenen (!!) Job zu finden, wodurch du dann eine
AE nach §18 erhältst. Die wird erstmal nur für diesen Arbeitgeber gelten und zeitlich befristet sein (1 Jahr?). Später kann dann die Bindung an einen bestimmten AG aufgehoben werden und irgendwann kannst du dann auch eine
NE erhalten (wenn die Voraussetzungen erfüllt werden)
Aber wie gesagt: Das ist alles nur geraten, da deine Situation ja offensichtlich so speziell und geheim ist, dass du hier keine genaueren Infos schreiben kannst.
Zusatz:
Es bringt überhaupt nichts, nur ein paar bruchstückhafte Informationen hinzuwerfen, von denen man selbst glaubt, dass sie ausreichen. Wer halbwegs sinnvolle und hilfreiche Antworten haben will, sollte sich schon zumindest so weit bemühen, dass alle ausländerrechtlich relevanten Fakten dargelegt werden. Dazu gehören u.a.:
- bisheriger Aufenthalt in D mit welchen Titeln und Rechtsgrundlagen
- aktueller Aufenthalt in D mit welchem Titel und welcher Rechtsgrundlage
- welche Auflagen
- bei "Spezialfällen": was hat die
ABH oder ARGE zuletzt für Infos gegeben, bzw. was verlangen sie
...