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Job-Bewerbung trotz Duldung (Gelesen: 6.394 mal)
Darling
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Job-Bewerbung trotz Duldung
Antwort #15 - 23.11.2006 um 16:05:27
 
Hallo und Danke!

Der 2. Teil macht Sinn und werde ich dann klären!

Aber wo steht oben irgendwas von VG?!
Nein, es gab keine Klage, Beschluß oder ähnliches...

Ich weiß, daß man es evtl. hätte machen können, falls irgendwas wäre, aber nein - so etwas wurde nicht gemacht!
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Job-Bewerbung trotz Duldung
Antwort #16 - 23.11.2006 um 16:55:24
 
Zitat:
Aber das ist ein Forum und man kann reden! Und wenn ich alles in ein Stück zusammenschreiben müßte, würde ich mir mehr Zeit nehmen!


Hallo Darling,
das zusammenschreiben deines bisherigen ausländerrechtlichen Werdegangs wäre aber wirklich hilfreich.
Welche Staatsangehörigkeit hast du? Hast du einen gültigen Pass? Wo ist der (bei dir oder der ABH)? Bin bislang leider nicht ganz schlau geweorden Zwinkernd

Du bist vor ca. 20 Jahren mit deinen Eltern eingereist (welche Aufenthaltsgenehmigung hattest du?). Wann hast du deine Aufenthaltsgenehmigung gewechselt zum Studium? Wie lange hast du was an welcher Uni studiert (Uni A und Uni B reicht aus, brauchst keine Orte zu nennen). Sind dir Leistungen von Uni A bei Uni B angerechnet worden?

Ist dir irgendwann die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung abgelehnt worden? Wenn ja, wann. Sind dagegen rechtliche Schritte unternommen worden (Widerspruch, Klage?)


Zitat:
ich habe dazwischen nix gehabt, außer einem Blatt Papier, daß erstellt wurde aufgrund einer Senatsempfehlung, und keinen Aufenthaltstitel (auch keine Duldung) darstellte!!!

Was ist das für ein Papier? Da stand doch sicherlich nicht genau dieser Text drauf? Wurde das "Papier" gleich bis August ausgestellt oder war das ohne Befristung oder wurde es regelmäßig verlängert?


Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #17 - 07.12.2006 um 11:17:37
 
evtl. könnte nach so langem Aufenthalt in Deutschland ja auch ein Antrag bei der Härtefallkommission helfen, wenn eine positive "Integrationsprognosse" (Ausbildungsabschluss und Arbeit in Aussicht usw.)  besteht?

Ein Merkblatt mit Adressen und Links zu weiteren Infos zu den Härtefallkommissionen in allen Bundesländern siehe
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/HFK_Laenderuebersicht.pdf

gc
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