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anhörung - was passiert dann ? (Gelesen: 2.563 mal)
doreen027
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag anhörung - was passiert dann ?
04.12.2006 um 14:55:33
 
hallo,

ich bin neu hier und hab mich schon mal son bisschen umgeschaut im forum.
ich habe speziell nach einer auskunft gesucht die mich betrifft, aber leider in den anderen foren darauf keine antwort gefunden habe.
hier habe ich schon ähnliches gelesen was auch auf mich und meinem verlobten (ausländer) betrifft.

aber ich werd erstmal meine bzw. unsere situation schildern.

ich bin seid genau einem jahr mit meinem freund zusammen,wie schon erwähnt ist er ausländer (albaner aus mazedonien und seid knap 4 jahren in deutschland mit einer aufenthaltsbewilligung).vor einigen monaten haben wir alle papiere zuammen gesammelt für unsere hochzeit.und ich hätte mir weis gott nicht vorgestellt , das es so nervendaufreibend ist  unentschlossen

nun haben wir ein problem mit seinem ausweis, da dieser in einer anderen schreibweise ausgestellt wurde wie die in seinem pass. naja, das eigendliche problem liegt darin das sein pass nicht im zuständiegen amt liegt sondern in dem amt wo er auch sein aufentahlt beantragt hat. die bearbeiterin meine sie müsse erst eine anfrage machen bei der ausänderbehörde in cemnitz.und erst wenn die grünes licht für die änderung der schreibweise zustimmen kann das gemacht werden. aber dazu kommt noch das mein freund morgen  in cemnitz eine anhörung hat und ich auf grund dessen befürchte das die dort der änderung nicht zustimmen.ich weiss nicht ob es ratsam is morgen bei der anhörung zu sagen das er heiraten möchte. was passiert wenn sein aufenthalt hier nicht bewilligt wird?wo mit haben wir zurechnen und was wären die nächsten schritte? wie lange dauert es bis so ein bescheid zugesendet wird und wie lange hat man zeit bei einer abschiebung das land zu verlassen.

ich hof das mir jemand sagen kann was dann passieren könnte oder ist schon alles verloren?

gruß
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 04.12.2006 um 16:47:16
 
Sorry, aber so ganz kapiere ich es noch nicht.

Ist Dein Freund Student?
Was für ein Ausweis?
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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doreen027
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.12.2006 um 17:44:11
 
nein er ist kein student. und ich meine den ausweis den man bekommt vom ausländeramt, denn er hat eine aufenthaltsbewilligung.

auf diesen ausweis ist sein nachname anders geschrieben wie in seinem pass. ich nehme mal an ein irtum der ausländerbehörde.

gruß
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.12.2006 um 18:04:09
 
Da kann was nicht stimmen.

Eine Aufenthaltsbewilligung ist ein Aufenthaltstitel nach dem (nicht mehr gültigen) AuslG. Die gab es für Ausbildungszwecke, z.B. Studium.

Ich könnte mir vorstellen, dass er im Besitz einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung) ist.

Du solltest Dich noch mal genau erkundigen, was er hat und warum. Sonst raten wir hier nur.

Gruß, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 04.12.2006 um 21:12:37
 
Janey schrieb am 04.12.2006 um 18:04:09:
Eine Aufenthaltsbewilligung ist ein Aufenthaltstitel nach dem (nicht mehr gültigen) AuslG. Die gab es für Ausbildungszwecke, z.B. Studium.

Ich könnte mir vorstellen, dass er im Besitz einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung) ist.



Aufenthaltsgestattung?

Gruß, ULF
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doreen027
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.12.2006 um 23:28:14
 
aufenthaltsgestattung hat er jetzt sorry das andere war mal
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 07.12.2006 um 16:10:51
 
also, wenn ich das alles richtig verstehe, hat er einen asylantrag gestellt, ist im besitz einer aufenthaltsgestattung und hat morgen seine anhörung im asylverfahren
er ist auf jeden fall verpflichtet seinen pass beim bundesamt abzugeben, seine asylgründe anzugeben und dabei die wahrheit zu sagen

mehr sag ich dazu nicht
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