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Anhörung zum Asylverfahren ...was passiert? (Gelesen: 17.676 mal)
Mick
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46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Antwort #45 - 24.11.2006 um 07:56:17
 
schweitzer schrieb am 24.11.2006 um 07:31:51:
Ich habe bei solchen Konstellationen bislang immer interveniert und letztlich hat mir (auch auf gezielte Nachfrage) noch keine ABH ein Gesetz, Urteil etc. vorgelegt, welches den Betreffenden unter bestimmten Bedingungen wirklich garantiert, im Falle des Aufsuchens der Botschaft tatsächlich kein Risiko hinsichtlich seines Asylverfahrens einzugehen.


Hi,
es gibt keine Gesetze, Urteile mit entsprechenden Garantien,
da bin ich sicher. Die Frage, ob ein Besuch bei der Botschaft
schädlich ist, muss immer im Einzelfall geklärt werden. Meine
Meinung ist, dass es eher schädlich ist, von daher würde ich
als Asylbewerber um die eigene Botschaft einen großen Bogen
machen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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