Hi avonier,
die Anhörung beim
BAMF im Rahmen eines Asylverfahrens ist letztlich der Dreh- und Angelpunkt der ganzen Prozedur. Das während der Anhörung Vorgetragene ist die maßgebliche Grundlage für die Entscheidung durch das
BAMF. Neben dem, was der Antragsteller vorträgt, werden für die Entscheidung verschiedene andere Quellen benutzt, etwa Lageberichte des Auswärtigen Amtes zum Herkunftsland, Einschätzungen des Flüchtlingshilfswerkes der Vereinten Nationen, anerkannter Institute und auch NGO's.
Entscheidend ist, dass der Sachvortrag des Antragstellers glaubhaft, schlüssig und widerspruchsfrei ist, dass Aussagen, soweit irgend möglich, begründet werden und - natürlich - wahrheitsgemäß sind.
Der Antragsteller sollte darauf achten, dass er abschließend das Anhörungsprotokoll nur unterschreibt, wenn es ihm ordnungsgemäß rückübersetzt, er alles verstanden und keine Einwände hat bzw. keine Ergänzungen mehr vornehmen will. Sollte es Verständigungsschwierigkeiten geben, sollte er während der Anhörung darauf hinweisen und das ins Protokoll aufnehmen lassen.
Wichtig!: Alles was während der Anhörung nicht gesagt wird, kann später als gesteigertes Vorbringen bewertet und für das Asylverfahren unberücksichtigt bleiben!!
Zumindest die wirklich wichtigen Dinge, die man vortragen will, sollte man sich also gegebenenfalls auf einem Stück Papier vorher notieren, damit man nicht etwa wegen Aufregung etwas vergisst.
Der Antragsteller ist berechtigt, sich zur Anhörung durch einen Beistand (das könntest auch Du sein, aber auch ein Vertreter einer Migrationsberatungsstelle) oder Bevollmächtigten (etwa ein Anwalt) begleiten zu lassen. (Redet gegebenenfalls mit dem Anwalt, der Deinen Partner offensichtlich schon begleitet, darüber.)
Nach erfolgter Anhörung wird das
BAMF über den Asylantrag entscheiden - das dauert immer noch sehr unterschiedlich lange - manchmal kommt die Entscheidung bereits nach 4 - 6 Wochen, manchmal dauert es Monate , im Einzelfall (leider) auch immer noch Jahre.
Gegen die Entscheidung des Bundesamtes ist in jedem Falle die Einlegung eines Rechtsmittels (Klage) möglich - abhängig von der Art der Entscheidung muss man aber einzelfallbezogen schauen, ob die Klage "automatisch" aufschiebende Wirkung entfaltet oder erst ein entsprechender Antrag (mit ungewisser Erfolgsaussicht) gestellt werden muss. -
Aber das ist jetzt (noch) nicht relevant, also möchte ich das hier auch nicht weiter vertiefen.
Mein Rat:
Macht Euch nicht zu verrückt vorher - wichtig ist zunächst, sich in der von mir genannten Weise (innerlich) vorzubereiten und bei der Wahrheit zu bleiben.
Alles Gute -
=schweitzer=