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wettlauf gegen die zeit... duldung oder heirat... (Gelesen: 5.121 mal)
aziza
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.11.2006 um 17:09:47
 
hallo,

mein verlobter und ich befinden uns zur zeit in einer schwierigen situation und ich hoffe, ihr könnt uns weiterhelfen.
er (aus dem iran) hat zur zeit eine aufenthaltsgestattung zur durchführung des asylverfahrens (hatte bisher also noch keinen gerichtstermin) und wir haben vor ca. anderthalb monaten alle notwendigen papiere - inklusive einem von der iranischen botschaft ausgestellten paß, den der pflichtbewußte standesbeamte natürlich sofort an die ABH weitergegeben hat -  auf das standesamt getragen, um heiraten zu können.
es wurde dann alles an das OLG weitergeleitet, um ihn von der beibringung des EFZ zu befreien.
jetzt haben wir letzte woche erfahren, daß er
1. noch seine iranische geburtsurkunde inkl. übersetzung beim OLG vorlegen muß und
2. in der kommenden woche seinen gerichtstermin hat

wir haben nun die befürchtung daß es nun zu einem wettlauf gegen die zeit wird... vermutlich wird sein asylantrag abgelehnt (oder kennt jemand einen fall bei dem dem antrag sofort stattgegeben wurde???) und wenn er die duldung bekommt ist er natürlich zur ausreise verpflichtet, dadurch daß sein paß vorliegt, natürlich auch vollziehbar.
oder wie lange vergeht die zeit, bis so ein urteil rechtskräftig wird?
wer hat erfarungen mit den zeiten, die bei solchen überprüfungen noch vergehen?
die übersetzung der geburtsurkunde liegt uns hoffentlich bis anfang der kommenden woche vor..

ich hoffe sehr auch eure hilfe.
aziza
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inge
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Antwort #1 - 17.11.2006 um 17:21:48
 
evtl !!! könnte der freiwillige Besuch bei der Botschaft schon dazu führen, dass sein Asyl nicht anerkannt wird:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1098774088/4

Insbesondere wird es sich nicht sonderlich gut machen, dass die Passbeschaffung so einfach möglich war ... nachdem man ihn selbst brauchte.

Allerdings ist ja auch ein Urteil nicht üblicherweise sofort rechtskräftig, sondern man kann ja häufig noch den Instanzenweg gehen, bzw. Asylfolgeantrag stellen. Soll er einfach mal nachfragen. Gibt genügend Leute, die wissen, wie man das deutsche Rechtssystem zu den eigenen Gunsten ausnutzen kann.

Bleibt allerdings noch seine Geburtsurkunde: Hat er die denn bereits hier oder muss er sie erst noch beschaffen? Und neben der Übersetzung ist normalerweise noch eine Legalisation durch die deutsche Botschaft im Iran notwendig.

Wird schon irgendwie klappen.

(wobei ich nicht gerade behaupten kann, dass ich viel Mitleid empfinden würde, wenn es nicht klappt)
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aziza
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.11.2006 um 17:30:05
 
hallo,

danke für die schnelle antwort.
die beschaffung von dem paß war absolut problemlos. wir haben dort angerufen und zur botschaft zu gehen war auch kein problem (im gegensatz zu rückkehr in den iran).
den paß haben wir eben für den zweck der heirat beantragt und nur zur erklärung: wir leben bereits seit fast 2 jahren zusammen, ist also keine kurzschlußreaktion, um ihn vor der abschiebung zu bewahren.
wenn es darum gehen würde, dann hätte er sich einfach darauf verlassen können, daß deutschland iraner nicht abschiebt, da es da noch ein sonderabkommen gibt.
die geburtsurkunde haben wir hier, sie wird gerade übersetzt, allerdings war in dem schreiben vom OLG nicht die rede davon, daß sie noch legalisiert werden muß.
viele grüße
aziza
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Antwort #3 - 17.11.2006 um 17:45:47
 
Zitat:
allerdings war in dem schreiben vom OLG nicht die rede davon, daß sie noch legalisiert werden muß

scheint tatsächlich ohne zu gehen

http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ju_verw/dez_7/laender/land_I/iran.pdf
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aziza
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.11.2006 um 17:51:48
 
hallo,

vielen dank für den link... das erspart uns sicherlich einige zeit.
dankeschön.
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Antwort #5 - 18.11.2006 um 11:57:46
 
Zitat:
vielen dank für den link... das erspart uns sicherlich einige zeit.

Kein Mensch kann wissen, ob ALLE OLGs dieselben Anforderungen stellen! Wichtig ist, was DEIN OLG von dir will!
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aziza
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Antwort #6 - 19.11.2006 um 11:53:20
 
hallo,

ich habe nicht gewußt, daß jedes OLG evtl. eigene ansprüche stellen kann.
für uns ist das OLG münchen zuständig, leider habe ich auf dessen homepage keine so ausführlichen informationen wie beim OLG köln gefunden.
viele grüße!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.11.2006 um 19:02:36
 
aziza schrieb am 17.11.2006 um 17:30:05:
wenn es darum gehen würde, dann hätte er sich einfach darauf verlassen können, daß deutschland iraner nicht abschiebt, da es da noch ein sonderabkommen gibt.


aha !? hä?

Was denn, ein Sonderabkommen ? Das erklär doch bitte einmal !  unentschlossen


DC
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aziza
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 19.11.2006 um 19:37:49
 
hallo,

das gibt es wohl seit ein paar jahren zwischen deutschland und dem iran.
so wie ich es verstanden habe darf deutschland iraner nur mit deren einwilligung abschieben.
die bezeichnung oder mehr details kenne ich leider nicht, aber ist wohl eine einzigartige regelung zwischen diesen ländern.  Traurig
viele grüße.
aziza
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Antwort #9 - 20.11.2006 um 08:33:31
 
Wenn du was handfestes hast, ok. Aber das hört sich ein bißchen nach "die Schwester meines Freundes hat vom Sohn des Schwagers seines Briefträgers gehört, dass ..." an!

Zur Abschiebung von Christen in den Iran zB hier.
http://www.justizportal-bw.de/servlet/PB/menu/1194393/index.html

Und auch sonst finde ich nur Quellen, wo es um die Verhinderung einer Abschiebung in den Iran geht, die aus rechtlicher Sicht erlaubt ist.
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Antwort #10 - 20.11.2006 um 08:42:06
 
aziza schrieb am 19.11.2006 um 19:37:49:
hallo,

das gibt es wohl seit ein paar jahren zwischen deutschland und dem iran.
so wie ich es verstanden habe darf deutschland iraner nur mit deren einwilligung abschieben.
die bezeichnung oder mehr details kenne ich leider nicht, aber ist wohl eine einzigartige regelung zwischen diesen ländern.  Traurig
viele grüße.aziza


Naja, da gehts aber eher um die Paßbeschaffung. Und da der Pass vorliegt, dürfte das nicht zutreffen.
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aziza
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Antwort #11 - 20.11.2006 um 09:08:53
 
hallo,

ich habe mich da auf die aussage unseres anwaltes bezogen:
"aufgrund ministeriellem erlaß besteht seit ca. 3 jahren ein generelles abschiebeverbot in den iran".
auf welchen paragraphen er sich bezieht, weiß ich leider nicht.

wir hoffen jetzt einfach nur, daß die zeit ein wenig für uns arbeitet....
viele grüße.
aziza
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 28.11.2006 um 14:04:34
 
Zitat:
Gibt genügend Leute, die wissen, wie man das deutsche Rechtssystem zu den eigenen Gunsten ausnutzen kann.

Wird schon irgendwie klappen.

(wobei ich nicht gerade behaupten kann, dass ich viel Mitleid empfinden würde, wenn es nicht klappt)



@Inge

ich habe mehrere beiträge von dir gelesen, anscheind beeilst du dich sofort an alle fragen ein antwort zu schreiben, immer die richtige antwort auf lager zu haben, obwohl gerade deiner antwort nicht benötigt wird.

wenn man hier hilfe (dringend) braucht hofft das einer ABH-ler antwortet und nicht eine "Ehegatte von Ausländer/in".

ich habe nichts dagegen das du antwortest, allerdings deine bemerkungen am rande deiner beiträge kotzen mich langsam an.

Zitat:
Gibt genügend Leute, die wissen, wie man das deutsche Rechtssystem zu den eigenen Gunsten ausnutzen kann.


diese kommentar ist beleidingend und höchst "unfachmänisch".

1.  frage: sind diese "genügend Leute" berechtigt das deutsche Rechtssystem in anspruch zu nehmen oder nicht ?

2. wenn antwort: JA. stellt sich die frage, wie kommst du auf die idee das jemand der berechtigt ist das deutsche Rechtssystem in anspruch zu nehmen, würde das zum gunsten der gegenseite betreiben/wollen ?

3. natürlich wird das zum eigenen gunsten verfahren, oder was denkst du ?

4. würdest du anders machen ? würdest du eine eventuelle ausweissung deiner ehepartner unterschtüzen ?


Zitat:
(wobei ich nicht gerade behaupten kann, dass ich viel Mitleid empfinden würde, wenn es nicht klappt)


wobei gerade deine persönlische empfinden nicht gefragt wurde.


also, ich schlage vor das du in zukunft solche bemerkungen unterlässt und deine beiträge beziehen sich nur auf fakten sonst habe ich fast den eindruck das
bemerkungen dieser art sind von den forenbetreiber, bzw. moderatoren (auch wenn heimlich) geduldet.

ich meine, wenn jemand sich hier registriert und hilfe braucht erwarten zu mindenst eine "neutralle" behandlung und faktisch belegte antworten.
er braucht in keinenfall mitleid, beileid und gar nicht beleidigungen.

Zitat:
Ich bin immer menschlich, aber manche Leute brauchen halt mal einen "Tritt in den A...sch"


genau

das gilt auch für dich.

bluebyte
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Antwort #13 - 28.11.2006 um 14:22:04
 
Zitat:
wobei gerade deine persönlische empfinden nicht gefragt wurde.


Zitat:
das gilt auch für dich.


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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