Janna schrieb am 23.11.2006 um 22:46:24:auf gar keinen Fall den Asylantrag zurücknehmen!
Wie gesagt, ich halte nix davon, eine Empfehlung in
die eine oder andere Richtung zu geben. Entscheiden
muss man/frau selbst.
Da Du contra Rücknahme argumentierst, drehe ich
mal den Spieß um:
Sehe keine großartige staatliche Verfolgung. Sollte
eine Anerkennung stattfinden, wäre keine Reise ins
Heimatland möglich, wohl aber mit der
AE nach Ge-
burt oder Heirat. Nach Anerkennung gäbe es eine
AEfür drei Jahre. Danach käme erneute Prüfung, ob
Anerkennung bleibt, ggf. Widerruf. In der Zeit hätte
er aufgrund einer Ehe-AE schon ein eigenständiges
Aufenthaltsrecht.
Also: Wir können es drehen und wenden, wie wir
wollen. Alles birgt Risiken und möglicherweise ver-
passte Chancen.