anouar schrieb am 16.02.2007 um 20:16:05:Was mein Bruder bekommt ist Grundsicherung keine Sozialhilfe das sind verschiedene Welten.
Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe.
So weit Richtig. Es handelt sich aber dennoch um eine staatliche Leistung nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Leistungen nach
SGB XII schließen die
Einbürgerung nach § 8
StAG aber aus, auf ein Verschulden kommt es hier nicht an.
Auf die einzig mögliche Ausnahme nach § 8 Abs. 2
StAG ("Von den Voraussetzungen
des Absatzes 1 Nr. 4 kann aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur
Vermeidung einer besonderen Härte abgesehen werden.") wurde bereits
hingewiesen. Ihr müsstet demnach belegen oder zumindest glaubhaft machen
können, dass in der Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte liegt. Aber
wird dein Bruder wirklich dadurch unangemessen benachteiligt, dass er nicht die
deutsche StA besitzt?
Zitat:Mein Bruder ist hier in Deutschland geboren und aufgewachsen dann hat er auch ein Anspruch eingebürgert zu werden.
Einen Anspruch hat derjenige, der die Voraussetzungen nach § 10
StAG erfüllt,
und zwar alle. Dass das bei deinem Bruder aufgrund fehlender Deutschkenntnisse
nicht der Fall ist, wurde ja bereits erläutert.
Zitat:Ich dachte dieses Board ist da um anderen zu helfen ?
Das ist es ja auch. Geholfen wird dadurch, indem Rechtsvorschriften erläutert
werden. Diese zu ändern steht schließlich nicht in unserer Macht. Und von völlig
abwegigen Tipps hätte auch niemand etwas.