@Blaise
Zitat:der Begriff Lebenspartner kam aufgrund der Gesetzesänderung nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz in die Regelung des § 9
StAG. Damit ist eindeutig und abschließend nur die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft gemeint und keine heterosexuelle Beziehung!
Danke für die Ausführung, wobei es wünschenswert gewesen währen einen weniger Verwirrenden und eindeutig definierten Begriff zu wählen!
Ich denke es besteht ein widerspruch zwischen der Volksmündlichen Auslegung und der Rechtlichen definition! Das ist aber in dieser Sache nur Sekundär.
Zitat:Aber das sind mal wieder die typischen Wege, da wird versucht irgendwo ein Schlupfloch zu finden um die Entlassung aus der bestehenden Staatsangehörigkeit zu vermeiden.
Mein lieber Scholli, seit wann ist die Nutzung der Rechtlich gegebenen Mitteln oder die erkundung nach diesen durch einen Rechts und Fachgebiets ungeschulten eine Schlupfloch suche. Wird hier nicht ein Auskunft suchender ins Falsche LIcht gestellt?
Zitat:Ich habe schon so viele bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige eingebürgert, und seltsam, die haben sich alle entlassen lassen können.
Na da ist doch endlich mal eine Konkrette Aussage.
Sicher sind da div. Fallbeispiel die ausser der Norm laufen und trotzdem Geregelt werden konnten.
Zitat:Da waren auch einige dabei, die anfänglich davon ausgingen, sie seien gar keine Bosnier.
Na also, das gibt es nicht nur bei mir und wie wird/wurde jetzt der Status ermittelt? Gab es da auch von BuH seite die Auskunft "Wenn eine Martikelnummer vorhanden ist kann eine Einbürgerung Beantrag werden!"? oder gab es da Konkrette angaben "Herr / Frau ... Geb... in... ist/nicht Staatsbürger von BuH"?
Die BuH Behörden sind auch nicht mehr hinter dem Mond, die geben nur eine (1) Kostenlose Antwort je Fall, da ist es schon Verwunderlich das mein Anwalt überhaupt eine Antwort erhielt. Ja Selbstverständlich ist es jedem möglich einen Einbürgerungantrag in BuH zu stellen, gibt saftige Gebühreneinnahmen!
Als ich diesen Versuch unternommen habe, wurde mir mitgeteilt das ich eben aufgrund des Verlustet meines alten SFRJ Ausweises diese Identifikation machen müsste. Nicht die Gebühren Schrecken ab, sondern die Tatsache das mir dies Legal nicht möglich ist, sonder nur unter Anstifftung zum Meineid zu bewerkstelligen währe. Die genaue Prozedur habe ich schon mehrfach Beschrieben!
BuH Einbürgerung unter hinnahme der Straftatt, zur erlagung der BuH Befreiung im sinnes des BRD Einbürgerungsverfahrens, soll das Rechtens sein, wohl kaum?
Ist das ein Schlupfloch oder Rechtsprechung Zitat:Vwv 8.1.2.6.3.4
Wenn der Einbürgerungsbewerber zwar die Verweigerung der Entlassung zu vertreten, sich aber schon länger als 20 Jahre nicht mehr im Herkunftsstaat aufgehalten hat, davon mindestens zehn Jahre im Inland, und über 40 Jahre alt ist.
Wenn ich also mich nicht in BuH einbürgern lasse, weil ich das evtl. auch in anderen Staaten könnte ohne evtl. gegen die Rechtsprechung zu Verstoßen, dann kann das doch eigenverschuldete Verweigerung Ausgelegt werden, da ja von der BRD Ausbürgerungsstelle, d.h. vom RP Darmstadt exlpizit die BuH Befreiung von mir verlangt wird, ich aber seit 1970 Dauerhaft und ohne Unterbrechung mich in der BRD Aufhalte (ALB Unterlagen als Nachweis) sind damit hoffentlich der Frist genüge getan und wenn ich dazu noch Baujahr 1965 bin dürfte heute auch das Alter von ermessen sein, oder?
Zitat:Sie haben in Ihrer Situation nur eine Möglichkeit: Verlangen sie die soforte Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit oder als Staatenloser.
Ja das habe ich doch schon versucht (als Staatenloser), einen Ablehnungsbescheid jedoch nie erhalten, weil ich eben aus sicht der
EBH dem RP Darmstadt nicht Staatenloser bin, sondern mich in BuH Befreien muss und wenn ich mich dafür erst in BuH erst Einbürgern muss dann muss das so sein, ohne Befreiung geht eben nicht! (stand 2003)
Dann der Kontakt hier in das Forum unter Schilderung meiner Persönlichen Sitaution:
#1965 Geb. SFRJ Rep. Kroatien
#1970 Auswanderung BRD
#1990 Neuer SFRJ Ausweis aus Rep. BH wegen Musterung und Meldeanschrift
#1992 Zerfall der SFRJ vorläufig BRJ bis 2003
#1994 Ablehnung Aufgebot, fehlendes Ehefähigkeitszeugnis
#1996 Wurde SFRJ Ausweis entwendet, gültig bis 1995
#1997 Einbürgerungsersuchen im BuH Konsulat Stuttgart wegen Fehlender Identifikation abgelehnt
#2001 Einbürgerungsantrag (als staatenloser) BRD eingereicht
#2003 Einbürgerungsantrag erweitert auf hinnahme der Mehrstaatlichkeit nach
Vwv 87.1.2.3.ff da gebühren zur entlassung das Einkommen übersteigen! Dann 10/03 Insolvenzverfahren eröffnet, dauer bis 2009! D.h. Maximales Einkommen bis dahin durch §§ZPO u. §850.ff. und Anlagen beschränkt! Zudem ist ein Unterhaltspflichtiges Kind 1996 hinzugekommen und wird unterhalten, solte somit auch Berücksichtigt werden! (das Kind von 1998 ist leider 2000 nach Langer Krankheit Verstorben)
Irgend wann, zwischen 1992-1999 haben meine Eltern die BuH Pässe angenommen, das kann sich aber nicht auf mich auswirken, sonst bräuchte ich diese Identifikation nicht, oder?
Nach BuH §§StAR ist die Automatische miteinbürgerung der Kinder nur bis zum 23zigsten Lebensjahr möglich. Diese Alter hatte ich aber Deutlich vor der entstehung des Staates BuH überschritten.
Wann also habe ich die BuH Staatsbürgerschaft erlangt?[/size]
Durch Geburt, wohl Kaum, wurde ja in der Teilrepublik Kroatien Geboren, zugehörigkeit wurde von HR seiten als negativ erklärt!
Ist die Letzte BuH Meldeanschrift ein Beweis für eine Staatsbürgerschaft, wohl kaum sonst würde sich der Konsul die Gebühren Schnappen und nicht mit Aerodynautischen Antworten auf Anfragen eingehen![size=20]Seit 10/03 erfüllte ich die Voraussetzungen des Vwv 87.1.2.3.ff und habe dies auch nachweislich dargelegt. Der Gemeinsame Haushalt war trotz der Geringen Einnahme immer Gesichert!
Auf Sprachtest usw. wurde durch den Bildungsnachweis (Schule, Ausbildung 1, Ausbildung 2) und auch durch Persönlichen Vortrag verzichtet!
Zitat:Wenn Sie den Antrag bei mir gestellt hätten, wäre der schon lange abgelehnt worden, damit Ihnen der Weg der Klage eröffnet worden wäre.
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Ja genau das erwarte ich auch, eine Entscheidung und keine hinhalte taktik!
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Währe die Ablehung vor 2005 erfolgt, was sicher aufgrund der Sturen haltung der
EBH der einzig logische schritt gewesen währe, hätte ich wenigsten auf die Unzumutbarkeit durch die Gebühren zur entlassung erfolgreich Plädieren können.
Da dies aber durch die neue Gesetzgebung und auch durch die neue Gebührenordnung von BuH nicht mehr geht, sitze ich auf dem Tockenen!
Es kann aber nicht sein das nach wie vor auf die Entlassung gepocht wird, egal ob ich diesem Staat zugehöre oder nicht und das man mir die EInbürgerung unter jeden Umständen abverlangt um denn eigenen Willen zu Befriedigen, obwohl das nach
Vwv unnötig gewesen währe
Und so spiele ich hier Dauernd Karussell, ich schreibe zu Ausführlich, was den meisten zum Lesen zu Anstrengend ist und die dabei dann Fakten auslassen.
Gelesen werden meist nur Argument der eigene Fraktion und evtl. Bestätigt oder Bestritten, die Fakten bleiben Unbeachte.
Auf in eine Neue Runde, es sind noch Plätze frei....
LG Edi
PS: Ich habe nichts gegen ein ernstes "DU" um so eher was gegen ein Falsches "Sie", wenn möglich bitte ich "SIE" (an alle) mich mit "DU" anzuschreiben. Das -Sie- heben wir uns für den Persönlichen Kontakt oder Amtlichen Vorgag auf!