Zitat:-Der Ausländer muß sich auf einfache Art auf Deutsch mündlich verständlich machen können.
-Mindestalter 21 Jahre
-Auch bei Nachzug zu Deutschen muß Lebensunterhalt gesichert sein.
[...]
Aber wie gesagt, alles noch ungelegte Eier.
Wobei:
Punkt 1 wahrscheinlich keine Chance hat (da man den Ehegatten nicht vorschreiben kann in welcher Sprache sie sich verständigen)
Punkt 2 irgendwie kaum zu begründen ist
Punkt 3 mit ziemlicher Sicherheit keine Chance hat (da letztlich "Geld vor GG" gefordert wird und das BVerfG regelmäßig "GG vor Geld" entscheidet)
Durchaus möglich dass der Nachzug zu Ausländern schwieriger gemacht wird, aber bei Deutschen steht regelmäßig 6
GG im Raum. Das ist zwar kein Allheilmittel, aber steht zumindest deutlich vor Sachen die nicht gerade "Ordnung und Sicherheit" betreffen.
Für deutsch-verheiratete wird
IMHO (!) höchstens ein "verschärfter" Integrationszwang dabei herauskommen, d.h. zB könnte die
NE an (erweiterte) Deutschkenntnisse gekoppelt werden.
Insbesondere problematisch bei Regelungen, die mit dem
GG auf Kollisionskurs gehen: Es sind so weitreichende Prüfungen erforderlich (BVerfg: besondere Berücksichtigung) und es eröffnen sich so viele Klagewege, dass alle Einsparpotentiale wahrscheinlich an den höheren Verwaltungskosten verpuffen.