Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Änderung Visabestimmungen Ausländergesetz ab Janua (Gelesen: 3.546 mal)
lightangel
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Änderung Visabestimmungen Ausländergesetz ab Janua
28.10.2006 um 21:24:28
 
hallo !  :zweifel

Wer kann mir sagen wann die geplanten Änderung des Ausländergesetzes ,  insbesondere was Visa und Familienzusammenführung  (Deutsche hat Ausländer geheiratet aus Drittland) betrifft rechtskräftig wird/ist????

Gilt dies bereits ab Januar 2007?

Wie sind die konkreten Änderungen?

Stimmt es dass der ausländische Ehepartner, dann nur noch einreisen darf, wenn er bereits Deutsch so spricht, dass er die Deutsche Sprache beherrscht???

Wäre dankbar für Antworten diesbezüglich - DANKE.

Lieben Gruss

Lightangel
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Änderung Visabestimmungen Ausländergesetz ab J
Antwort #1 - 28.10.2006 um 21:56:35
 
Von welchem Land sprichst Du ?
In Deutschland gibt es kein Ausländergesetz (mehr).
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Änderung Visabestimmungen Ausländergesetz ab J
Antwort #2 - 28.10.2006 um 23:39:04
 
Hi,

Du Korinthenabführer  Laut lachend

@lightangel: Das Ding heist seit 2005 Aufenthaltsgesetz.

Das wird noch dauern und es ist auch nicht sicher, ob es so umgesetzt wird.

In Kurzform die wichtigsten Dinge zur FZF:
-Der Ausländer muß sich auf einfache Art auf Deutsch mündlich verständlich machen können.
-Mindestalter 21 Jahre
-Auch bei Nachzug zu Deutschen muß Lebensunterhalt gesichert sein.

Lesestoff:
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/gesetzgebung.php
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_AendG_ZuwG_130306.pdf

Aber wie gesagt, alles noch ungelegte Eier.

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Änderung Visabestimmungen Ausländergesetz ab J
Antwort #3 - 30.10.2006 um 10:24:39
 
Zitat:
-Der Ausländer muß sich auf einfache Art auf Deutsch mündlich verständlich machen können.
-Mindestalter 21 Jahre
-Auch bei Nachzug zu Deutschen muß Lebensunterhalt gesichert sein.
[...]
Aber wie gesagt, alles noch ungelegte Eier.

Wobei:
Punkt 1 wahrscheinlich keine Chance hat (da man den Ehegatten nicht vorschreiben kann in welcher Sprache sie sich verständigen)
Punkt 2 irgendwie kaum zu begründen ist
Punkt 3 mit ziemlicher Sicherheit keine Chance hat (da letztlich "Geld vor GG" gefordert wird und das BVerfG regelmäßig "GG vor Geld" entscheidet)

Durchaus möglich dass der Nachzug zu Ausländern schwieriger gemacht wird, aber bei Deutschen steht regelmäßig 6 GG im Raum. Das ist zwar kein Allheilmittel, aber steht zumindest deutlich vor Sachen die nicht gerade "Ordnung und Sicherheit" betreffen.
Für deutsch-verheiratete wird IMHO (!) höchstens ein "verschärfter" Integrationszwang dabei herauskommen, d.h. zB könnte die NE an (erweiterte) Deutschkenntnisse gekoppelt werden.
Insbesondere problematisch bei Regelungen, die mit dem GG auf Kollisionskurs gehen: Es sind so weitreichende Prüfungen erforderlich (BVerfg: besondere Berücksichtigung) und es eröffnen sich so viele Klagewege, dass alle Einsparpotentiale wahrscheinlich an den höheren Verwaltungskosten verpuffen.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema