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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Änderung Visabestimmungen Ausländergesetz ab Janua
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Beitrag begonnen von lightangel am 28.10.2006 um 21:24:28

Titel: Änderung Visabestimmungen Ausländergesetz ab Janua
Beitrag von lightangel am 28.10.2006 um 21:24:28
hallo !  :zweifel

Wer kann mir sagen wann die geplanten Änderung des Ausländergesetzes ,  insbesondere was Visa und Familienzusammenführung  (Deutsche hat Ausländer geheiratet aus Drittland) betrifft rechtskräftig wird/ist????

Gilt dies bereits ab Januar 2007?

Wie sind die konkreten Änderungen?

Stimmt es dass der ausländische Ehepartner, dann nur noch einreisen darf, wenn er bereits Deutsch so spricht, dass er die Deutsche Sprache beherrscht???

Wäre dankbar für Antworten diesbezüglich - DANKE.

Lieben Gruss

Lightangel

Titel: Re: Änderung Visabestimmungen Ausländergesetz ab J
Beitrag von Saxonicus am 28.10.2006 um 21:56:35
Von welchem Land sprichst Du ?
In Deutschland gibt es kein Ausländergesetz (mehr).

Titel: Re: Änderung Visabestimmungen Ausländergesetz ab J
Beitrag von nixwissen am 28.10.2006 um 23:39:04
Hi,

Du Korinthenabführer  ;D

@lightangel: Das Ding heist seit 2005 Aufenthaltsgesetz.

Das wird noch dauern und es ist auch nicht sicher, ob es so umgesetzt wird.

In Kurzform die wichtigsten Dinge zur FZF:
-Der Ausländer muß sich auf einfache Art auf Deutsch mündlich verständlich machen können.
-Mindestalter 21 Jahre
-Auch bei Nachzug zu Deutschen muß Lebensunterhalt gesichert sein.

Lesestoff:
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/gesetzgebung.php
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_AendG_ZuwG_130306.pdf

Aber wie gesagt, alles noch ungelegte Eier.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Änderung Visabestimmungen Ausländergesetz ab J
Beitrag von inge am 30.10.2006 um 10:24:39

Zitat:
-Der Ausländer muß sich auf einfache Art auf Deutsch mündlich verständlich machen können.
-Mindestalter 21 Jahre
-Auch bei Nachzug zu Deutschen muß Lebensunterhalt gesichert sein.
[...]
Aber wie gesagt, alles noch ungelegte Eier.

Wobei:
Punkt 1 wahrscheinlich keine Chance hat (da man den Ehegatten nicht vorschreiben kann in welcher Sprache sie sich verständigen)
Punkt 2 irgendwie kaum zu begründen ist
Punkt 3 mit ziemlicher Sicherheit keine Chance hat (da letztlich "Geld vor GG" gefordert wird und das BVerfG regelmäßig "GG vor Geld" entscheidet)

Durchaus möglich dass der Nachzug zu Ausländern schwieriger gemacht wird, aber bei Deutschen steht regelmäßig 6 GG im Raum. Das ist zwar kein Allheilmittel, aber steht zumindest deutlich vor Sachen die nicht gerade "Ordnung und Sicherheit" betreffen.
Für deutsch-verheiratete wird IMHO (!) höchstens ein "verschärfter" Integrationszwang dabei herauskommen, d.h. zB könnte die NE an (erweiterte) Deutschkenntnisse gekoppelt werden.
Insbesondere problematisch bei Regelungen, die mit dem GG auf Kollisionskurs gehen: Es sind so weitreichende Prüfungen erforderlich (BVerfg: besondere Berücksichtigung) und es eröffnen sich so viele Klagewege, dass alle Einsparpotentiale wahrscheinlich an den höheren Verwaltungskosten verpuffen.

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