Zitat:ich dachte du seist auch mit einem Ausländer verheiratet
Und? Sei froh, dass meine Frau über nicht solche Fälle entscheiden darf: Wer Mist baut fliegt raus, Rechtsmittel ausgeschlossen.
Zitat:Und unser Anwalt ist nicht so wie Deiner vielleicht mal war - klar
1. Wie viele hier im Forum, habe ich nie einen Anwalt gebraucht - schon gar nicht zum Thema Ausländerrecht.
2. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich versuche dir nur klarzumachen, dass dein Anwalt möglicherweise großen Blödsinn erzählt - jedenfalls wenn die von dir zitierten Aussagen so gemacht wurden. Abgesehen davon: Wenn die Lage tatsächlich so wäre wie er sie beschreibt (LKA wird Fehler von alleine bemerken), sehe ich irgendwie nicht, wozu du dann noch einen Anwalt brauchst.
3. Ich persönlich wäre im Moment eher nervös, was die Rechtsgültigkeit der in DK geschlossenen Ehe angeht.
Eigentlich darf dich der dänische StB nur trauen, wenn du dich legal in DK aufhältst. Und
eigentlich muss für jeden Partner eine deutsche Meldebescheinigung vorgelegt werden. Selbst wenn dein Mann seine vorgelegt hat, kann die ja wohl kaum auf den selben Namen gelautet haben wie der in seinem Pass.
Mithin scheint der dänische StB also
einige Fehler gemacht zu haben. Fragt sich ob die Fehler schwerwiegend genug waren, um die Ehe zu annulieren?
Aber das ist möglicherweise eine Frage des dänischen Rechts.
Wobei den ABHlern eigentlich bekannt sein sollte, dass man ohne gültigen Aufenthaltstitel in DK nicht heiraten kann. Wenn ich da (ABH) arbeiten würden, würde ich mich wahrscheinlich an das entsprechende Standesamt (bzw. die dänische Botschaft) wenden und nachfragen, was die da für einen Mist bauen ...