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Fragen (Gelesen: 12.151 mal)
dete
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 11.09.2006 um 17:46:17
 
da täuschst du
siehe hier

Da er aber trotzdem zur Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 2 und 3 gehört,
hat er m.E. wie die Tochter und das Kind Anspruch auf SGB II (ggf. Sozialgeld),
vgl. Leitfaden Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Ru-106.pdf
(pdf 1,3 MB) Seite 37

Ralf Rothkegel Richter am BVerwG teilt diese Auffassung, siehe
http://www.akademie-virtuell.de/gdcms/files/file.asp?file=20050218_1351_ClassenF...
Seite 4


und der freund meiner tochter hat sehr wohl,unter zunahme der obigen ausführung, als mitglied der bg sozialgeld erhalten.
und er hatte auch nur ne duldung. die auflage ,dass eine arbeitsaufnahme nicht erlaubt ist,hat nichts mit der arbeitsfähigkeit zu tun,sondern mit dem arbeitsmarkt zur verfügung stehend. und weil er eben nicht zur verfügung stand gabs halt sozialgeld.
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Britta
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Es gibt nichts Gutes,
außer man tut es.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #16 - 12.09.2006 um 12:19:00
 
Hallo,
nach meiner Erfahrung handeln die ARGEn da wohl unterschiedlich.
Bei uns erhalten Menschen mit Duldung weiter Asylbewerberleistungen, da sie Berechtigte nach AsylbLG sind.
Man kann natürlich auch so argumentieren, dass in einer Bedarfsgemeinschaft deren "Kopf" bestimmt, welche Leistung (für alle) bezogen wird. Manche ARGEn sehen das wohl so. Mit Arbeitsfähigkeit hat das erst mal nix zu tun.

Arbeitsfähigkeit wird bei uns so gesehen, dass bloß eine Arbeitserlaubnis nach Prüfung erteilt werden KANN, sie aber nicht aktuell bestehen muss. Gibt ja auch Leute mit Aufenthaltserlaubnis (z.B. AE 25,4 Satz 2), die nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis haben, aber dennoch SGB-II-berechtigt sind.

Britta

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line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 12.09.2006 um 13:26:50
 
Hi,

Zitat aus den Richtlinien zum Anwendung des §7 SGB2:
Zitat:
Asylbewerber und ausreisepflichtige, geduldete Personen erhalten als Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende.


Das ist die derzeitige Handlungsrichtlinie für ARGE-Mitarbeiter (auch wenn es anscheinend Ermessensentscheidungen gibt, bei denen anderes rauskommt...)

Im Info-Papier der www.fluechtlingsinfo-berlin.de steht deshalb wohl auch:
Zitat:
Es ist allerdings damit zu rechnen, dass die genannten Ansprüche in der
Praxis ggf. erst gerichtlich durchgesetzt werden müssen.


Grüße,
line
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Samurai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 12.09.2006 um 20:41:14
 
Hallo,
erstmal danke für eure Antworten.

Der Anwalt sagte heute, dass dem LKA wahrscheinlich ein Fehler unterlaufen ist, und der Pass wieder zur Kontrolle ist, dieser Pass ist kein Proxy-Pass - und laut Anwalt müßte es, wenn das das LKA auch so sieht, es kein Problem mit dem Einreisestempel geben !

bezüglich der Arge, wenn cih das jetzt richtig verstanden habe, dann können sie mir nichts kürzen, solange er nicht umverteilt worden ist - also ncoh nicht in der Bedarfsgemeinschaft wohnt. Hab ich das so richtig verstanden?

Obwohl ich finde, dass es schon der Hammer wäre, wenn sie etwas kürzen würden, es ist jetzt schon schwer - er hat ja dann nicht gleich einen job etc....und ich habe Ausgaben mehr.(Kindergarten kommt ja auch noch dazu etc)..... - wenn das passieren sollte , bevor ich in meinen Job zurück gehe, weil Elternzeit vorbei

Die Umverteilung wurde ja gestoppt - wegen des Passes, leider...anyway ich hoffe, dass ich dann wieder arbeite, wenn er umverteilt wird. Dann würde es ja keine Kürzung geben .

Ende der Woche weiß cih hoffentlich mehr.
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Samurai
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Antwort #19 - 12.09.2006 um 20:42:26
 
ach ja Asylbewerberleistungen bekommt er NICHT mehr
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 13.09.2006 um 08:39:29
 
Zitat:
Der Anwalt sagte heute, dass dem LKA wahrscheinlich ein Fehler unterlaufen ist, und der Pass wieder zur Kontrolle ist, dieser Pass ist kein Proxy-Pass - und laut Anwalt müßte es, wenn das das LKA auch so sieht, es kein Problem mit dem Einreisestempel geben !

Da würde ich dem Anwalt sagen: "Ja nee, is klar Atze!"

Der Anwalt sagt also, dass das LKA seiner Meinung nach einen Fehler gemacht hat und wenn das LKA einsieht, dass es einen Fehler gemacht hat, dann läuft alles.
Im Grunde sagt er, das es seiner Ansicht nach kein Problem geben sollte. Seine Ansicht interessiert aber wahrscheinlich niemanden von denen, die den Fall bearbeiten ...
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 13.09.2006 um 11:39:52
 
Hi,

man könnte den Eindruck gewinnen, dass manche Anwälte für Geld
fast alles tun.  Cool   aber wir wollen mal niemandem etwas unterstellen und
hoffen er kann seine Meinungen auch untermauern ?  Augenrollen


DC
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Samurai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 13.09.2006 um 19:56:41
 
@inge

Mann, du bist so negativ....ich dachte du seist auch mit einem Ausländer verheiratet.

Der Anwalt sagte das und der Sachbearbeiter von der ABH hat den Pass nochmals weiter geleitet an das LKA.

Ich bin nicht doof - ok?

Und unser Anwalt ist nicht so wie Deiner vielleicht mal war - klar!

echt ätzend.......

Danke den anderen für ihre Hilfe.
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inge
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Antwort #23 - 14.09.2006 um 08:06:35
 
Zitat:
ich dachte du seist auch mit einem Ausländer verheiratet

Und? Sei froh, dass meine Frau über nicht solche Fälle entscheiden darf: Wer Mist baut fliegt raus, Rechtsmittel ausgeschlossen.

Zitat:
Und unser Anwalt ist nicht so wie Deiner vielleicht mal war - klar

1. Wie viele hier im Forum, habe ich nie einen Anwalt gebraucht - schon gar nicht zum Thema Ausländerrecht.

2. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich versuche dir nur klarzumachen, dass dein Anwalt möglicherweise großen Blödsinn erzählt - jedenfalls wenn die von dir zitierten Aussagen so gemacht wurden. Abgesehen davon: Wenn die Lage tatsächlich so wäre wie er sie beschreibt (LKA wird Fehler von alleine bemerken), sehe ich irgendwie nicht, wozu du dann noch einen Anwalt brauchst.

3. Ich persönlich wäre im Moment eher nervös, was die Rechtsgültigkeit der in DK geschlossenen Ehe angeht. Eigentlich darf dich der dänische StB nur trauen, wenn du dich legal in DK aufhältst. Und eigentlich muss für jeden Partner eine deutsche Meldebescheinigung vorgelegt werden. Selbst wenn dein Mann seine vorgelegt hat, kann die ja wohl kaum auf den selben Namen gelautet haben wie der in seinem Pass.
Mithin scheint der dänische StB also einige Fehler gemacht zu haben. Fragt sich ob die Fehler schwerwiegend genug waren, um die Ehe zu annulieren?
Aber das ist möglicherweise eine Frage des dänischen Rechts.
Wobei den ABHlern eigentlich bekannt sein sollte, dass man ohne gültigen Aufenthaltstitel in DK nicht heiraten kann. Wenn ich da (ABH) arbeiten würden, würde ich mich wahrscheinlich an das entsprechende Standesamt (bzw. die dänische Botschaft) wenden und nachfragen, was die da für einen Mist bauen ...
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inge
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Antwort #24 - 14.09.2006 um 08:07:48
 
über nicht = nicht über Zwinkernd
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Antwort #25 - 14.09.2006 um 08:51:37
 
Noch mal kurz zusammengefasst: Ist es richtig, dass Dein Mann einen echten und einen gefaelschten Pass  (oder Ausweispapier) hat? Mit dem echten Pass habt ihr in Daenemark, ohne gueltige Aufenthaltserlaubnis fuer Deutschland (und Schengen) geheiratet?

Meine persoenliche Einschaetzung (aus dem Bauch heraus) ist wie folgt:

1. Die Ehe in Daenemark ist nicht rechtskraeftig zustande gekommen
2. Dein Mann haelt sich demnach illegal in Deutschland auf und koennte jederzeit abgeschoben werden. Dazu hat die ABH jetzt noch einen echten Pass in der Hand. Sie koennte ja jetzt argumentieren, Dein Mann waere illegal eingereist und mit dem Pass in der Hand kann man jetzt auch hervorragend abschieben.

Wenn man Euch das Angebot gemacht hat, einen neuen Pass zu besorgen, so ist das sehr entgegenkommend.


Es ist doch logisch, dass man einen Einreisestempel (oder Aufenthaltsstatus) nicht einfach so von einem Papier mit falschen Namien in einen legalen Pass mit richtigen Namen uebertragen kann.

In Eurem Fall ist es wohl das Best, einfach kooperativ zu sein, und keine schlafenden Hunde zu wecken.
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inge
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Antwort #26 - 14.09.2006 um 09:21:08
 
Also irgendwie komme ich immer noch nicht damit zurecht, dass ein dänischer StB eine Trauung vorgenommen habe soll, obwohl sich einer der beiden Verlobten (leicht erkennbar) illegal in DK aufgehalten hat.
Ich meine, die sind doch weder blöd noch unerfahren in solchen Sachen. Normalerweise klappt der den Pass auf und sucht nach dem Visum oder Aufenthaltstitel. Wenn nicht vorhanden, entweder raus aus Büro oder gleich Polizei verständigen.
Wenn der dänische StB tatsächlich den legalen Aufenthalt in DK nicht geprüft hat (was alleine sicherlich nicht gegen eine rechtsgültig geschlossene Ehe spricht), möchte ich nicht unbedingt in seiner Haut stecken, weil der sicherlich nen tierischen Einlauf bekommen wird.
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Antwort #27 - 14.09.2006 um 11:51:45
 
meine nichte hat auch in dk geheiratet. aber inge du schreibst beide müssen eine deutsche meldebescheinigung vorlegen. dass ist schlicht und ergreifend falsch. mein neffe war mit schengenvisum in deu ,hatte also gültigen aufenthalt für den schengenraum. und er musste nie eine deutsche meldebescheinigung vorlegen in dk,weil er zum zeitpunkt der eheschliessung noch garnicht melderechtlich erfasst war. erst nach der eheschliessung haben sie ihn angemeldet. im übrigen wird auf den einschlägigen seiten auch nur vom deu partner eine erweiterte meldebescheinigung gerordert,vom ausl partner ein gültiger aufenthaltstitel.

wie das allerdings ohne diesen abgelaufen ist,ist mir auch rätselhaft.aber ob dadurch die geschlossene ehe unwirksam wird?
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inge
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Antwort #28 - 14.09.2006 um 12:20:33
 
Vom DK Generalkonsulat in München

Zitat:
Für die endgültige Entscheidung, ob Sie in Dänemark die Ehe eingehen können, benötigt das dänische Standesamt folgende Urkunden:
[...]
2. Aufenthaltsbescheinigungen zur Vorlage beim Standesamt für Braut und Bräutigam

Die Bescheinigungen werden von Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes ausgestellt und müssen eine Mitteilung enthalten, daß Sie in Ihrer Stadt polizeilich gemeldet sind. Ebenfalls müssen Familienstand und Staatsbürgerschaft darin vermerkt sein. Die Bescheinigungen müssen ins Deutsche übersetzt und neuesten Datums sein. (Eine Anmeldebestätigung wird nicht anerkannt).

Und von der Tonder-Webseite (http://www.toender.dk/default.asp?mnu=78)
Zitat:
Familienstandsbescheinigung zur Vorlage beim Standesamt für alle beide (gilt auch für deutsche Staatsbürger). Die Bescheinigung muss vom der Behörde Ihres Wohnortes ausgestellt sein, und muss wann und wo geboren, Adresse, Staatsangehörigkeit und Ihren jetzigen Familienstand angeben.


Zitat:
weil er zum zeitpunkt der eheschliessung noch garnicht melderechtlich erfasst war

Und dein Neffe hätte sich EIGENTLICH schon vorher anmelden müssen, da ja bereits klar war, dass er D nicht wieder verläßt und es sich also nicht um einen reinen Besuchsaufenthalt handelte.
Wobei sich die Experten uneins sind, ob nicht selbst schon ein längerer Besuch (>2 Monate) zur Medlepflicht führt. Aber das interessiert wahrscheinlich nicht wirklich jemanden Zwinkernd
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tatzi5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #29 - 14.09.2006 um 13:04:52
 
inge schrieb am 14.09.2006 um 09:21:08:
Also irgendwie komme ich immer noch nicht damit zurecht, dass ein dänischer StB eine Trauung vorgenommen habe soll, obwohl sich einer der beiden Verlobten (leicht erkennbar) illegal in DK aufgehalten hat.
Ich meine, die sind doch weder blöd noch unerfahren in solchen Sachen. Normalerweise klappt der den Pass auf und sucht nach dem Visum oder Aufenthaltstitel. Wenn nicht vorhanden, entweder raus aus Büro oder gleich Polizei verständigen.
Wenn der dänische StB tatsächlich den legalen Aufenthalt in DK nicht geprüft hat (was alleine sicherlich nicht gegen eine rechtsgültig geschlossene Ehe spricht), möchte ich nicht unbedingt in seiner Haut stecken, weil der sicherlich nen tierischen Einlauf bekommen wird.


Das finde ich auch sehr merkwürdig und kann ggf. ein Grund sein, warum unsere Behörden immer mehr Probleme machen, bei einer in DK geschlossenen Ehe.

In unserem Fall mußten alle Papiere vollständig sein, wurden in DK GENAU geprüft und je eine Kopie für die Akten in DK gemacht.
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