Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ändern des Aufenthalts status (Gelesen: 2.411 mal)
Danyal
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ändern des Aufenthalts status
13.09.2006 um 20:22:37
 
Hallo ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft,
mein Bruder hatt den status §23 Abs.1 AufenthG
Meine frage ist jetzt kann mein bruder den status zum § 28 umändern lassen aufgrund dessen das ich Deutscher Familienangehöriger bin?
Für eure antworten Danke ich euch Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
Danyal  
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ändern des Aufenthalts status
Antwort #1 - 13.09.2006 um 20:55:12
 
Nein, vom Bruder kann man kein Aufenthaltsrecht ableiten.
Egal ob Deutscher oder Ausländer.

Ausnahme wäre, wenn eine außergewöhnliche Härte nach
§ 36 AufenthG vorliegen würde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hardliner
Junior Top-Member
**
Offline


Nix wiesen , ich andere
baustelle


Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ändern des Aufenthalts status
Antwort #2 - 15.09.2006 um 18:18:06
 
Kann mir jemand beantworten was die  außergewöhnliche Härte ausländer rechtlich gesehen, bedeutet !???

Danke
Zum Seitenanfang
  

"Was immer Du tun kannst oder wovon Du träumst - fang damit an. Mut hat Genie, Kraft und Zauber in sich."&&&&- Goethe-&&&&
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ändern des Aufenthalts status
Antwort #3 - 15.09.2006 um 18:22:53
 
hardliner schrieb am 15.09.2006 um 18:18:06:
Kann mir jemand beantworten was die  außergewöhnliche Härte ausländer rechtlich gesehen, bedeutet !???



Das ist ein sog. "unbestimmter Rechtsbegriff" der inhaltlich ausgefüllt werden muß, Anhaltspunkte für das Ausfüllen liefert die Ziffer 36 der VAH.

Das Ausfüllen des u.R. ist durch die Verwaltungsgerichte (im Gegensatz zu einer Ermessensentscheidung) voll inhaltlich überprüfbar Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema