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Fragen (Gelesen: 12.124 mal)
Samurai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.09.2006 um 10:57:14
 
Hallo,

also wo fang ich an....wir sind seid August verheiratet - ich bin momentan in Elternzeit bis Ende Oktober noch - er war davor ASylbewerber ( hat falsche Angaben gemacht und diese richtig gestellt)
Wir haben in Dänemark geheiratet, mit einem Pass, den er schon in seinem heimatland benutzt hat und der ihm zur Hochzeit geschickt worden ist.

Dieser Pass wurde nun eingezogen von der ABH bzw. LKA . weil kein Einreisestemple von Deutschland drin ist - sie meinen das sei ein Proxy-Pass.

Desweiteren wurde uns gesagt, dass wir zur nigerianischen Botschaft müßten, um uns einen neuen Pass (385,-- Eur !!!!! ) ausstellen zu lassen.
die botschaft vergibt Termine 3-6 Monate .....

Nun die Frage: Besteht nicht die Möglichkeit, mit dem Pass, falls sie den wieder rausrücken - auf die Botschaft zugehen , um den Einreisestempel nachzu holen?

Das nächste ist, dadurch , dass der Pass nun weg ist, wurde auch die Umverteilung gestoppt , sein Geld wurde gestrichen (Eur 20,45 im Monat) und ich wurde aufgefordert, ihn in die Famileienversicherung aufzunehmen und mich bei der ARGE als verh. zu melden.

Nächste FRage: Wenn ich mich  bei der ARGE melde - obwohl er noch NICHT hier wohnen darf , bekomme ich dann weniger Geld ( es ist für mcih und den Kleinen schon wenig !) ??????????????


Ach ja , und selbst ich kann mcih nciht als verh. registrieren lassen - beim Einwohnermeldeamt, weil ich dann einen Doppelnamen führe ( und dazu muß0 ich erstmal eine Namenserklärung abgeben , ABER DAZU brauchen wir auch wieder den Pass !!!)

Oder kann ich mcih regiestiren lassen , unter meinem alten Namen und später dann die Namenserklärung abgeben? oder muß cih dann meinen alten Namen beibehalten ?

DA beißt sich doch die Katze in den Schwanz - und dann noch was, sein Ausweispapier , das er noch hat, läuft auf seinen alias-Namen und im Oktober soll es dann weider verlängert werden....ja, aber er heißt doch nciht mehr so....?
hä?

Bitte helft mir.....
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Saxonicus
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Antwort #1 - 11.09.2006 um 11:27:53
 
ihr solltet Euch von der ABH eine beglaubigte Kopie vom "echten" Pass besorgen.
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Zkai
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Antwort #2 - 11.09.2006 um 11:36:15
 
Samurai schrieb am 11.09.2006 um 10:57:14:
Dieser Pass wurde nun eingezogen von der ABH bzw. LKA . weil kein Einreisestemple von Deutschland drin ist - sie meinen das sei ein Proxy-Pass.

Desweiteren wurde uns gesagt, dass wir zur nigerianischen Botschaft müßten, um uns einen neuen Pass (385,-- Eur !!!!! ) ausstellen zu lassen.


Hi,

der in Nigeria ausgestellte Pass wird hier nicht anerkannt, Proxy-Pass halt. Deshalb auch ein neuer von der Botschaft. Das hat nicht unbedingt was mit dem Einreisestempel zu tun.

Ob die ABH seinen Namen ändert.. ich änder Personalien meistens erst dann, wenn ich Dokumente auf dem Tisch habe, die ich auch als echt anerkennen kann. Das werden die genauso handhaben.

Und bis dahin bleibt es halt bei den Alias-Personalien.

Leistungsrechtlich habe ich keine Ahnung, obs dann mehr oder weniger gibt. Kann ich mir aber nicht vorstellen, dass es runtergeht, da er ja offensichtlich über kein Einkommen verfügt um euch mitzuversorgen.

Wieso wurde denn die Umverteilung gestoppt? Weil die den Pass nicht anerkennen?
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Samurai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.09.2006 um 11:45:52
 
Danke schon mal für die Antworten.

@Zkai
Der ABH- Sachbearbeiter sagte uns , es liege an dem fehlenden Einreisestempel !

Mein Mann hat diesen Pass in Nigeria schon gehabt. Der pass ist auch schon 2 Jahre vorher asugestellt worden bevor er über haupt hier her kam.

Der ABH´ler sagte auch, dass dann erstmal alles andere gestoppt sei....bumm Schockiert/Erstaunt

@Saxonicus
eine beglaubigte Kopie von dem Pass, den sie eingezogen haben??? Geht das denn?

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inge
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Antwort #4 - 11.09.2006 um 11:54:09
 
1. Mir ist nicht so ganz klar, wie ihr jetzt in DK geheiratet habt. Heirat in DK setzt überlicherweise einen legalen Aufenthalt voraus. Und in seinem (Proxy-)Pass war ja wohl offensichtlich keine AE bzw. ein evtl. Titel wäre doch wohl auf den Alias-Namen ausgestellt. ?? Ich hoffe mal für euch, dass zumindest die Heirat in DK ohne Falschangaben geschlossen wurde, sonst kann's schnell passieren, dass die Ehe gar nicht gültig ist ...

2. Benutz mal die Forumssuche nach "Proxy" (3 Monate Zeitraum). Kann passieren, dass nicht einmal die Botschaft den Pass anerkennt (so jedenfalls in einigen Posts geschrieben).

Zitat:
um uns einen neuen Pass (385,-- Eur !!!!! ) ausstellen zu lassen

Das wäre dann voraussichtlich noch das kleinere Übel (in D sind wir nicht für die Gebührenstrukturen anderer Länder verantwortlich!), denn im schlimmsten Fall kann es nötig sein, dass er sich persönlich seinen Pass in der Heimat besorgt. Dann wird das alles etwas teurer (und dauert länger wg. FZF Visum).

Heirat bei ARGE mleden würde ich auf jeden Fall. Leistungskürzung kommt bei euch wohl eher nicht in Betracht und wenn doch -> unrechtmäßig bezogene Leistungen müssten sowieso zurückgezahlt werden (z.B. durch Kürzung der Leistung, wenn nicht zurückgezahlt werden kann).

Namensführung ist in der Tat ein Problem, solange dein Ehemann keinen Namen hat (lies: solange seine Identität nicht zweifelsfrei geklärt ist).
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inge
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Antwort #5 - 11.09.2006 um 11:56:45
 
Zitat:
Der pass ist auch schon 2 Jahre vorher asugestellt worden bevor er über haupt hier her kam

Dann lies mal die Geschichten hier, von den Leuten, die in drei Ländern unter drei Namen Asyl beantragt haben -> WANN er tatsächlich eingereist ist, bzw. wann er sein Land verlassen hat, lässt sich wohl kaum noch zweifelsfrei klären lassen.
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Samurai
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Antwort #6 - 11.09.2006 um 12:20:59
 
Wir haben in Dänemark geheiratet ohne Visum, die wollten nämlich keins !

Wir hatten da wohl einfach Glück - wir sind nicht nach einem Visum gefragt worden !

Und mein Mann war vorher in keinem anderen Land und hatte keine 3-4 anderen Namen !

Die Heirat in Dänemark war mit seinem Pass, der jetzt bei der ABH ist.

Ich habe bei der ARGE auch keine unrechtmäßigen Leistungen bezogen.
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Antwort #7 - 11.09.2006 um 12:42:46
 
Zitat:
Wir hatten da wohl einfach Glück - wir sind nicht nach einem Visum gefragt worden !

In der Tat ...

Zitat:
Und mein Mann war vorher in keinem anderen Land und hatte keine 3-4 anderen Namen !

Er hat die ABH bereits angelogen. Welchem Grund sollten die haben ihm jetzt zu glauben?
Fakt ist, dass er seine Identität verschleiert hat und als es nötig wurde, hat er einen Pass "aus dem Hut gezaubert". Da erschliesst sich jedem, dass ein gerüttelt Maß an Misstrauen bei der ABH gegenüber deinem Mann vorhanden ist.

Zitat:
Ich habe bei der ARGE auch keine unrechtmäßigen Leistungen bezogen.

WENN du wegen der Heirat einen geringeren Anspruch HÄTTEST und die Heirat nicht meldest, WÜRDEST du IN ZUKUNFT also Leistung zu unrecht erhalten.
Da ihr aber offensichtlich beide keine Kohle auf der Naht habt, wird's voraussichtlich auch keine Lesitungskürzung geben und die kannst die Heirat da melden. Meldest du nicht und wäre trotzdem eine Leistungskürzung fällig, würdest du zuviel gezahltes Geld eh' zurückzahlen müssen. Gibt also kaum einen Grund das nicht zu melden.
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Antwort #8 - 11.09.2006 um 12:45:12
 
Wie gesagt, der Pass wird hier nicht anerkannt werden und weiter gehts dann wohl erst, wenn der neue da ist. Evtl. könnte man nachfragen, ob angesichts der Lage nicht doch der Umverteilung jetzt schon zugestimmt werden könnte.

Falls für die Passbeschaffung benötigt, solltet ihr schon eine Kopie des bei der ABH liegendes Passes besorgen und mit Hinweis versehen lassen, dass der dort einlagert.

Hätten wir nur noch das Problem mit dem Namen.

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Mick
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Antwort #9 - 11.09.2006 um 13:12:58
 
Zkai schrieb am 11.09.2006 um 12:45:12:
Wie gesagt, der Pass wird hier nicht anerkannt werden


Hoi,

wenn das

Zitat:
Mein Mann hat diesen Pass in Nigeria schon gehabt. Der pass ist auch schon 2 Jahre vorher asugestellt worden bevor er über haupt hier her kam.


richtig ist, dann liegt kein Proxy vor, da er ja nicht
von einem Stellvertreter beschafft wurde.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #10 - 11.09.2006 um 13:21:32
 
Jo, Mick, klingt schon komisch... aber wahrscheinlich ist doch deshalb das mit dem Einreisestempel so wichtig und da der fehlt, erkennt die ABH den doch nicht an.
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Antwort #11 - 11.09.2006 um 13:25:34
 
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1093522541/0

Soll ich jetzt lachen oder weinen?

Zitat:
Mein Freund hat sich seinen Pass kommen lassen aus Ghana

Oder ist da jetzt ein neuer (und schon wieder die gleiche Problematik????)

Zitat:
Ja, ich bin ein gebranntes Kind........aber mein jetziger und mein Ex sind Tag und Nacht.

Aber das wäre dann ja schon Nummer 3 ...
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Antwort #12 - 11.09.2006 um 14:01:40
 
Hi Samurai,

eine Antwort auf die Frage bzgl. der ARGE:
An Deinem Alg2-Bedarf ändert sich ab dem Moment etwas, in dem Dein Mann bei Dir einzieht. Mit Einzug ist der gewöhnliche Aufenthalt inkl. Anmeldung gemeint, nicht nur ein "Besuch".
Du hast geschrieben, dass Du ein Kind hast - dann dürfte der Zuschlag wegen Alleinerziehung wegfallen (da Du ja ab diesem Tag nicht mehr allein erziehend bist  Zwinkernd ). Dein Mann wird dann zwar vollwertiges Mitglied Deines Haushaltes - leider aber ohne eigenen Alg2-Anspruch solange er die Duldung hat. Im Endeffekt muss ihm (als Mitglied Deines Haushaltes) sein Anteil an den Mietkosten abgezogen (also bekommst Du ein Drittel weniger an Kosten der Unterkunft bekommen).
Meines Erachtens geht es nicht um eine Leistungskürzung, sondern um eine Neuberechnung Eures gemeinsamen Anspruches....bei der unterm Strich weniger Geld rauskommen wird als bisher.

Solange er noch nicht bei Dir wohnen darf, solltest Du zwar melden, dass Ihr verheiratet seid, das ändert aber am Bedarf noch nichts.

Hoffe, Du kannst damit was anfangen.
Grüße,
line
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Antwort #13 - 11.09.2006 um 16:59:43
 
line,wenn ihr mann sich bei ihr anmelden kann und auf der arge die ehe gemeldet ist, bekommt sie nicht weniger geld.
er gehört dann zur bg und hat sehr wohl anspruch auf sozialgeld. vorraussetzung hierfür ist eben nicht dass er arbeitserlaubnis hat,sondern dass er arbeitsfähig ist.
über die familienversicherung kann er auch schon angemeldet werden,der titel duldung ändert ja nichts dran,dass sie verheiratet sind,also familie.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #14 - 11.09.2006 um 17:21:13
 
dete, leider ist dem nicht so. Mit der Duldung gilt er - solange er keine Arbeitserlaubnis hat - eben nicht als arbeitsfähig.
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